^ 85, 15. April 1915. Fertige Bücher. s«r,«,bi»u,. d. Dt«». s»chh»»d-i. 2307 8kW Alhmm: Wtzelte Wrte Warnung und Antwort auf zahlreiche Anfragen den letzten Wochen ist wiederholt von Warenhäusern usw. durch Plakate und Zeitungsankündigungen angeboren worden: Büchmanns Geflügelte Worte. Billige (oder „Erste billige") Ausgabe für 95 Pfg. Das nach diesem Angebot verkaufte Buch trägt den Titel: „Geflügelte Worte. Auf Grund der von Georg Büchmann selbst besorgten Ausgaben bis auf die jüngste Gegenwart ergänzt von Adolf Lange" und ist erschienen in der Schreiter'schen Verlagsbuchhandlung (Besitzer: G. Lendelsohn) in Berlin. In zwei Fällen (große Berliner Warenhäuser) habe ich durch meinen Rechts- beistand, Lerrn Rechtsanwalt vr. Marwitz-Berlin, gegen diese das Publikum irre führende Form der Ankündigung Einspruch erhoben. Beide Warenhäuser haben auf Grund der ihnen bekanntgegebsnen Sachlage unverzüglich erklärt, daß sie derartige zu Verwechselungen Anlaß gebende Ankündigungen in Zukunft unterlassen würden. Es liegt die Vermutung nahe, daß die unzulässige Form der Anzeige des frag lichen Buches gewählt wurde, weil auf dem Amschlagtitel der Verfassername Adolf Lange in sehr kleiner Schrift wiedergegeben ist, während die Worte „Georg Büch mann", auffallend groß, die volle Breite des Bandes einnehmen. Selbstverständlich unterlasse ich es, nach dem Grunde dieser ungewöhnlichen Satzanordnung zu forschen, ebenso wie ich es vermeide, an dieser Stelle an dem Inhalt des Bandes, der eine Bearbeitung der 6., im Jahre 1871 erschienenen Auslage des Büchmannschen Buches darstellen soll, Kritik zu üben. Der Name „Büchmann" ist als Warenzeichen für die in meinem Verlage seit 50 Jahren erscheinende Zitatensammlung gesetzlich geschützt (Zeichenrolle Nr. 65850) Ich würde dem deutschen Sortiment dankbar sein, wenn mir (unter Vorlage von Beweisstücken) vorkommende Fälle mitgeteilt würden, in denen andere als die in meinem Verlage erschienenen Bücher als „Büchmanns Geflügelte Worte" angeboren werden, damit ich auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wett- bewerbs gerichtlich Vorgehen kann. Berlin, Anfang April 1915 Haube Sr Spenersche Buchhandlung Max Paschke I ^ Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 82. Jahrgang. 31b