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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1937
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19370928
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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Erscheinungsta-g, Erscheinungsweise, Sonderabkommen. Die zweite Rubrik ist für den Verlag und den Preis bestimmt. Nicht nur der Einzelpreis ist hier angeführt, sondern auch der Preis bei Bezug für einen Monat, ein Vierteljahr, ein Halbjahr oder ein Jahr. Da sich bei Zeitschriften Remittenden nicht immer vermeiden lassen, ist es nicht unwichtig, den Einzelnettopreis zu wissen. Auch dafür ist Vorsorge getroffen. In der dritten Rubrik sind nun alle überhaupt möglichen Bezugsbedingungen ausgeführt: Entweder durch die Post, vom Kommissionär oder durch den Verlag -direkt. Beim Be zug -vom Verlag wiederum unterschieden in Postüberweifung, Kreuzbands über Leipzig oder als Zeitungspaket. Bekanntlich sind die Fortsetzungslieferungen einer Zeitschrift außerordentlichen Schwankungen unterworfen. Infolgedessen ist es wichtig, den Gesamtbezug lmit -den sich hieraus ergebenden Neu- und Abbestellungen, den Reklamationen und Nachlieferungen) und die Rücksendungen zu wissen. Für diese Angaben ist die vierte Rubrik vorgesehen. — Für den Eingang der Zeitschrift ist die nun folgende Zahlenskala bestimmt, und zwar finden wir unter der lausenden Nummer 1—52 je zwei Kästchen, eins für -den Tag des Eingangs bestimmt, das andere für die Anzahl, Die bisher beschriebenen Angaben nehmen ungefähr zwei Fünftel des Blattes ein und lassen somit drei Fünftel und die ge samte Rückseite für Anga-bens die den Bezieher betreffen, frei. Außer dem genauen Vor- und Zunamen des Beziehers, dem Wohn ort und der -Straße interessiert der Bezug und die Zustellung, d. h. auf welchem Wege der Kunde die Zeitschrift zugestellt bekommt. Außerdem die Zahlungsweise. Erfolgt die Zahlung einzeln, ist alles Nähere aus der Kundenkartei ersichtlich. Erfolgt sie monat lich, wird die Nummer -der Belastung in die dafür vorgesehene Spalte eingetragen. In der gleichen Art geschieht die Eintragung bei quarlalsweiser Belastung. Vier Spalten, überschnellen mit den einzelnen Quartalen, nehmen die Nummer der einzelnen Belastun gen auf. Diesen, -den Bezieher betreffenden Angaben ist also beson dere Beachtung geschenkt. — Am Fuß des Blattes bleibt noch Raum für besondere Bemerkungen und außerdem noch für eine Angabe, die nur die Firmen angeht, die mit Werbern arbeiten: die Angaben über den Werbezuschuß. Gerhard Lindenburger. Gleiche Wettbewerbsverhältnifse als Grundlage für die preffemäßige Betätigung*) Von Wilhelm Marmodee-Berlin Me zu den Berufsschutzanordnungen für die Hauptsachgruppe Vertrieb in der Reichsprefsekammer erlassenen Geschäftsgrundsätze verpflichten alle Angehörigen der einzelnen Vertriebsverbände zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Berkaufstage. Für den werbenden Zeitschriftenhandel ist -die Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften an denBezieher vor den von den Verlagen bestimmten -Verkaufstagen verboten. Ein gleiches Verbot besteht für den Lcsezirkelbesitzer hinsichtlich der Auslieferung seiner Lesemappen. Aber auch der Zeitungseinzelhändler ist ebenso wie der Bahn hofsbuchhändler verpflichtet, Zeitungen und Zeitschriften nur an den für den Verkauf bekanntgegebenen Tagen anzubieten. Dem Zei- tungs- und Zeitschriften-Großvertriöb fällt als Lieferant der Ange hörigen dieser Vertriebsgruppe die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften bei -seinen 'Kunden laufend zu überwachen und sicherzustellen. Im allgemeinen bezieht sich die Festsetzung bestimmter Verkaufstage aus aktuelle Wochenzeitungen, illu strierte Zeitungen und Zeitschriften sowie Rund fun k z e i t s ch r i f t e n. In den allermeisten Fällen ist der Er scheinungstermin ausgedruckt und gilt als