Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchbandel. Redaktioneller Teil. ^ 58, 12. März 1914. Aus drm Verwaltungs-Ausschustr des Deutschen Vuchhäudlrrhausrs scheiden aus die Herren: Karl W. Hiersemann in Leipzig, Fr. Lampe-Bischer in Leipzig. Herr Hierseman» ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar, Herr Lampe-Vischer hat eine Wiederwahl abgelehnt. Im Amte verbleiben die Herren: Karl Franz Koehler in Leipzig, Carl Linnemann in Leipzig, Hans Emil Reclam in Leipzig, Hofrat Horst Weber in Leipzig. Aus drm Verwalkungsrat der Deutschen Bücherei scheiden aus die satzungsgemäß auf ein Jahr gewählten neun Mitglieder des Börsenvereins: Herren vr. Erich Ehlermann in Dresden, vr. Alexander Francke in Bern, Arthur Georgi in Berlin, Robert Kröner in Stuttgart, Kommerzialrat Wilhelm Müller in Wien, Kommerzienrat Paul Oldenbourg in München, vr. Paul Siebeck in Tübingen, vr. Bernhard Tepelmann in Braunschweig, vr. Ernst Bollert in Berlin. Sämtliche Herren sind satzungsgcmäß wieder wählbar. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschlägc finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunchmen ist, daß sie an den Sitzungen und Ar beiten des betreffenden Amtes teilzunehmcn gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis spätestens den 4. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börscnvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß K 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenvercin auf der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (Z17, Absatz ä) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvcreins sind, ihr Stimmvertretungsrecht durch den Krcisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z 17, Absatz <I) statthast ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen dürfen; 382