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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1938
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- Deutsch
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leitet wurde. Dazwischen aber »lagen Jahre, in denen die Zeitung der leichten Unterhaltung, allenfalls der Berichterstattung über wissen schaftliche und politische Dinge diente«. Sie war beliebt, da Kanter es verstand, das, was er in ihr brachte, in gefälligere Form zu kleiden als »der in dieser Hinsicht sehr nüchterne Hartung«; er druckte seine Zeitung gefälliger, genau so wie auch seine Kataloge. In ihrer Ent wicklung blieb die Kantersche Zeitung ständig dadurch behindert, das; sie politische Nachrichten immer erst dann bringen durfte, wenn diese schon eine bestimmte Zeit vorher in der Zeitung von Hartung erschienen waren. Leider ist eine Dissertation von Heinrich Gerlach ü'ber das Thema »Kanters Zeitung«, die vr. K. Forstreutcr in seiner Jubelschrift über das Hans »Gräfe und Unzer« bereits 1932 ankttndigte, nach mir gemachten Mitteilungen dieses Hauses bis heute noch nicht erschienen, sodaß wir genauere Kunde über die Gestaltung der Kanterschen Zeitungswerbung nicht haben. Der Kantersche Katalog als Werbemittel Auch die Kataloge Kanters sind als Werbeträger noch zu er wähnen. Ein im Jahre 1771 erschienener Gesamtkatalog umfaßte, obwohl er nur deutschsprachige und lateinische Werke enthielt, nicht weniger als 448 eng bedruckte Seiten, sodaß vr. Forstreuter mit Recht von ihm sagen darf: »Er ist eine wahre Bibliographie der im letzten Jahrzehnt in Deutschland erschienenen Bücher«. Auch dieser Katalog brachte nicht die geschäftlichen Erfolge, die Kanter wohl von ihm erwartet hatte. Im Gegenteil, wir dürfen wohl sagen, daß gerade die geplante Herausgabe eines so umfassenden Katalogs Kanter veranlaßt hat, sich ein möglichst großes Bllcherlager anzuschaffen, das, geschäftlich gesehen, sehr viel zu dem raschen Zusammenbruch seiner Firma beitrug. Aber auch hier dürfen wir wohl sagen: für das Buch als solches gesehen, hat die Kantersche Katalogwerbung nur Gutes gehabt, denn auch feine Kataloge waren stolze, mächtige Bekennt nisse zum Buch jener Tage, Bekenntnisse, die immer unsichtbare, aber dafür vielleicht um so tiefere Wirknngsstrahlen ausgesandt haben. Werfen wir zum Schluß nun einen Blick zurück, so müssen wir bekennen: Kanter hat auf die verschiedenste Weise versucht, dem Buch seiner Tage durch einzigartige Werbemittel die Wege zum Herzen der Deutschen zu bahnen. Hat er dabei für sich selber auch nicht die wohl erwarteten Erfolge gehabt, so hat er doch für das Buch als solches sehr viel getan, und das soll ihm nie vergessen werden. Kr. Aus dem graphischen Gewerbe Die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« enthält allmonat lich unter der Bezeichnung »Kalkulations-Kartei« eine Beilage, die sich unter Vorführung entsprechender Satz- und Drnck- beispiele mit Kalkulationen befaßt. Die September-Beilage bringt im Hinblick auf die bevorstehende Woche des Deutschen Buches Druck musterbeispiele, die den Buchdrucker in den Stand setzen sollen, den Buchhändler bei seiner Werbung mittels Drucksachen zu beraten. In ein- und mehrfarbiger Ausführung werden Beispiele für folgende Drucksachen gegeben: Bücherverzeichnis, Doppelpostkarte, Einladungs karte, Rundschreiben, Wcrbekartc, Lesezeichen und Wochen-Abreiß- kalender. Das L i e f e r u n g s v e r b o t für graphische Erzeugnisse nach Österreich, das mit Datum vom 18. Mai 1938 vom Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverarbeitung zum Schutze der graphischen Unternehmungen des Landes Österreich mit Ermächtigung des Neichswirtschaftsministers erlassen wurde, bleibt bis 31. März 1939 in Kraft. Der Ncichswirtschaftsminister hat auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen den Geltungsbereich der Fünften Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 29. Dezember 1937 durch eine Sechste Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 17. September 1938 auf das Land Österreich ausgedehnt. Damit sind nunmehr auch die im Lande Österreich ansässigen Firmen der Druck- maschincnindlistrie, des Druckmaschinenhandels und des graphischen Gewerbes den jeweils zuständigen Verbänden