1499 LOL LOLLLLIkHON: Wir vkrssoäieri auk Orur>6 6sr ainASASNAkiieii IserelluiiAsii 6sn 1286iii^en LrospeLt ru OLK LO^SmvI'IO^I'KLK^KIL Mit 150 Leis^ielen aus äer kuaxis von OL. KLLNO^LO ^86MLL Oer II. Lörsenblstt I^r. 127/1955 vorgesehene Ornfsngvon 400 Leiten wurde auf 600 Leiten Lexikon formal erweitert' Der LuLskri^tionspreis dsIrgAt äattsr Ki8 31. ^lsi 1936 m KM 32.— in keinen, KM 29.— kartoniert W VLLL^O LvL IVlLOILI^, Wien IX. Verggssse 15 Auslieferung in Leipzig 6 WLIOKI^NN L 60. Lern, Wilckerrnetlweg 54 1, l'alslr. 2 Von Dr. Horst Schieckel Regierungsrat i. R., ehem. Gpmchkammeworsitzender a. d. Obewersicherungsämtern Dresden und Leipzig 1936, 104 Seiten. 8<>. Leinen RM 4.80 Nach der freundlichen Aufnahme, die das Buch des Verfassers über «Die Ersatzansprüche der Versicherungsträger" 1935 gefunden hat, wird es allgemein begrüßt werden, daß der Verfasser nunmehr diese gleichfalls systematisch aufgebaute Schrift herausbringt. Dieses Buch behandelt den umfangreichen und vielgestaltigen Stoff in knappster Form erschöpfend und allgemein verständlich und kommentiert auch die neuesten Bestimmungen, z. B. die Familienunterstützungsverordnung v. 19. Dez. 1935 bereits. Schieckel unterscheidet wiederum scharf zwischen Ersatz- und Lrstaltungsansprüchen und behandelt unter diesem Ge sichtspunkte neben den Ansprüchen aus der RDO, dem AVG, dem ADAÄG insbesondere die Ansprüche der Fürsorgebehörden nach der Fürsorgepslichtverordnung vom 13. Februar 1924, gegliedert nach Ansprüchen aus eigenem und aus abgeleitetem Rechte. Auch die einschlägigen verschiedensten Fragen aus dem bürgerlichen Rechte, insbesondere dem Familicnrecht werden dabei mit behandelt und es dürfte ein besonderer Vorzug des Buckes sein, daß der Verfasser sich nicht, wie das vielfach üblich ist, damit begnügt, auf die entsprechenden Anmerkungen in den Lrläuterungsbüchern zum BGB zu verweisen, sondern, daß er die in Frage kommenden Rechtsprobleme selbst darstellt. Dadurch wird das Buch gerade für den Äerwaltungssach- mann ein wettvolles Hilfsmittel. Die ungemein gründliche und umfangreiche Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen des Verfahrens in den einzelnen Ländern und die erschöpfende zeitsparende Quellenangabe des gesamten Fürsorgerechtes ver dienen ebenfalls lobende Erwähnung. Interessenten: Fürsorgedezernenten bei Prvvinzialverbänden und Gemeindeverivaltungen, Fürsorgereferenten der Regierungspräsidenten und der Länderregierungen. Landes- und Bezirksfürsorgeverbände. Sozialpolitische und juristische Dozenten, Bibliotheken Werbemittel: Dreifachkarte AiI Verlag W. Kohlhammer Stuttgart und Berlin W9