Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380924
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193809240
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380924
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-09
- Tag1938-09-24
- Monat1938-09
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
arbeit der Erzicherschaft im Rahmen der »Woche des Deutschen Buches». Die Förderung der gemeinsamen Ausgabe» durch die deutsche Erziehcrpressc und der Einsatz der örtlichen Dienststellen des NSLB. sindcn im Rahmen des örtlichen Programms beson dere Berücksichtigung. Im Aufträge: gez. Brugg er Rundschreiben der Reichsstelle für das Volksbüchereiwesen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sind vom »Deutschen Gemeindetag» auf Grund von Anregungen der »Reichsstelle für das Volksbüchereiwesen» folgende Maßnahmen empfohlen worden: 1. In Gemeinden, in denen die Neueinrichtung von Volks büchereien vor dem Abschluß steht, soll ihre Erüssnung wäh rend der Buchwochc in feierlicher Form vorgcnommcn wer den. Das Gleiche gilt für Büchereien, die gründlich erneuert wurden und deren Erneuerung einer Neueinrichtung gleich- znsctzcn ist. Auch Uataloge und Verzeichnisse, die neu erstellt worden sind, sollen möglichst in der Buchwochc erstmals aus- gcgcbcu werde». 2. Die Büchereien der Groß- und Mittelstädte veranstalten für die Spitzen der Verwaltung und der Partei sowie insbeson dere für die Presse um den 12. Oktober herum Führungen, um ans den Fortschritt im Auf- und Ausbau sowie aus die Bedeutung ihrer Einrichtungen für die volkserzieherische Auf gabe hinzuweisen. 3. Während der Buchwoche sollen Aufnahmegebühren und Lese- gclder für neu cintretende Leser ermäßigt oder nicht erhoben werden. Da cs sich um einmalige Vergünstigungen handelt, sind die Beträge unerheblich; das Verfahren als solches hat starke Wcrbewirkung gezeitigt. 4. Tic Gemeindeverwaltungen stellen aus Anlaß der Woche des Deutschen Buches einmalig Sondermittel zur Verfügung, so weit im Rahmen des Haushaltsplanes die Möglichkeit hierzu besteht. Es empfiehlt sich, die Neuanschaffungen aus Anlaß der Buchwoche wieder thematisch unter zusammenfasscnde Ge sichtspunkte zu stellen. 5. Die Plakate zur Buchwoche »Das Buch — ein Kraftqucll der Nation» werden von den Volksbüchereien an bevorzugter Stelle zum Aushang gebracht. Für eine würdige Schmückung der Bücherei und namentlich ihres Zuganges ist Sorge zu tragen. 6. Die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Stücke der Zeit schrift »Buch und Volk» werden während der Buchwoche an die Leser kostenlos zur Verteilung gebracht. Wegen der Über lassung von Freiexemplaren soll mit dem örtlichen Buch handel Verbindung ausgenommen werden. Berlin, den 15. September 1938 gez. vr. Heiligenstacdt Rundschreiben der Reichswaltnng des NS.-Lehrerbundes — Hauptabteilung Schrifttum — an die Abteilung Schrifttum, Jugendschrifttum und die Abteilung Presse in den Gauen. De» Ausgaben, die der Woche des Deutschen Buches gestellt sind, muß auch die deutsche Erziehcrpressc dienen. Die Septem ber- oder Oktobcrnummcr unserer Gauzcitungc» ist darum The men zu widmen, die sich allgemein mit der kulturelle» und poli tischen Bedeutung des deutschen Buches bcjassc» oder deutsche Dichter Herausstellen oder die besondere» Ausgaben der Schule und des Erziehers dem Buch gegenüber behandeln. Wichtig sind auch gaueigcnc Aufsätze, z. B. über die Schrifttumsarbeit im Gau, über die Erneuerung der Schülcrbüchereien im Gau, über die Bedeutung der Gaumusterbüchercien der Jugendschriften stellen, die bei dieser Gelegenheit wieder einmal der Erzieher- schast nahegebracht werden sollen, über Jugend und Buch, über Buch und Schule, über die Bedeutung der großen deutschen Lehrerbüchcrcicn nsw. Auch unser Pressedienst wird Material zur Buchwochc bringen. Auf jeden Fall müssen die kommenden Num mern unserer Erzieherprcssc beweisen, daß Schule und Erzieher wichtige Faktoren in der Erziehung unseres Volkes zum guten Buche darstellen und wir uns der Verantwortung dem deutschen Schrifttum gegenüber bewußt sind. Die Buchwochc eignet sich auch sehr gut zur Eröffnung von Jugendluichausstcllungc», die dann im Lause des November und Dezember durch den Gau geführt und den Wcihnachtskaus der Eltern unserer üindcr nachhaltig beeinslusse» können. Die Buchwochc bietet ferner Gelegenheit, mit andere» Dienststellen gemeinsame Aktionen sür das Buch durchzusührcn. Möglichkeiten hierzu zeigt der Arbeitsplan zur «Woche des Deut schen Buches« aus, der dem heutigen Rundschreiben bcilicgt. Arnold, Herrmann, komm. Leiter d. Abt. Presse Leiter der Hauptabt. Schrifttum Amtliche Bekanntmachung der Neichsschrifttumskammer Nr. 44 Anordnung über die Verwendung von Decknamen (Neusassung) Nach § 2ü der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesctzes vom I. November 1933 (RGBl. I, S. 797) in Verbindung mit K 4 der Verordnung über die Ein führung der Reichskulturkammergesetzgebung im Lande Öster reich vom 11. Juni 1938 (RGBl. I, S. 624) ordne ich mit Zu stimmung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich an: Der Verfasser eines Werkes des Schrifttums darf sich an Stelle seines Familiennamens eines Decknamens bedienen, wenn dieser in die von der Rcichsschrifttnmskammer, Gruppe Schriftsteller, geführte Decknamenrolle eingetragen ist. Ein Deckname kann insbesondere wegen fremdländischen Ur sprungs, wegen unlauterer Reklame oder wegen Verwechslungs gefahr abgelehnt werden. Der Deckname darf grundsätzlich nur bei Herausgabe eines Werkes des Schrifttums verwendet werden'). Die Zulässigkeit der Verwendung des Decknamens außerhalb der schriftstelle rischen Tätigkeit ergibt sich aus den polizeilichen Vorschriften "). Berlin, den 21. Juni 1938 Der Präsident der Reichsschristtuniskammcr gez. HannsJohst ') Es bleibt dem Schriftsteller unbenommen, den Deckname» im Geschäftsverkehr mit den Verwertern (Verlagen, Viihncn, Sendern »sw.) zu benutzen. Da jedoch in viele» Fällen, beispielsweise bei Geldüberweisungen, Schwierigkeiten entstehen können, wird empsoh- Icn, den Decknamen in, Geschäftsverkehr nicht zu verwerten. "> Im allgemeinen gestatten die Polizeibehörden den Gebrauch eines Decknamens im Verkehr des täglichen Lebens, wen» sie dem Antragsteller ein Jdentitätszeugnis ausgestellt haben. Nähere Ans kiinste erteilen die zuständigen Polizeibehörden. 74«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder