Suche löschen...
01-Titelblatt/Inhalt Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.01.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 01-Titelblatt/Inhalt
- Band
- 1904-01-01
- Erscheinungsdatum
- 01.01.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-1904010101
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-19040101012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-1904010101
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-01
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
52 Unzüchtige Bilder und Schriften — Urheberrecht. Inhaltsverzeichnis 1904. Unzüchtige Bilder und Schriften ferner: Bilte einer Staatsanwaltschaft, nur dann Anzeige wegen Ver breitung unzüchtiger Bücher zu erstatten, wenn der Inhalt tatsächlich als unzüchtig anzusehen ist. S. 5341. (Nr. 140.) Verhandlungen zwischen Vertretern des preuß. JustizmmisterS und des preuß. Ministers des Innern über eine strengere Handhabung des 8 184 des Strafgesetzbuches. Weisung an die Behörden zur Bekämpfung des Vertriebs unzüchtiger Schriften. S. 6560 (Nr. 180.) Gesetzgebung der verschiedenen Länder betr. unsittliche Bücher. S. 9008. (Nr. 244.) Auftreten eines Puritaners E. D. gegen unsittliche Literatur: Volksbücher und Balladen aus dem Zeitalter der Königin Elisabeth von England, 1572. S. 6645. (Nr. 183.) Einziehung beschlagnahmter unzüchtiger Bilder und Schriften. Ist der betr. Buchhändler Eigentümer und als Täler oder Teilnehmer anzusehen. (E. d. R.) S. 9919. (Nr. 262.) Der zivilrechtliche Charakter des Verkaufs unzüchtiger Schriften. Von Justus. S. 10303 (Nr. 269.) Verniet, von anstößiger Literatur aus den Bahnhöfen, siehe Bahnhofsbuchhandel. Ein zum Setzen und Drucken unzüchtiger Bücher verwandter Buchdruckerlehrling kann deswegen sofortige Aushebung des Lehrverhällnisses verlangen. (G.-E.) S 3575. (Nr. 93) Verurteilung des Bnchhändlers Wilhelm Grzhmisch in Berlin wegen Verbreitung unzüchtiger Bücher (Mirbeau, Tagebuch einer Kammerjungser, Galante Abenteuer, Lillis Lebenslauf) und Beleidigung. (E. d. R ) S 9636. (Nr 256 ) — Verurteilung der drei Inhaber einer Stettiner Buchhandlung wegen Verbreitung unzüchtiger Bücher »Im Banne des Lasters», »Enthüllte Geheimnisse der Liebe und Ehe«, »Das Weib als Prostituierte», »Im Paradies der Liebe und Ehe». (E. d. R.) S. 8512. (Nr. 233.) — eines Kaufmanns, der Studenten durch einen in Briefform versandten Prospekt ein Mittel zur Vorbeugung von Ge schlechtskrankheiten empfohlen hatte, wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift. S. 6427. (Nr. 175.) — eines Kellners in Hildesheim wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften (Parodien auf Faust und Gleichen). (E. d. R.) S. 6501. (Nr. 178.) Anpreisung von Gegenständen, die zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt sind: Frauen-Schutzmittcl. S. 3954. (Nr. 103.) Anfertigung von Photographien von Damen. Freispruch. §. 42l1. (Nr. 110.) Bestrafung wegen Ausstellung unzüchtiger Postkarten. S. 4063. (Nr. 106.) Anklage gegen einen Postkartenverleger und zwei Kausleute wegen Verbreitung unzüchtiger Postkarten (Bilder aus dem Pariser Salon). (E. d. R.) S. 10532. (Nr. 273.) Eine Reihe beschlagnahmter unzüchtiger Schriften. S. 8281. (Nr. 228.) Gerichtsverhandlungen, Verurteilungen re. wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder und Bücher, siehe ferner Aktstudien — Eigene, Der — Glücksehe — Hirschseld, — Kahlenberg — Knipke, Szenen — Liebesgötter — Louvet de Couvrah — Lustige Blätter — Memoiren einer Sängerin — Reinhard, Lenchen — Weib, Das — Welt am Montag. — Siehe ferner Beschlagnahmen. Vermittler unzüchtiger Bilder und Schriften in Luxemburg. S. 1080. (Nr. 9.) Entziehung eines Stipendiums (dem norwegischen Novellisten Haugland) wegen Herausgabe pornographischer Schriften. S. 4095. (Nr. 107., Eingabe des ungarischen Landessenats für Museen und Biblio theken an den Unierricbisminister betr. strengste Maßnahmen gegen pornographische Literaturerzeugnisse. S. 4688. (Nr. 122.) Siehe auch Bestellanstalt — Rechlsschutzverein. Urheberrecht: Außerordentlicher Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht. Über seine Tätigkeit. Beilage zu Nr. 84, S. 6. Sitzung zur Beratung d. G.-E. über das 11. R. an Werken der bildenden Künste und der Photographie in Eisenach. S. 4385. (9!r. 114.) Vertagung. S. 4561. (Nr. 119.) Mitglieder. S. 4454. (Nr. 116) Zusammentritt in Leipzig zwecks Beratung des neuen Knnst- und Photographie-Gefttzes und der Revision der Berner Konvention. S. 7569. (Nr. 212.) S. 9045. (Nr. 245.) Neue deutsche Gesetze über Urheberrecht und Verlagsrecht. S. 6874. (Nr. 191.) Eine empfindliche Lücke im deutschen Urhebergesetz, siehe Reichs- gesctz betr. Werke der Literatur u. Kunst 88 13. 37. Schutz kiinstlerttcher Erzeugnisse im graphischen Gewerbe. Von Or. Karl Schaefer. S. 7660. (Nr. 214.) Der interne u. internationale Schutz des U., siehe Röihlisbergcr. Urheberrecht ferner: Erfindungsschutz und Urheberrechtsschutz (gegenüber den Ver einigten Staaten von Amerika). Von Fuld. S. 9289. (Nr.250.) Die ausländischen Komponisten und das englische U. S. 5167. (Nr. 135.) U. der einzelnen außerdeutschen Staaten, siehe die betreffenden Ländernamen. Urheberrechtliche Erörterungen, siehe ferner unter Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht — Ausstellungen: Weltaus stellung: St. Louis — Ausstellungswesen — Literarverträge — Nachbildung und Nachdruck — Verlagsrecht. Deutsches Reichsgesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst vom 19. Juni 1901. Bürgerliches Gesetzbuch und Urheberrechtsgesetz. Anwendung des ersteren zur Ahndung schädigender, aber nicht unter das Urheberrechtsgesetz fallender Konkurrenz-Handlungen. Von Kraemer. S. 2624. (Nr. 66.) Veranstaltung und Veranstalter musikalischer Aufführungen. Von Fuld. S. 2871. (Nr. 73.) Über Quellenangabe. Von Fuld S. 1680. (Nr. 42.) Erhöhung der Revftionssumme (beim Reichsgericht) und U., von Justus. S. 4424. (Nr. 115.) § 1. Urheberschutz des Berichterstatters für Zeitungen re. S. 384. (Nr. 9.) 88 1 u. 2. Lckitio prinesxs u. Bearbeitung. Von Fuld. S. 685. (Nr,, 16.) 88 9, 38, 42. Änderungen am Manuskript durch den Ver leger, Drucker oder Redakteur. Von Or. Karl Schaefer in München. S. 802. (Nr. 19.) 88 11 u. 61: Zum Begriff der öffentlichen Aufführung. Vor führung des musikalischen Teils allein von einem Musik drama. Ger.-Entsch S. 6558. (Nr. 180.) 88 13. 37. Eine empfindliche Lücke im Urhebergesetz. Von Arved Jürgensohn. S. 6871. (Nr. 19 l.) 8 16. Erörterungen über das U. an amtlichen Kartenwerken. S. 8145. (Nr. 225.) 8 18, Absatz 1 u. 2. Abdruck von Zeitungsartikeln re. S. 386. (Nr. 9.) Von Strehlen. S. 4756. (Nr. 124.) 8 18,2: Erlaubte und unerlaubte Überlassung von in Zeitungen und Zeitschriften erschienenen, gesetzlich geschützten Artikeln und Aussätzen zum Abdruck an andre Blätter. Wie hat sich der Rechlsübergang von Abdrucksbesugnissen auf andre Verlage periodischer Druckschriften nach dem Gesetz vom 19. Juni 1901 zu vollziehen? Zwei Gerichtsentscheidungen. Von Or. zur. Karl Schaefer. S. 2587. (Nr. 65.) 88 18, 38,1, 44. Nachdruck eines Gerichtsreferais ohne Quellen angabe. Ein solches Referat ist nicht ohne weiteres eine Aus arbeitung Wissenschaft!. Inhalts. (E. d. R.) S. 6704. (Nr. 185.) 8 23. Nachbildung von Photographien zu Jllustrations- und anderen Zwecken in Verlagswerten, Zeitschriften, zu Schul zwecken. Von 8. S. 1607 (Nr. 40.) 8 27. Aufführung eines Werkes der Tonkunst in Vereinen. Von Fuld. S. 6426. (Nr. 175.) 8 29 in Verb. m. 8 11- Zwei Fragen zum Urheberrecht: Ist es rechtlich zulässig, noch während der Dauer des Schutzes eines Schriftwerkes erstens mit dem Nachdruck des geschützten Schriftwerkes und zweilens mit den Berlriebsmanipulalionen zu beginnen. Beantwortung von Or. Orth S. 2507. (Nr. 63.) 88 42, 43, 46—48 u. 52. Vernichtung rechtswidrig hergcstellter Druckschriften, Abbildungen, Musikalien, Zeichnungen. Von Or. zur. Karl Schaefer S. 5866. (Nr. 155.) 8 44. Unterlassung der Quellenangabe. S. 3b6. (Nr. 9.) Deutsches Neichsgesetz betr. den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876. 8 1, Abs. 2, 8 8. Nachbildung von Photographien zu Jllu strations- und anderen Zwecken in Verlagswerken, Zeit schriften zu Schulzwecken. Von 8. S. 1607. (Nr. 40.) Siehe auch: Recht am eigenen Bild. Entwurf eines Gesetzes, betr. das U. an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Revision des Kunst- und Photographie-Schutzgesetzes vom 9. u. 10. Januar 1876. Beratung des Gesetzentwurfes mit Sach verständigen im Reichsamt des Innern. Teilnehmer re. S. 686. (Nr. 16.) S. 837. (Nr. 20.) Ankündigung des Entwurfs. S. 3766. (Nr. 98.) — Wortlaut des Enlwurfs. Beilage zu Nr. 99. S. 3804. (Nr. 99.) Eingabe von Vereinigungen der graphischen Gewerbe und von illustrierten Zeitungen und Zeitschriften über den neuen Entwurf. S. 1033. (Nr. 25.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder