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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1937
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- Deutsch
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Grunde er unverzüglich jede ihm mögliche Maßnahme zu treffen hat, die die Beachtung -der Bertriebsbestimmungen auch durch seine Filialverkaufsstellen sicherstellt. Es ist aber nicht nur die Abgabe von periodischen Druckschrif ten vordem festgesetzten Erscheinungstermin un zulässig, sondern auch der Verkauf veralteter Zeitungen und Zeitschriften zu ermäßigten Preisen, soweit diese Veräußerung nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Periodische Druckschriften sind im allgemeinen mit dem Zeit punkt als veraltet zu bezeichnen, wenn die neue Folge erscheint. Die nicht verkauften Exemplare sin-d ausnahmslos zurückzugeben. Übersteigt die Zahl der unverkauften Exemplare die Zahl der zu lässigen Rückgaben oder ist für den Nachweis der Remission nur die Rückgabe der sogenannten Zeitungsköpfe oder Zeitschriftentitel seiten vereinbart, hat der Händler dennoch kein Recht, die ver alteten oder gerissenen Druckschriften einzeln oder in sogenannten Rollen zu ermäßigten Preisen an Leser abzugeben. Derartige Druckschriften sind bestimmungsgemäß ausschließlich Gewerbe treibenden anzubieten, die -die Gewähr dafür bieten, daß das Alt papier nur zu gewerblichen Zwecken Verwendung findet. Gemeint sind hierbei zunächst die Rohproduktenhändler, die durch Ein stampfen der veralteten Druckschriften die Möglichkeit geben, aus dem Altpapier ein wertvolles Rohmaterial insbesondere für die Papier- und Pappenfabrikation zu gewinnen. Wünscht ein Kunde in Einzelfällen wirklich einmal ein Exem plar einer bereits als veraltet zu bezeichnenden Wochen- oder illu strierten Zeitung zu kaufen, so kann ein solches Einzelexemplar auf Bestellung -besorgt werden. Der Präsident der stieichspressekammer hat in seiner Ver öffentlichung über »Die pressemäßige Aufgabe des Vertriebes» (ab- gedruckt in der Broschüre »Die Berufsschutzanordnungen für die Hauptfachgruppe Vertrieb in -der Reichspressekammer-. Brunnen- Verlag, Willi Bischofs, Berlin) eindeutig bekanntgegeben, daß die Erfüllung der Aufgaben nicht davon abhängig sein kann, inwie weit sich die mit dem Vertrieb befaßten Firmen und Personen dafür einsetzen wollen oder nicht. Für die Erfüllung der Aufgaben des Vertriebes wurden aber -die Berussschutzanordnungen, die u. a. auch Wettbewerbsverhältnisse regeln, erlassen. Besonders diese Be stimmungen sollen -für alle -Beteiligten die gleichen Wettbewerbs- Verhältnisse schaffen, um so die Grundlage für die eigentliche Arbeit des Vertriebs, nämlich die pressemäßige Betätigung, zu bilden. Es ist deshalb eine der einfachsten Pflichten gegenüber -der Stan-des- gemeinschaft, gerade die Bestimmungen der Berufsschutzanordnun gen und Geschäftsgrundsätze, die die Wetibewerbsverhältnisse regeln, genau zu beachten. In viel größerem Umfange als früher werden alle Mitglieder, die -diese Bestimmungen umgehen, zur Rechenschaft herangezogen. Der Präsident der Reichspressekammer hat auf Antrag der zuständigen Fachverbände inzwischen nicht nur verschiedene ernstliche Verwarnungen ausgesprochen, sondern be reits auch empfindliche Geldstrafen gegen solche Vertriebsangehö- rige verhängt, die trotz wiederholter Belehrung ihre unzulässige Handlungsweise fortgesetzt haben. In Zukunft -werden derartige Standesgenossen außerdem öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus haben sie im Falle erneuter Feststellungen unweigerlich den Ausschluß aus der Reichspressekammer und damit den Verlust idres Berufs zu gewärtigen. Der liebe Leser Von Dr, Karl Robert Popp Ich -hatte mein erstes Buch herausgebracht und es im Freu denräusche dieser Tage an meine Lieben, an Freunde und an Bekannte verschenkt. Als ich wieder soweit war, die Gesichter und das Verhalten der Beschenkten einigermaßen vorurteilslos zu be trachten, da konnte ich allerhand lustige und wohl auch nachdenk liche Entdeckungen machen. Die eigenen Angehörigen freuten sich natürlich rein und selbstlos mit. Meine kreuzbrave Wirtin nahm das eingewickelte Buch — verständnisloses Staunen gut markierend — stumm aus meiner Hand entgegen. Ich hatte indessen begründeten Verdacht, daß sie längst wußte, was los war, denn neben einem Schreiben des Verlages fand ich einmal ihre Brille. Der andere Mieter, ein stiller, netter Mensch, beglückwünschte mich ruhig aber herzlich in einer Art, die mich aufrichtig erfreute. Natürlich bekam er nun auch ein Buch. Eine andere Dame mußte das große Ereignis unbedingt auch erfahren. -Sie gehörte einer Gattung Volksgenossen an, die hoffentlich im Verschwinden begriffen ist: der der über klugen und Neunmalgescheiten. Sie verstand es so gut, mit ein paar schönen Phrasen, einigen hochtrabenden Wendungen und einem hochmütigen Gesicht über die Dichter und Dinge -der Zeit zu urteilen, und sie sprach das Gericht über Theaterstücke, Filme und Bücher, ob sie sie nun kannte oder nicht. Ich gab ihr das Buch, und aus den ersten Augenblick schien sie ehrlich erstaunt. Sie fand aber gleich ihre Haltung -wieder, und kurze Zeit später wird sie sicher schon soweit gewesen sein, daß sie das »unbedeutende Mach werk» lächelnd und erhaben zerpflücken konnte. Freude und Arger gab es in der Zeit, aber die Freude über wog. Die lieben Menschen, die mein Buch langsam lasen und sich verständnisvoll mit mir darüber unterhielten, gaben mir ebenso viel, -wie hoffentlich ich ihnen. Und die vielen, die einen halb er staunt und halb ärgerlich ansahen, weil sie ja nie geglaubt hatten, daß es »dem« gelingen könne, das sind ja im Grunde genommen alle die Menschen, -die der stillen Meinung -sind, ein Dichter müsse wie ein Tanzbär ab und zu tüchtig hungern, um dann — im geistigen Sinne — recht schöne Sprünge und elegante Bewegungen ausführen zu können. Und hier sind wir schon lange beim Buchhändler und seinen Sorgen. Schriftsteller und Buchhändler teilen ja Freud und Leid in den Schicksalen der Bücher, und die lieben Leser sind ihre gemeinsamen Sorgen- oder Freudenkinder. Da sind die Menschen, die niemals Bücher lesen, außer wenn sie gerade eines geschenkt bekommen, und die dann nicht wissen, wie sie es lesen müssen. Da sind die überheblichen und Anspruchsvollen, die auch den Buchhändler zur Verzweiflung bringen und bei einer Auswahl von tausenden guter Bücher noch immer nicht das Einzigartige und Vollendete finden, was ihrer eigenen Unerreicht- heit wenigstens einigermaßen entspricht. Und da sind auch die stillen, lieben Menschen, die entweder schon lange wissen, was sie sich kaufen wollen, oder -die sich gern beraten lassen und dankbar für die Hilfe des Buchhändlers wieder den Laden verlassen. Der ideale Leser, das ist auch der vollendete Käufer, denn nur er allein weiß, was das bedeutet: Buch und Dienst am Buche. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, daß, im Gegensatz zu anderen Besorgungen, die Menschen beim Bücherkaufen sich ruhiger und feiner benehmen. Ist das nicht, als fühlten sie im Buchladen etwas ganz eigenes, etwas vom Bannkreis der Bücher -selbst? Was da sich nur gefühls mäßig regt, hat der wahre Leser längst erfaßt und trägt es in sich. Er weiß, daß das Buch mehr als nur eine Ware ist, für die man sein gutes Geld bezahlt, und die einem nun etwas »zu bieten hat«. Er allein weiß, daß auch ein Fünklein eigenen, guten Wil lens dazu gehört, daß ein Buch erschlossen sein will, und daß — wie Novalis einmal gesagt hat — der wahre Leser der erweiterte Autor sein soll. In einem Lande, in dem -die Kunst vom Können abgeleitet wird, werden -sich auf die Dauer nur Könner durchsetzen. Und des halb muß der Standpunkt vieler Leser überwunden werden, jener Standpunkt, -der Autor sei gewissermaßen ein von ihnen nach Gebühr bezahlter Unterhalter, der ja zusehen solle, daß er seine Aufgabe gut erfülle! Uns allen tut wieder etwas Ehrfurcht not, Ehrfurcht vor dem, was hinter dem Buche, dem Dichter und der ganzen Arbeitsgemeinschaft am Buche steht: Vor der Kunst und damit zugleich vor dem Göttlichen. Dann aber wird auch der Buchhändler herausgehoben aus der Sphäre eines reinen Waren verläufers, und er wird für alle Volksgenossen zu dem, was er immer war oder wenigstens sein -sollte: Zum Mittler und Makler im Reiche der Kunst. 768 Nr. 224 Dienstag, den 28. September 1837
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