Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380901
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193809017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380901
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-09
- Tag1938-09-01
- Monat1938-09
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 203 <N. 98> Leipzig, Donnerstag den 1. September 1938 18Z. Jahrgang Ein Aufruf und Wer hat schon einmal darüber nachgcdncht, wie wohl der Kontakt zwischen unserem Beruf und denjenigen seiner Angehö rigen aufrechtcrhaltcn wird, die zum Arbeitsdienst und zur Wehr macht cinrücken? Überlegen wir uns doch, das; diese jungen Men schen meist erst sehr kurze Zeit in unserem Berufe stehen und daß cs für sic, aber auch für den gesamtcnStand bedenklich wäre, wenn sie während ihrer Arbeits- und Militärdienstzcit jede Verbindung mit dem Buchhandel verlören. Sie wollen dies auch gar nicht! Es geht hier aber auch gar nicht um das Wollen auf seiten der jungen, oft durch ihre Militärzeit erst recht aufgeweckten Men schen, es handelt sich um das Wollen der anderen, der Kamera den, der Betriebe uss. Man kann mit ein paar einfachen Hand reichungen hier einen guten und großen Dienst am Beruf tun. Vor einiger Zeit hat sich z. B. einer unserer jungen Sol daten, der aus dem Buchhandel kam, an einen Verlag gewandt und diesen gebeten, ihm doch während seiner Dienstzeit gelegent lich Prospekte aus einigen Gebieten zu schicken, für die er sich besonders interessierte. Er begründete dieses Interesse mit seiner bisherigen Arbeit gerade ans den betreffenden Gebieten und da mit, daß er auch nach seiner Militärzeit diesen Gebieten seine besondere buchhändlcrischc Arbeit widmen wolle. Der Verlag hat dem Soldaten daraufhin nicht nur Prospekte in regelmäßigen eine Anregung Abständen zngehcn lassen, sondern hat ihm durch gelegentliche Übersendung einer Neuerscheinung eine Freude bereitet. Dieses Beispiel müßte eigentlich die Regel sein. Wenn cs heute noch die Ausnahme darstcllt, so ist das wahrscheinlich nicht so sehr ans einen schlechten Willen zurückzuführen als eben dar auf, daß man über diese Dinge nicht nachgedacht hat. Was ist aber oft schon geholfen, wenn nur Prospektzusammenstellungcn den jungen Infanteristen, Kanonier und Maschinengcwchrschützcn über die Entwicklung des Buchmarktes aus dem laufenden halten! Sollte nicht jeder Betrieb die Pflicht haben, aus diese Weise mit denjenigen Fühlung zu behalten, die von seinen Arbeitsplätzen ans zum Arbeits- und Wehrdienst einrückcn? Selbst wenn der junge Buchhändler nachher nicht an seinen Arbeitsplatz zurück- kchrt, sondern in einen anderen Betrieb geht? Ich möchte dies bejahen. Ich möchte ferner Vorschlägen, daß die Verleger eine Patcngcmcinschaft schließe», aus der zu bestimmten Festtagen (Weihnachten nsw.) die buchhändlerischen Bcrnfsangchörigen, die bei einer Formation stehen, ein Buch erhalten. Verleger, die hier mithelfen wollen, werden gebeten, ihre Bereitwilligkeit der Rcichsschristtumskammer (Referat III 2), Bcrlin-Charlottcnbnrg 2, Hardenbergstraßc 6, zu melden. K: H. Bischofs. Rückschau Die Rückschau über die in den verflossenen Sommermonaten Juni, Juli und August ergangenen Bekanntmachungen der Rcichsschristtumskammer, des Börscnvercins und anderer für den Buchhandel maßgeblicher Stellen möchte die Beachtung be sonders derjenigen Leser finden, die in der Urlaubszcit das Bör senblatt nicht regelmäßig verfolgt haben. Über die Vorbereitung der Woche des Deutschen B uches 1 9 3 8, das in den kommenden Wochen die Arbeit des Buchhandels beherrschende Ereignis, berichtet die Bekannt machung und der Arbeitsplan des Leiters der Reichsschrifttnms- stclle beim Rcichsministerium für Volksaufklärnng und Propa ganda Ministerialrat K. H. Hederich in Nr. 201 des Börsen blattes. An der gleichen Stelle sind auch die Bedingungen für den Wettbewerb »Vorbildliches Buchschnffcn» des Fachamtcs Druck und Papier in der Deutschen Arbeitsfront veröffentlicht sowie eine Liste der Reichspropagandaämtcr, in deren Händen die Durchführung der Buchwochc in den Gauen liegt. Die mit den Dienststellen der Partei, des Staates, der Gemeinden, der Wirtschaft usw. getroffenen Abmachungen über die Mitarbeit dieser Stellen bei den Vorbereitungen der Buchwochc werden laufend im Börsenblatt veröffentlicht werden. In einem Ausruf analle Verleger gibt der Präsident der Rcichsschristtumskammer nochmals die Wünsche der Büche reien an den Verlagsbnchhandcl betr. volle AipiMreibnng der Vcrsasser-Vornamen, Angabe des ErscheinnngAihrcs, Angabe des Originaltitcls bei Übersetzungen und evtl. Angabe des frü heren Titels bekannt (s. Nr. 19b). Die Wiedergabe von Auszügen aus »M ein Kampf» odcr aus Reden des Führers in Büchern oder in Zcit- schriftcnaufsätzcn sowie jede Bezugnahme ans den Führer oder ans Aussprüche des Führers setzt die Genehmigung der Partei amtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schriftt»ms voraus. In der darüber im Börsenblatt Nr. 13b veröffentlichten Ausführungsbcstimmnng des Rcichsleiters Bonhlcr wird auch Nr. 203 Donnerstag, den 1. September 1038 daran erinnert, daß das Parteischrifttum in erster Linie dem Partcivcrlagc Vorbehalten ist und Ausnahmen hiervon seiner Zustimmung bedürfen. Wie ans einer Mitteilung des Präsidenten der Rcichsschrift- tumskammcr (Börsenblatt Nr. 149) hervorgcht, fallen Reise- und Städtcsührer unter die kalcndcrartigcn Schriften, deren Herausgabe an die Genehmigung der Reichsschrifttnms- kammer (s. Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttums- kammcr Nr. b9) gebunden ist. Titel, Herausgeber, erstes Erschei nungsjahr und zuletzt erschienene Auslage aller Reise- und Städte führer sind an die Reichsschrifttnmskammcr zu melden. Eine Mitteilung des Leiters der Fachschaft Verlag (siche Nr. 165) verpflichtet alle Knlendcrvcrlcger, sich unter Titcl- angabe der verlegten Kalender und unter Mitteilung der Ver kaufs- und Rabattbcdingungcn bei der Arbeitsgemein schaft der Kalcndervcrleger zu melden. In Nr. 147 (S. 522) werden alle buchhändlcrischen Mit glieder der Rcichsschristtumskammer gebeten, der Kammer alle Veröffentlichungen zur b n ch h ä n d l e r i s ch e n Firmcngc - schichte sowie wichtige zusammenfassende Verlagskatalogc zur Verfügung zu stellen. Seit 1. Juli ist die buchhändlcrischc Betätigung im Lande Österreich ohne Mitgliedschaft in der Rcichs- Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Jahresabrechnung Diejenigen Verlcgcrmitglicder, welche ans die Hcrbstabrech- nung verzichtet und mit dem Sortiment Jahresabrechnung ver einbart haben, bitten wir um umgehende Meldung. Leipzig, den 29. August 1938 I>r. H e z «77
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder