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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1911
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- Deutsch
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2984 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 57. 9. März 1911. Im Laufe der Verhandlungen über die Beschlüsse, die die Berner Übereinkunft betreffen, gab Herr Heinemann wichtige Auskünfte über das Urheberrecht in Canada und über die Gefahren, die mit der Annahme einer neuen englischen Bill, die gegenwärtig in Behandlung steht, zusammenhängen. Das Komitee befaßte sich auch mit der Zusammen setzung der Internationalen Kommission und mit der Tagesordnung der nächsten Sitzung derselben. Die nächste Tagung des Exekutivkomitees findet in Bern am 14. Juni d. I. statt, also unmittelbar vor der Sitzung der Internationalen Kommission. Bern, den 27. Februar 1911. A. Melly, Generalsekretär. kraArsnce smonS old Volumes. Lss^s -mä läMs ok a, Loolr-Iwver b/ 8. ^ii6ortoil. ^Vitb Illustrations. 8in. 4to., olotb 7 sb. 6 ä. ust. Iwnäon, XeZan l?aul, Nrsnob, Nrübnsr L Oo., b>tä. Unter einem so anheimelnden Titel vermutet der Bücher freund ein Buch, mit dem er angenehme Stunden haben wird. Der Bibliothekar der umfangreichen Stadtbibliothek in Newcastle- upon-Tyne hat hier eine Reihe von Essays vereinigt, denen 16 Illu strationen zur Zierde beigesügt sind. Jeder wahre Bücherliebhaber wird seine Freude daran haben, denn es strömt beim Lesen des Buches wirklich ein eigenartiger Hauch vergangener Zeiten uns entgegen. Der Verfasser hat es meisterhaft verstanden, in wenig Worten uns die Vergangenheit vor Augen zu zaubern. Leser die etwas Phantasie besitzen, werden unschwer auch zwischen den Zeilen manches herauslesen können. Das Buch beginnt mit einem Essay über Magliabecchi, den berühmten Bibliothekar des Großherzogs von Toskana, dessen vorzügliches Gedächtnis jeden Buchhändler neidisch machen kann. Magliabecchi war 1633 geboren und hatte nur eine dürftige Schulbildung genossen. Mit zwölf Jahren kam er zu einem Grünkramhändler. Durch Zufall wurde ein Buchhändler auf die Lernbegierde des Jungen aufmerksam; er nahm ihn in sein Ge schäft auf, und erst dort erlernte er Lesen und Schreiben. Durch Fleiß und besondere Begabung hat sich Magliabecchi vom Lauf burschen eines Grünkramhändlers zum Bibliothekar der Lauren- tiana emporgearbeitet und hat selbst eine sehr umfangreiche Büchersammlung zusammengebracht. Obgleich er seine meiste Zeit hinter Büchern verbrachte, hat er doch das ansehnliche Alter von 81 Jahren erreicht. Wir finden ferner in dem Buche einige interessante Mit teilungen über Thomas Bewick. Durch ihn und seine Schule wurde Anfang vorigen Jahrhunderts die Holzschneidekunst wieder belebt, und seine Holzschnitte sind in bezug aus Naturtreue Meisterstücke. Mr. Anderton untersucht besonders die Bücher zeichen, von denen Bewick eine große Anzahl geliefert hat. Sodann folgt eine Abhandlung über Embleme und deren Deutung, veranschaulicht durch Abbildungen. — Ein stimmungs volles Bild von Margaret Anderton, betitelt: »Out, out drisk canckls«, wird von einer entsprechenden Erklärung begleitet und erinnert uns an das bekannte: vita nostra brsvis set. — Ein Konversationsbuch des sechzehnten Jahrhunderts in 7 Sprachen gibt Mr. Anderton Veranlassung zu einem weiteren Essay. In den gegebenen Proben sehen wir ein Stück Kulturgeschichte des sech zehnten Jahrhunderts, und trotz der vielen Fehler, von denen übrigens derartige Werke in unserer Zeit auch nicht ganz frei sind, hat es zwölf oder dreizehn Auslagen erlebt. Wenn der Ver fasser jenes Werkes dem Leser versichert, daß er, ohne ins Ausland zu gehen, aus dem Buche alle die sieben Sprachen so erlernen könne, daß der Ausländer darüber erstaunen würde, so mag das gestimmt haben —; »aber er wird wohl mehr über die unfreiwillige Komik des Betreffenden erstaunt gewesen sein«, setzt Mr. Anderton hinzu. Nur zu schnell kommt für uns die letzte Seite des Buches, und mit aufrichtigem Bedauern, schon am Schluß angekommen zu sein, legen wir das Buch aus der Hand, nicht vergessend, bei nächster Gelegenheit es anderen zu empfehlen. Oxford. Robert Jahn. Kleine