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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1899
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- Deutsch
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Wilhelm Engelrnantt in Leipzig. 6079 Binding's deutsche Staatsgrundgesetze. Heft VIII, 1: Verfassung des Großherzogthums Baden vom 22. August 1818. 2 .F. R. Gaertner'ö Verlag H. Hchfeldcr in Berlin. 6080 Lnoirs, 6a8 Lodlaolitkslä im VsutodurAgr IV:06a. E. Heinrich in Dresden. 6080 Kalender und statistisches Jahrbuch f. d. Königreich Sachsen a. d. I. 1900. 1 ^6. Panl Nitschmann in Berlin. 5081 Hirschfeld, der Reichscivilprozeß. 2. Ausl. 4 ./6 50 H. Georg Thiemc in Leipzig. 5078 Rsielismsäidual-Lalsnclsr 1900. Engen Ulmer in Stuttgart. 5080 Weiß, über das Wesen der Wein-Reinhefe. 1 >6. Nichtamtlicher Teil Der dritte internationale Verlegrrkvngresz in London am 7., 8. und 9. Juni 1899. (Vgl. Nr. 122 u. 136 d. Bl. fauch 117, 138, 143, 148).) III. Verhandlungen und Beschlüsse. Es wird mir soeben von London aus mitgeteilt, daß der amtliche Bericht über den Kongreß wohl erst in einiger Zeit erscheinen kann; dieser stenographische Bericht dürste außer dem so umfangreich werden, daß von einer Reproduktion desselben im Börsenblatte wohl nicht die Rede sein kann. Unter diesen Umständen halte ich es für das beste, den Lesern des Börsenblattes einen kurzen Bericht über die Verhand lungen zu geben, wobei ich nur den Titel der Referate nebst den vom Kongreß gefaßten Beschlüssen vollständig wieder gebe. Wer sich dann weiter dafür interessiert, dem empfehle ich, sich nach Erscheinen den amtlichen Bericht aus London kommen zu lassen. Wie schon in meinem zweiten Berichte erwähnt, waren die Arbeiten des Kongresses auf drei Sektionen verteilt: Sektion Technische Fragen; Sektion U: Litterarisches und künstlerisches Eigentum; Sektion 0: Rechts- und Ver waltungsfragen. Sektion Technische Fragen. Präsident: Herr Georges Masson-Paris. Vicepräsident: Herr Julius Hoffmann-Stuttgart. Schriftführer: Herr R. B. Marston-Loudon. 1. Referat. Ueber die Förderung nationaler Bibliographieen als der zweckmäßigsten Grundlage für eine Lösung der biblio graphischen Frage. Referent Herr Wilhelm Müller-Wien.*) Der Bericht des Herrn Müller hatte einen Austausch interessanter Meinungen zur Folge. Alle waren mit dem Referenten einverstanden, daß es wünschenswert sei, ein bibliographisches System zu finden, das alle Dienste, die man billigerweise erwarten könne, zu leisten imstande sei. Die Klassifikation ist der schwierige Hauptpunkt. Das Nötigste ist und bleibt, beim Suchen in einer Bibliographie ohne Zeitverlust zu finden, was man braucht. In neuerer Zeit sind Buchstaben und Zahlen vorgeschlagen, z. B. im belgischen Dezimalsystem, aber dieses System ist vom letzten Kongreß in Brüssel abgelehnt. Man einigt sich diesmal nach dem Anträge des Referenten zu folgendem Beschluß: 1. Es ist wünschenswert, daß in jedem Staate periodische National - Bibliographieen herausgegeben werden; 2. daß diese Bibliographieen in einheitlicher Form her gestellt werden, wobei zu beachten, daß jede Titel kopie genau den Wortlaut des Titelblattes wieder gebe, keine Abkürzungen oder Verweise enthalte und mit einem Klassifikationszeichen versehen sei, aus dem auf den Inhalt der Schrift geschlossen werden könne; 3. daß die einzelnen Titelkopieen so eingerichtet werden, daß man sie leicht durch Zerschneiden der Biblio graphie zu einem Zettelkataloge verwenden könne. 2. Referat: Ueber die Mittel zur Sicherung eines wirksamen Schutzes für neue Gedanken in Form und Einrichtung von Ver öffentlichungen. Referent Herr I. Bourdel-Paris. Beschluß: In Uebereinstimmung mit dem Brüsseler Kongreß spricht auch der Londoner Kongreß den Wunsch aus, daß das Prinzip des Eigentums an Form und Einrichtung von Veröffentlichungen von Drucksachen in den Gesetzgebungen aller Länder formell anerkannt werden möge. 3. Referat: Ueber das ausschließliche Recht der Verwendung des Titels einer Veröffentlichung. Referent Herr E. Bell-London. Referent hat den Ausdruck »ausschließliches Recht« anstatt »litterarisches Eigentum« gewählt, um der Ver mutung vorzubeugen, als ob er das Recht am Titel nach denselben Grundsätzen geregelt sehen möchte wie das Ur heberrecht am Buche selbst. Es wird in der Debatte kon statiert, daß nur zu häufig skrupellose Verleger für ihre Verlagsartikel in ihren Titeln eine sehr verdächtige An lehnung an die Titel anderer, berühmter Werke suchen. Dem möchte Referent ein Ende gemacht wissen. — Für uns in Deutschland ist diese Frage bekanntlich durch das Gesetz be treffend den unlautern Wettbewerb erledigt. — Der Kon greß faßt einstimmig den Beschluß: es ist wünschenswert, eine Einrichtung zu schaffen, die den Titel ebenso wie den Inhalt eines Buches während der Dauer des Urheberrechtes schützt. 4. Referat. Ueber den Verkauf von Kunstwerken und das Reproduktionsrecht. Referent Herr Lucien Layus-Paris. Bisher ist auf allen Kongressen der uWooiation intsrustionolo littsraire et artistigus seit 1889 die Meinung ausgesprochen, daß der Verkauf eines Kunstwerkes nicht das Reproduktions recht einschließt, eine Ansicht, die auch bei den meisten zur Berner Konvention gehörenden Ländern Anerkennung ge funden hat. In Großbritannien aber liegt die Sache anders. Das englische Gesetz vom 29. Juli 1862 sagt, daß der Künstler, der ein Kunstwerk verkauft, auch das Reproduktions recht verliert, wenn er es sich nicht ausdrücklich vorbehält. *) Siehe den Wortlaut des Referates in Nr. 138 d. Bl.
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