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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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99, 29, April 1933, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschnBuchhandcl. die eingesetzten Mittel -zur Verfügung, Wir sind uns durchaus bewußt, daß oberstes Gebot -einer tragbaren Fiuanzgebarung der Ausgleich der Haushalte ist; der Buchhandel muß dafür Opfer bringen, so schwer es -der Gesamtheit und dem Einzelnen wird. Trotzdem werden wir immer wieder unsere Stimme erheben, um zu verhüten, daß gerade in erster Linie und hauptsächlich bei den Ausgaben für kulturelle Zwecke gespart wird. Vor alle» Dingen müssen cs sich die örtlichen buchhändlerischen Verbände angelegen sein lassen, ihre heimischen Behörden immer wieder darauf hinzuweisen, daß sie bei aller Notwendigkeit der Ein schränkung auch die Pflicht zur Wahrung unserer kulturellen Güter'haben. Da immer wieder Klagen an uns gelangen, daß sich -der Börsenvercin nicht genügend rühre, sei hier festgestcllt, daß die Entschließungen zur vorjährigen Hauptversammlung und zur Herbstversammlung in Coburg sämtlichen zuständigen Ministerien in Reich und Ländern und den großen Gemeinden zugeleitet worden sind. Im Börsenblatt vom 5, Juli 1932 ist zusammcn- gcstellt, wieviel Entschließungen im Laufe der letzten Jahre ge faßt und entsprechend versandt worden sind — darunter drei auf den Hauptversammlungen der letzten drei Jahre — und wieviel Eingaben der Buchhandel und andere Verbände gemacht haben. Im Mai 1932 hat insbesondere der Verein Deutscher Biblio thekare auf seiner Jenaer Tagung in einer ausführlichen Kund gebung auf die seinen Instituten drohenden Gefahren hingewiescn und der Deutsche Hochschulverband hat sich im Verein mit der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger wegen der Gefähr dung des Bestandes der wissenschaftlichen Zeitschriften an die breitere Öffentlichkeit gewandt. Das Leihbüchereiwesen. Wir verstehen darunter nicht die von den Stadtgemeindcn eingerichteten und von den Ländern betreuten Volksbüchereien, Die Stellung des Buchhandels zu ihnen war immer von der Er kenntnis ihrer weitgehenden volkserzieherischen Bedeutung ge tragen, Die Auseinandersetzungen mit ihnen erstreckten sich stets nur auf die Ausschaltung des Sortiments bei Deckung ihres Be darfs und auf die Preisbildung ihrer Einkaufsstcllen, Unsere Bemühungen, hierüber zu einer beiderseits befriedigenden Lösung zu kommen, waren bisher leider erfolglos, nicht zuletzt durch die Erschütterung der Verhandlungsgrundlagen, von wel chen wir ausgegangen waren, infolge des vernichtenden Abbaues der für die Volksbüchereien vorgesehenen Mittel, Wir werden aber, sobald ruhigere Verhältnisse die Möglichkeit -einer Regelung geben, unsere Bemühungen fortsetzen; denn ein Ausgleich zwi schen Volksbüchereien und Buchhandel, die in verschiedener Bs- zichuug starke gemeinschaftliche Interessen ausweisen, erscheint uns, gerade mit Rücksicht -auf die gemeinschaftliche Sache, drin gend notwendig. Die Entwicklung des gewerbsmäßigen Leihbüchcreiwesens hat in zunehmendem Maße nicht nur den Buchhandel, sondern auch die Öffentlichkeit beschäftigt. Trotz aller Warnungen scheinen viele, die sich einige hundert Mark ersparen konnten, die Anlage dieses Geldes in einem Bücherlager, das sie ohne Pfand ausleihcu, als gewinnbringend oder wenigstens als sicher auzuschen. Die zahlreichen Enttäuschungen, von denen berichtet wird, schrecken nicht ab; cs sieht vielmehr so aus, als ob die Entwicklung noch nicht zum Abschluß gekommen ist, obwohl sicher die Zahl der Ncu- gründungcn nicht so groß ist, wie sie vielfach in der Tagespreise angegeben wird. Wir können nur früher Gesagtes wiederholen: soweit es sich um Betriebe handelt, die berechtigten Ansprüchen an Bestand, Leitung und Bildung des Inhabers genügen, läßt sich dagegen nichts cinwendeu. Wer glaubt, seine Ersparnisse auf diese Weise anlcgen zu sollen, muß die Gefahr des Mißerfolges tragen. Ein behördliches Eingriffsrecht in gewissem Rahmen ist durch eine Verfügung des Reichsinnenministers geschaffen wor den, dcrzusolge unzuverlässigen Elementen der Betrieb untersagt werden kann. Sicher wird auch die verschärfte Handhabung der Bestimmungen gegen Schmutz und Schund die Entwicklung in ge sündere Bahnen lenken, als sie bisher vielfach zu beobachten war. Entschieden -dagegen aber müssen wir uns tuenden, daß die neugegründeten Verbände der Leihbüchereibesitzer — es gibt 302 deren bereits drei, die behaupten, die Standesvertretung zu sein und von denen natürlich auch jeder sein eigenes Vcrbandsblatt als Anzeigenblatt aufzuzieheu bemüht ist: den Reichsver band der Buchverleihe e, B. in Berlin, den Verein Deutscher Leihbibliotheken e, V. in München und den Reichsverbaud der Deutschen Leihbüchereien in Berlin — den Anspruch erheben, Wortführer für das Leihbüchereiwesen zu sein und etwa z, B, Verhandlungen Mit den Berfasserverbänden über Einführung einer Lizenzabgabe zugunsten der Verfasser zu führen. Es muß hierzu mit allem Nachdruck — auch -den Vevfasserverbänden gegenüber — darauf hingewiesen werden, daß nicht weniger als 800 der im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ausgefllhrten Firmen sich Leihbüchereien angegliedert haben, darunter viele, die das Buch verleihen seit Jahrzehnten ausübcn. Von ihnen -kann Anspruch auf Sachkunde und Erfahrung erwartet werden und sie sind der Verhandlungsgegncr für die Verfasserverbände, wenn diese glau ben, sich neue Einnahmequellen verschaffen zu können. Um dieser Sachlage Rechnung zu tragen und um ein tatsächlich vorhandenes Bedürfnis zu erfüllen, haben wir uns entschlossen, im Rahmen der Deutschcn Bnchhändlcrgildc eine Fachgruppe für Leihbücherei wesen zu gründen, ebenso wie sich im Deutschen Berlegerverein die am Lcihbüchcreiwcsen interessierten Verleger zusammcngctau ha ben, Es handelt sich nicht um einen Zusammenschluß mit neuen Beiträgen und neuen Satzungen, sondern um den Versuch, ohne Kostenaufwand und auf einfachstem Wege eine Stelle zu schaffen, welche die auf diesem Gebiete vorhandenen, sehr wesentlichen Interessen vertritt, Wettbewerb der össcntlichen Hand; sonstige Ausschaltung des Buchhandels, In verschiedenen Fällen mußte gegen unberechtigte geschäft liche Betätigung von Behörden auf buchhändlerischcm Gebiete Einspruch erhoben werden. Die den Verwaltungsbehörden für ihre Wirksamkeit dabei gezogenen Grenzen werden trotz Zusage nicht immer beachtet. So hatte die Deutsche Reichsbahn über den durch die Zwecke der Berkehrswcrbung bestimmten Bereich hin aus Veröffentlichungen herausgcbracht, deren Herstellung und Vertrieb in das Gebiet des privaten Verlages fiel, wie bei spielsweise die Herausgabe einer Schrift über den Bayerischen Wald mit Übersichtskarte, Das Berkehrsministerium stellte sich leider auf den Standpunkt, daß vcckchrswerbende Schriften durch Beigabe von Karlen nicht den Charakter als Werbeschrift ver lören. Das Reichsfinauzministerium erließ im vergangenen Jahre die Anweisung, aus Ersparnisgründen den Bezug von Zeit schriften cinzuschränken. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß das Reichssteuerblatt, also eine amtliche Veröffentlichung, durch aus den Anforderungen der Behörden zur lausenden Unterrich tung genüge. Es werde zu diesem Zwecke auch noch Verbesse rungen erfahren. Wir machten beim Reichsfinanzministcrium wegen der schädigeirden Auswirkung einer solchen Anweisung für die im Privatvcclage erscheinenden Zeitschriften Bedenken gel tend, Es nahm dahin Stellung, daß die Entscheidung über Art und Zahl der von den unterstellten Behörden zu haltenden Zeit schriften den Präsidenten der Landesfinanzämter überlassen sei. Die notwendigen Einsparungen im Haushalte hätten übrigens vor allem zu Abbestellungen amtlicher Blätter geführt. Die Er weiterung des Reichssteuerblattes sei nicht aus Wettbewerbsgrün- deu gegenüber dem Privaten Verlage vorgcnommen worden, son dern mit Rücksicht auf die Anforderungen, die an ein amtliches Blatt gestellt werden müßten. Eine Übernahme wissenschaftlicher Ausgaben aus dem Arbeitsgebiete der Fachzeitschriften sei nicht beabsichtigt. Die Hessische Landesstelle für Pilz- und Hausschwammbcra- tung in Darmstadt schaltete den Buchhandel beim Vertrieb des im Selbstverläge hcrausgegcbencu Hausschwamm-Merkblattes nebst Tafel praktisch dadurch aus, daß für den Bezug durch den Buch handel ein wesentlich Höherer Preis festgesetzt wurde. Auf Grund unserer Eingabe erklärte sich die Landcsstelle wenigstens mit einer höheren Rabattierung und mit dem Wegfall der dem Buchhandel in Rechnung gestellten Versand- uttd Berpackungsspesen einver standen.
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