Nummer 100, 80. April 1SSS Bekanntmachung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e.V. Die Berufsbezeichnung „Mitglied der Neichskulturkammer bzw. der Reichsschrifttumskammer Die Reichskulturkammer hat in einigen Fällen festgestellt, daß Künstler sich Mitglied der Kulturkammer lbzw. einer Einzel kammer) genannt haben. Dadurch ist der Eindruck entstanden, als ob mit diesem Ausdruck eine besondere Wertung, ein Amt oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Auslese erweckt werden sollte, etwa wie cs durch die Bezeichnung »Mitglied der Dichter akademie-, »Mitglied des Reichskultursenats- bekundet wird. In anderen Fällen hat der Handel mit Kulturgut, insbesondere Ver treter, die Werbung sür seine Berkaufsgegenstände dadurch zu ver stärken versucht, daß er sich mündlich oder schriftlich als Mitglied der Reichskulturkammer bezeichnete. Die Kulturkammer hat des wegen den Gebrauch dieser Bezeichnung bei öffentlichen Ankündi gungen, auf Firmenschildern u. dgl. untersagt. Au den unter sagten Berussbezeichnungen gehören auch Bezeichnungen wie »Mitglied des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler- oder »Mit glied der Fachschast Buchvertreter im Bund Reichsdeutscher Buch händler e. V.-. Diese Bezeichnungen müssen in Zukunft in all den Fällen fortfallen, wo sie in der -Öffentlichkeit, also außerhalb des Kreises der Eingliederungspslichtigen, gebraucht werden. Für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr wird nunmehr im Einvernehmen mit der Reichsschristtumskammer folgendes an geordnet: Die Mitgliedschaft zum Bund Reichsdeutscher Buch händler, die Ausnahme in die Stammrolle buchhändlerischer Nebenbetriebe oder in die Stammrolle der Leihbüchereien im Nebengewerbe oder in einer der Fachlisten ist durch einen Stempel auszuwersen, -der auf dem Briesbogen insbesondere aber auf dem Bestellzettel anzubringen ist. Der Stempelausdruck hat folgende Form: s 8. I 15 586 j 8. bezeichnet den Bund, I die Fachschaft, die arabische Ziffer die eigentliche Mitgliedsnummer. Den einzelnen Fachschasten ent sprechen folgende römische Zisfern: I — Fachschaft Verlag II — Fachschaft Handel HI — Fachschaft Zwischenhandel IV — Fachschast Leihbücherei V — Fachschaft Buchvertreter Vl — Fachschaft Angestellte Die Stammrolle-Angehörigen des Buchhandels haben folgen den Stempelaufdruck zu führen: ^St.8 6 867 s die Angehörigen der Stammrolle Leihbüchereien im Nebengewerbe: 1 St. 8. 287 s die in den Fachlisten ausgenommenen Mitglieder die Anfangs buchstaben der Listenbezeichnung mit der zugehörigen Nummer, z. B. die Spielwarengeschäfte: j^Spiel Nr. 365 j Der Stempelausdruck muß die Größe 15X5 mm haben. Er wird aus dem Bestellzettel möglichst unten in der Mitte angebracht (s. nachstehendes Muster). ö«st.»klr. aus Rechnung wiederholen Klee Nachf. stagenow best, am An Firma . — - — - bed. f-st bar An b-UrI,-nd- An/»lI,U tz-rrn/z-nn/jU. — N-chnnng »n mich Lieferhlndernis geradenwegs mitteilen t ^ 11558Ü Hagenow i. M., z«n W. «lee Nachf. I»h. V. Schepker 8 8 T - In Zukunft darf nur noch an diejenigen Firmen geliefert werden, die sich durch eine solche Nummer auf dem Bestellzettel ausweisen, es sei denn, es handelt sich um sogenannte freigegebene Literatur (Bilderbücher, Malbücher usw.). Fehlt die Nummer, so muß zunächst in Abteilung I des Adreßbuches des Deutschen Buch handels nachgeschen werden. Ist die Firma dort ausgeführt ohne das Zeichen 0, jo darf mit vollem Rabatt geliefert werden. (Es handelt sich dann um Firmen, di« in anderen Einzelkammern der Reichskulturkammer ausgenommen sind.) Ist die Bestellfirma nicht ausgesührt, so ist beim Bund Rückfrage zu halten, um festzustellen, ob die Inhaber der Firma gemeldet sind, das Ausnahmevcrfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Die etwa noch vorhandenen Briefbogen, Bestellzettel usw. mit dem Ausdruck »Mitglied der Reichsschristtumskammer- oder »Mitglied des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler- können bis zum 30. Juni 1836 im Verkehr zwischen den Eingliederungs pflichtigen untereinander und mit der Kammer aufgcbraucht werden. Leipzig, den 27. April 1936. Die Geschäftsstelle, vr. Heß. SSO