Mitteilungen. Bücherfälschungen durch falsche Titelblätter. — In Kopenhagen sind in letzter Zeit Antiquaren Romane mit falschen Titelblättern angeboten und zum Teil auch verkauft worden. So war in einer alten dänischen Übersetzung von James Allens »Tbs rsixn ok larv« das echte Titelblatt entfernt und statt dessen ein Blatt eingesetzt mit dem Titel »H. Rider Haggard, Strenge Gesetze. Autorisierte Übersetzung mit Einleitung von G. Jerndorf-Jessen. Kopenhagen 1910, O^läenäalsks Loqbancksl Horäisir I'orlaZ«. Also, um das Buch leichter verkäuflich zu machen, war eine Jahreszahl, eine neue angesehene Berlagsfirma sin andern Fällen z. B. V. l?io» LoAÜanäsl) und ein gegenwärtig mehr gelesener Autor (in andern Fällen z. B. Carit Etlar und Palle Rosenkrantz) gewählt worden. Die Polizei, der eine der be- troffenen Verlagsfirmen die Sache übergab, stellte fest, daß der Fälscher ein jüngerer, früherer Buchbindermeister ist, der stark zurück gekommen war und mittels einer kleinen Handdruckerei die Titel blätter hergestellt und dann eingesetzt hatte. Sein Gewinn aus den Fälschungen (etwa S Bücher mit zusammen rund 100 Exemplaren, Restauflagen, die er bei Th. Johansen's Antiquariat gekauft hatte) hat kaum 20 Kr. betragen. Er wird wegen Be trugs verurteilt werden. L. Bon» Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Postgesetz. Kein »expresser Bote«. — Das Landgericht Altenburg hat am 23. September v. I. den Hofapotheker B., den Reisenden T. und den Drogisten H. von der Anklage des Vergehens gegen das Postgesetz freigespcochen, indem es die Berufung des Amts anwalts gegen das freisprechende Urteil des Schöffengerichts Eisenberg verwarf. B. wollte von Eisenberg aus gedruckte Prospekte über Bioglobin in verschlossenen Briefen, damit sie mehr beachtet würden, versenden, u. a. auch nach Leipzig und Halle. Sein Buchhalter, der Mitangeklagte H., schlug vor, die nach Leipzig und Halle bestimmten Briese dem Reisenden T. mitzugeben, damit er sie dort als Ortsbriefe aufgebe. Dies geschah, so daß also bei jedem Briefe 5 gespart wurden. Das Urteil sagt: T. ist als »expresser Bote« anzusehen, da er eigens nach Halle gefahren ist, um die Briefe aufzugeben. Dem An geklagten B. hat eine Portohinterziehung ferngelegen. Er hatte sich vorher vom Postamt in Effenberg Auskunft geholt. Allerdings will der Oberpostsekretär, bei dem B. telephonisch anfragte, nur etwas von u n verschlossenen Briefen gehört haben, aber B. konnte annehmen, daß er richtig verstanden hatte. Die Revision des Staatsanwalts gegen das landgerichtliche Urteil wurde vom Reichsanwalt vertreten. Er führte aus: Die Beförderung von Briefen umfaßt sämtliche Handlungen von der Aufgabe des Briefes bis zum Empfang. Auch inner halb des Bestimmungsortes selbst gilt der Postzwang. Es ist daher unzulässig, Briefe an bestimmte Empfänger durch Pakete an den Bestimmungsort zu senden und dort zu dem geringeren Ortsporto abzusenden. Das haben aber B. und T. getan. T. hatte allerdings kein eigenes Interesse an der Beförderung der Briese; er hat auch nicht gegen Entgelt gehandelt. Das Urteil sieht ihn als expressen Boten an, übersieht aber, daß T. nicht nur den Auftrag hatte, die Briefe in Halle auf die Post zu geben, sondern auch die Empfänger zu besuchen und mit ihnen über den Bezug des Heilmittels Geschäfte abzuschließen. Daher war T. nur Gelegenheitsbote. Ein expresser Bote muß auch als Beförderungsmittel benutzt werden. T. hat nicht einmal die Briefe von einem Orte zum andern befördert, sondern er hat das Postpaket mit den Briefen in Halle in Empfang genommen und sie dort in den Brief kasten gesteckt. Er hat die Briefe also nicht befördert, sondern nur abgesandt. Die Angeklagten haben sich auch nur in einem Irrtum über das Strafgesetz befunden. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. In der Begründung hieß es: Es ist nach den Feststellungen des Landgerichts anzunehmen, daß es sich um ein einheitliches Beförderungsgeschäft handelte, bei dem T. der mechanische Zwischenträger war. Danach ver stieß schon die Verschickung der Briefe von Eisenberg nach Halle gegen das Poftgesetz. Unter diesem Gesichtspunkt erschien es
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