erster Werkaufstag. Eine große Anzahl von Verlagen gibt die Verkaufstage und vor allen Dingen ihre gelegentliche Änderung laufend bekannt, fodaß in der Praxis absolut kein Zweifel darüber bestehen kann, wann mit der Abgabe an die Bezieher oder Leser begonnen werden darf. Die Fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels hat darüber hinaus vor einiger Zeit ein besonderes Verzeichnis herausgegeben"), in dem eine Zusammenstellung der Berkaufs- termine aller in Frage kommenden Druckschriften enthalten ist. Nach den Beobachtungen der einzelnen Fachverbände werden jedoch auch in letzter Zeit in zahlreichen Fällen Verstöße gegen die vorerwähnten Bestimmungen -der Vertriebsordnung festgestellt. Von vornherein soll -hierzu gesagt werden, daß diese Fälle nicht mehr mit Unkenntnis entschuldigt werden können. Hier gibt es nur zwei Begründungen: Entweder erfolgt die unzulässige Handlungs *) Aus Wunsch der Fachschrift des deutschen Zeitung^- und Zeit- schristen-Einzelhandels drucken wir diesen Aufsatz ihres Geschäfts führers aus der Zeitschrift »Der Vertrieb« hier ab, soweit sein In halt für unsere Leser in Betracht kommt. D. Schriftl. ") Siehe die Beilage im Börsenblatt Nr. öll vom 13. März 1937. weise bewußt, um sich durch Vorverkauf einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, oder aber handelt es sich um -Standesgenossen, die glauben, die zur Schaffung einer einheitlichen Bertriebsordnung erlassenen Anordnungen sind nur für andere Angehörige des Ver triebes da. Zunächst sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Belieferung -der einzelnen Händler durch die Lieferanten vor den Verkaufstrgen keine Abänderung der festgesetzten Verkaufs termine bedeutet. Sehr häufig kommt es vor, daß die Verlage oder Großvertriebe ihre Kunden bereits am Vortage des eigentlichen Berkaufstermines aus technischen -Gründen beliefern müssen, um diesen Kunden einen rechtzeitigen Verkauf am eigentlichen Erschei nungstermin zu sichern. Diese Maßnahmen -dürfen jedoch niemals dazu anreizen, die Druckschriften sofort nach Eintreffen zu ver kaufen. Der einzelne Händler muß soviel Willenskraft und Energie aufbringen, all solchen Versuchen zu widerstehen. Ein wirklicher Nutzen kann für ihn auf die Dauer niemals dabei -herauskommen. Die Praxis hat bewiesen, daß -derartige Frühverkäufe, die doch nur in der Absicht ausgeführt wurden, vor der Konkurrenz möglichst schnell und zahlreich Zeitschriften abzusetzen, bald eine Nach ahmung der anderen Berufskameraden ausgelöst haben. Der Er folg solcher Unsitten besteht -also darin, daß auch die übrigen Händ- jer diese oder jene Druckschrift früher äbgeben, um den Vorsprung ihrer Konkurrenten wieder auszugleichen. -Eine derartige Methode führt schließlich dazu, daß kein Leser mehr weiß, von welchem Termin ab er eigentlich ein bestimmtes Presseerzeugnis kaufen kann, fodaß unvermeidlich auch eine Unsicherheit des Käufers ein- tritt, den man unter diesen Umständen keinesfalls zum Dauer kunden erziehen kann. Verlangt ein Kunde eine Zeitschrift am Vortage des festge setzten Verkaufstermins, dann bringe man den Mut auf, im In teresse -der unbedingt erforderlichen Vertriebsordnung und -sicher- heit auf das Geschäft zu verzichten. Die ausnahmslose Einhaltung der in dieser Hinsicht gegebenen Vertriebsbestimmungen wird auch bei dem Kunden das Gefühl auslösen, die gewünschten Zeitschriften regelmäßig an einem bestimmten Wochentag erhalten zu können. Ganz besonders wird die Beachtung dieser Hinweise denjeni gen Firmen empfohlen, -die verfchiedene Einzelhandelsstellen unterhalten. Sehr oft wird der Vorwurf des Frühverkaufs mit einem Versehen durch die eingestellten Filialverkäufer zu entschul digen versucht. Der Inhaber dieser Unternehmen haftet als Be triebsführer in jedem Fall auch für derartige Fälle, aus welchem Nr. 224 Dienstag, den 28. September 1937
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