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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1903
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- Deutsch
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leger« von dem auf literarischem Gebiet und insbesondre als Grillpatzerforscher bestens bekannten Direktor der Bibliothek der Stadt Wien, vr. Karl Glossy. Der Verfasser erwähnt den traurigen Zustand des Wiener Buchhandels zu Beginn des vorigen Jahrhunderts und fügt hinzu, es werde in Anbetracht dieser Verhältnisse Niemand behaupten können, der Verleger Wallis- haußer habe dem Dichter einen »Hungerlohn« bezahlt. 8850 Gulden und 1094 Dukaten, die Grillparzer für seine Werke in den Jahren 1817 bis 1840 erhalten habe, seien immerhin ein respektabler Be trag. »Freilich, was ist dieses Sümmchen gegen jene Millionen Mark, mit denen Walter Scotts Werke ausgewogen wurden! . . .« Von allen seinen Werken, die bei Wallishaußer erschienen sind, hat die »Ahnfrau« die meisten Auflagen erlebt. Die erste mit 1500 Exemplaren war schon nach kurzer Zeit vergriffen. Ihr folgten bis 1844 noch deren fünf, für die Grillparzer insgesamt 250 Dukaten erhielt. Von allen übrigen dramatischen Dichtungen hatte nur noch »Sappho« mehrere Auflagen erzielt; »Ottokar ist nur in zwei, von den übrigen gedruckten Stücken ist nur je eine Auslage erschiene». — Glossp wirft dem ersten Ver leger Grillparzers vor, für die Verbreitung von dessen Werken so gut wie nichts getan zu haben. Alle Bemühungen der Freunde Grillparzers, ihn zur Veranstaltung einer Gesamt ausgabe zu bestimmen, waren vergebens. Das Angebot I. Klangs bezüglich einer Gesamtausgabe in sechs bis sieben Bänden gegen ein Honorar von 8000 Gulden wurde ebenso abgewiesen wie die Vorschläge Heckenasts und einiger deutschen Verleger. Nach dem Tode Grillparzers erwarb die Cottasche Verlagsbuchhand lung das Verlagsrecht um den Preis von 40 000 Gulden. Zugleich verpflichtete sich Cotta, Grillparzers Werke in einer dem Andenken des Dichters würdigen Weise auszustatten und alles zu tun, was für die Ausbreitung und Anerkennung seines Ruhms geschehen könnte. Man wird dem Cotta'schen Verlag, der mit den glänzendsten Namen der deutschen Literatur verbunden ist, das Zeugnis nicht versagen können, dieses Versprechen getreu erfüllt zu haben. In dem Zeitraum von dreißig Jahren sind von Grillparzers Werken in Cottas Offizin 1304 000 Bände gedruckt worden, wovon 252 000 auf die erste bis vierte, und 563 000 auf die fünfte Auflage entfallen. Außerdem erschienen in den Jahren 1901 bis 1902 vier neue Ausgaben in 292 000 Bänden und Einzel ausgaben in zusammen 197 000 Bänden. Bewahrung nichtstaatlicher Archive. — Die Leitung der preußischen Staatsarchive hat zurzeit ein besondres Augenmerk auf die Bewahrung der vielen nichtstaatlichen Archive vor drohen dem Untergang gerichtet. Cs handelt sich namentlich um die archiva- lischen Materialien der kleinen kommunalen Verwaltungen, der Pfarrämter und der Privatarchive. Nachforschungen haben ergeben, daß an diesen Stellen wertvolle Schätze an alten Urkunden und Sammlungen vorhanden sind. Daoei hat sich aber auch gezeigt, daß für diese Schätze in vielen Fällen das richtige Verständnis fehlt, daß sie vernachlässigt werden, schlecht behütet und zum Teil sogar verschleudert sind. Die Bemühungen der Archivverwaltung, diese wertvollen Urkunden in das sichre Gewahrsam der Provinzial archive zu überführen, sind bisher von geringem Erfolg gewesen. Das Streben der Archivverwaltung richtet sich daher jetzt darauf, durch eine möglichst umfassende Inventarisierung der vorhandnen archivalischen Materialien zu erreichen, daß im Anschluß daran Regesten hergestellt und daß schließlich die Urkunden feuersicher untergebracht werden. Auf diese Weise hofft man, wenigstens das jetzt noch vorhandne vor dem Untergang zu bewahren und der historischen Forschung zugänglich machen zu können. Das neue österreichische Preßgesetz. — Das österreichische Abgeordnetenhaus beriet am 13. d. M. in erster Lesung über den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines neuen Preßgcsetzes. Die Beratung schloß mit Überweisung des Entwurfs an den Preßausschuß zur weiteren Vorberatung. Die »Neue freie Presse« vom 14. Februar widmet dem Gesetz entwurf eine von scharfer Kritik nicht freie, im allgemeinen aber anerkennende Betrachtung. Diese kommt zu folgendem Schlußurteil: »Die Regierung, die dieses Gesetz entworfen, und das Parla ment, das ihm durch seine Zustimmung Kraft verliehen haben wird, werden sich ein unvergängliches Verdienst erworben haben, nicht blos um die Presse, sondern auch um die Justiz, um die verfassungsmäßige Freiheit und um die Reputation Österreichs. Wenn der Preßausschuß, dem der Entwurf übergeben wurde, seine Arbeit ernst nimmt und nur einigermaßen beschleunigt, so kann er sich einen großen Anteil