angeschlossen, und es ist die Rechtsgrundlage für die Ausdehnung der Marktvereinbarung für das graphische Gewerbe vom 14. Februar 1936/10. Dezember 1937 ans das Land Österreich geschaffen worden. Die Vereinbarung be trifft insbesondere die Beschränkung der Errichtung neuer, Erweite rung der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen, Betriebe oder Betriebsabteilungen des graphischen Gewerbes. Die Verordnungen des Neichsarbeitsministeriums betreffend Sicherheitsvorschriften für Magnesium - Legie rungen (hierzu zählen auch Atzplatten aus Elektronmetall) finden wie die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« mitteilt, auf die meisten Druckereien keine Anwendung. Das Neichsarbeitsministerinm hat auf eine Rückfrage u. a. geantwortet, daß Druckereien, welche die Druckplatten (Elektronplatten) druckfertig von chemigraphischen Anstalten beziehen, ohne sie selbst zu bearbeiten, nicht unter den Geltungsbereich der Verordnungen fallen. Anzeigepflicht und Ein haltung von Sicherheitsvorschriften bestehen demnach nur für solche Druckereien, in denen 1. Magnesium-Legierungen geschmolzen, ge gossen, mit spanabhebenden Werkzeugen bearbeitet oder geschliffen werden, und 2., die Späne oder Staub von Magnesium-Legierungen anfbewahren, befördern oder verarbeiten. Das Wirtschaftsamt der Fachgruppen Buchdruck in Leipzig C 1, Nanftsche Gasse 14, ist in Zweifelssällen zu Auskünften bereit. liber den Gehalt an Zinn, Antimon und Blei sowie über Schmelz punkt, Gießtemperatur und Härtegrad der im Druckgewerbe benötigten Legierungen brachte vor einiger Zeit die Zeit schrift »Drukkersweekblad«, das Organ der holländischen Buchdruckerei besitzer, nachstehende, in der Übersetzung etwas vervollständigte und umgruppierte Angaben: Bestimmung der Legierung ^°/° °/° ^mk?' > Gieß- 4 A°d- Setzmaschine Linotype 3 12 85 250 285 17 Setzmaschine Typograph 2 12 86 255 290 16 Setzmaschine Monotype I 5 12 83 245 280 19 Setzmaschine Monotype II 5 15 80 270 305 22 Setzmaschine Monotype III 5 18 77 280 320 24 Setzmaschine Monotype IV 7 15 78 270 315 25 Setzmaschine Monotype V 9 19 72 280 330 29 Stereotypieplatten I 3 15 82 260 300 19 Stereotypicplatten II 5 15 80 270 305 22 Stcreotypicplatten III 5 18 77 280 320 24 Stereotypieplatten IV 8 19 73 285 330 28 Zusatzmetall 10 10 80 242 275 22 Hintergießmetall 1 3 96 310 350 7 Schriftgießcreitypen 5 28 67 355 405 28 Mnsiknotentypen 6 5 89 280 320 12 Im Schuljahr Februar 1937/März 1938 wurde die M e i st e r - schule für Deutsch! and >s Buchdri >l ck e r i n M ii n ch e n von 63 Schülern besucht; der neue Lehrgang 1838/40 begann am 15. März mit 35 Schülern. Die Lehrmeisterprüfung wurde in diesem Jahre erstmalig seit Bestehen der Meisterschule von der Jndustrie- nnd Handelskammer abgenommen. Die Meisterschule wurde wieder mit erheblichen Zuwendungen bedacht. Von der Stadtverwaltung München wurden neue Schriften im Werte von 11150 NM gestiftet und vom Deutschen Buchdrucker-Verein eine Zweitourenmaschine. Die Arbeitstagung der Amts träger der Wirt schaftsgruppe Druck und P a p i e r ve r a r b e i t u n g, die vom 28. September bis 1. Oktober in Salzburg stattfinden sollte, mußte wegen plötzlicher schwerer Erkrankung des Leiters der Wirt schaftsgruppe, vr. Seeligcr, verschoben werden. — In der Kroll- Oper zu Berlin wird am 6. November die diesjährige Haupt versammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins abgehalten. Nach einem Entwurf von Professor Richard Scheibe, Vorsteher eines Meisterateliers an der Berliner Akademie der Künste, hat der Deutsche Buchdrucker-Verein eine in Eisenguß ansge führte Plakette geschaffen, deren Schriftgestaltung aus der Hand des Vereinsmitgliedes Franz Nutzen in Mainz hervorgegangen ist. Mit dieser Plakette sollen Mitglieder, die sich durch treue Mitarbeit bewährt haben, ausgezeichnet werden. Erstmalig wurde durch diese Plakette Buchdruckereibesitzer Carl Mahn ko pp in Hamburg an läßlich seines fünfundsiebzigsten Geburtstages geehrt. Zn der in Nr. 209 des Börsenblattes (Seite 702) auszugsweise veröffentlichten neuen Fassung der Anordnung 2 der Ilberwachungs- stelle für Papier sei noch ergänzend nachgetragen, daß diese Anord nung nicht das Land Österreich betrifft.
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