an diesem Verdienst sichern. Die ihm zugewiesenc Aufgabe ist verhältnismäßig leicht. Zunächst sind Uber die Reformdürftigkeit der Preßgesetzgebung so ziemlich alle Parteien einig, weil so ziemlich alle Parteien unter dem mangelhaften Preßgesetz gelitten haben. Die Preßreform ist eine der wenigen politischen Angelegenheiten, welche von dem Sprachen- und Nationalitätenstreit nicht behindert werden, denn die Presse aller Zungen und Nationalitäten ruft nach Beseitigung der Rechtsunsichcr- heit, unter der sie bisher gelitten hat. Auch ist der Kern des Regierungsentwurfs gesund, und die Mängel, die ihm noch an haften, sind nicht schwer zu beseitigen. Die Kritik, die an dem Entwurf in der Presse, wie in den von juristischen und journa- listischen Fachleuten veranstalteten Besprechungen geübt wurde, hat dem Ausschuß so gründlich vorgearbeitet und ein so reiches Material geliefert, daß es nur noch einer vorurteilslosen Über prüfung des Vorhandenen bedarf, um aus dem Regierungsentwurf ein brauchbares und zeitgemäßes Gesetz zu schaffen. Freilich bleibt auch dann noch die Frage übrig, ob das eben erst von der Obstruktion allmählich sich befreiende und mit Aufgaben der schwierigsten Art belastete Parlament Zeit finden wird, neben der Beratung des Ausgleichs und des Budgets sich auch noch mit der Preßreform zu befassen. Aber auch das ist nur von dem guten Willen des Abgeordnetenhauses abhängig; denn eine so lange vorbereitete, nach allen Richtungen ausgereifte Reform ist weder schwierig noch zeitraubend. Wenn der Koerbersche Entwurf Gesetz wird, dann steht unsre Preßgesetzgebung ungefähr auf der Höhe des Preßgesetzes für das Deutsche Reich, das der Deutsche Reichs tag vor dreißig Jahren geschaffen hat. Ist es zu kühn, von der österreichischen Gesetzgebung zu erwarten, daß sie nicht zögern wird, das wenigstens jetzt nachzuholen?« .... Ansichtskarten und Sonntagsruhe. — Durch ein Urteil der Nürnberger Strafkammer, der durch eine Entscheidung des Obersten Landesgcrichts gewissermaßen der Weg vorgezeichnet war, hat die ausgedehnte Ansichtspostkarten-Jndustrie einen schweren Schlag erlitten. Gegen den Restaurateur eines benachbarten Ausflugsorts war Strafanzeige erhoben worden, weil er an Sonn- und Feiertag-Nachmittagen, also zu einer Zeit, in der dem Personal des Handelsgewerbes freie Zeit gewährt werden muß, Ansichtspostkarten verkaufen ließ. Das Schöffengericht und die Strafkammer hatten auf Freisprechung erkannt, das Oberste Landes gericht hatte jedoch das Urteil der Strafkammer aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Beratung an die Strafkammer zurück verwiesen. Nunmehr hat die Strafkammer den Restaurateur zu einer Geldstrafe von 3 verurteilt, da der Verkauf von Post karten nicht zum Wirtschaftsgewerbe gehöre, und ein Wirt im Vorteil gegen andre Geschäftsleute wäre, wenn ihm der Verkauf von nicht zum Wirtschaftsgewerbe gehörenden Gegenständen zu einer Zeit gestattet würde, zu der er andern Geschäften verboten ist. — Durch diese Rechtsprechung wird das Erträgnis der Post anstalten (und auch die Ansichtspostkarten-Erzeugung) bedeutend geschädigt, denn die meisten Ausflüge werden an den Sonn- und Feiertagen gemacht. (Augsburger Abendzeitung.) (Sprechsaal.) Zu dein Kapitel: »Bitten um Schenkung von Büchern.« (Vgl. Börsenblatt Nr. 41 v. 19. II. 03.) Auch wir erhielten von einenr Präparandenlehrer in Mecklen burg dieser Tage eine Karte mit der Bitte, ihm ein Freiexemplar des in unserm Verlag erschienenen Werks von Jacobsthal: »Grammatik der Ornamente« (Ladenpreis 63 ^E) zwecks Prüfung zu liefern, er wolle fortgeschrittnen Schülern (!) das Werk zur privatlichen Weiterbildung empfehlen. Da das in Nr. 41 d. Bl. mitgeteilte Gesuch eines Seminarlehrers in Mecklenburg gleichen Ursprungs zu sein scheint, so hat es der betreffende Herr wohl nur auf größere Werke abgesehen, und es empfiehlt sich vielleicht, bei der Vorgesetzten Behörde eine Erkundigung einzuziehen. Berlin, 20. Februar 1903. Winckelmann L Söhne. Zu den Artikeln: Achtung! in Nr. 37, 38, 40, 41, 42 d. Bl. Die Redaktion d. Bl. empfing folgendes Schreiben: Zu »Achtung« im Sprechsaal habe ich noch nachzutragen, daß ich mich, als ich das Material der Staatsanwaltschaft übergab, gleichzeitig an den Verlag Klinge L Salis wandte und um Rück sendung des Betrags von 6 35 für die eingelöste Nachnahme ersuchte. Ich habe daraufhin tatsächlich den Betrag erhalten und die Mappe »Der Dekorationsmaler« zurückgesandt. Salis schrieb dabei, daß der Reisende Klinge (Pseudomüller) die Be schuldigungen bestreitet. Die Frage bleibt trotzdem offen, wie die Verlagshandlung dazu kommt, die Blätter zu dem horrenden Preise zu vertreiben. Wegen seiner übrigen Handlungen wird sich der Reisende ja vor Gericht zu verantworten haben. Göttingen, 20. Februar 1903. Otto Carius.
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