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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1899
- Sprache
- Deutsch
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181, 7. August 18SS, Nichtamtlicher Teil. 5821 dann aber sei der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch ver pflichtet, die Ucbcrsetzung dritten Personen zu gestatten, damit bemerkenswerte Geistesfriichte und hervorragende litterarifche Werke andern nicht vorenthalten bleiben, die der Sprache nicht mächtig seien, i» der das Original verfaßt sei- Dieser Einwand erscheint aber nicht ausreichend, um eine Reform des Vorschlags im Sinne einer Einschränkung seiner Trag weite als empfehlenswert erscheinen zu lassen. Allerdings ist es richtig, daß die Nichtübereinstimmung zwischen dem nationalen und dem internationalen Urheber recht gewisse Ergebnisse hervorzurufen geeignet ist, die nicht gerade als wünschenswert erachtet werden können; anderseits aber sind die mit dieser Inkongruenz verbundenen Uebel- stände und Nachteile keineswegs so bedeutsam, daß wir um ihretwillen auf die Prollamierung einer Fortbildung des Urheberrechts, die sich in der Praxis als besonders wertvoll bewähren wird, Verzicht leisten sollten. Es darf auch daran erinnert werden, daß die völlige Assimilierung von Ueber setzung und Nachdruck von der Staaten-Delegiertenkonferenz, aus deren Beratungen die Pariser Zusatzakte hervorging, ernstlich in Betracht gezogen wurde, und daß man lediglich um deswillen sich nicht auch den Standpunkt der Assimilierung stellte, weil dann manche Staaten im Hinblick auf ihre Gesetzgebung der Vereinbarung ihre Zustimmung nicht erteilt haben würden. Es waren also lediglich Zweckmäßigkeitserwägungen, die die Konferenz veranlaßten, eine zehnjährige Frist für die Aus übung des Uebersetzungsrechts festzusetzcn. Diese kommen für Deutschland, wenn es sich anschickt, sein Urheberrecht ent sprechend den Anforderungen der Gegenwart umzugestalten, nicht in Betracht, und wir glauben daher, daß für die Reichsgesctzgebung kein Grund vorhanden ist, von der Durch führung des Grundsatzes der Assimilierung bis zu den äußersten Konsequenzen hierbei abzusehen. Wir teilen auch das Bedenken nicht, daß durch die Gleichstellung verbotener Vervielfältigung und Uebersetzung die litterarischen Interessen der Allgemeinheit geschädigt werden würden, um so weniger, als die Jnternationalität der litterarischen Beziehungen schon selbst dafür sorgt, daß ein irgendwie bedeutsames Werk, das auch für andere Länder und Völker Interesse hat, in relativ kurzer Zeit in andere Sprachen übertragen wird. Es werden daher in der Haupt sache nur Ausnahmefälle sein, daß nach zivanzig oder dreißig Jahren nach Erscheinen des Originalwerkes die Uebersetzung noch bewirkt wird; aber auch in diesen Ausnahmefällen muß dem Urheber sein Recht voll und ganz gewahrt werden. Auch die Erstreckung der ausschließlichen Uebersetzungs- befugnis auf die Uebertragung aus einer Mundart in eine andere ist bemängelt worden, gleichfalls mit Unrecht, Mögen auch die Unterschiede nicht zwischen allen Mundarten so groß und erheblich sein, daß es berechtigt wäre, bei der Ueber- tragung aus der einen in die andere von einer Uebersetzung in, eigentlichen Sinne zu sprechen, so ist doch die Abfassung in einer bestimmten Mundart stets als eine Bearbeitung des Werkes zu erachten und muß dem Urheber Vorbehalten bleiben, dessen Sache allein es ist, Bearbeitungen jeder Art vorzunehmen. Es ist also gegen diese Vorschläge nichts einzuwenden. Sie verdienen den Beifall der gesetzgebenden Faktoren und sie werden, in das Gesetz übergegangen, nicht verfehlen auf die Fortbildung des internationalen Urheberrechts einen be fruchtenden Einfluß auszuüben. Lj, L. öerlcpsch-Valendas, Dekorative Anregungen. Fol. IX S. Text. 33 Blätter in Mappe. Leipzig, Verlag von Meißner L Buch. Trotz der Massenproduktion auf dein Gebiete der kunstgewerb lichen Borlageblätter ist die Zahl guter, wirklich künstlerisch wert voller Werke dieser Art noch gar nicht groß. Und wahrhaft selten sind solche, die nicht Kopierinaterial bieten, sondern belehren wollen. Da ist es denn doppelt erfreulich, einem Werke zu be gegnen, das von berufener Künstlerhand kommt und ausgesprochener maßen nur Anregungen gewähren will. Die Blätter, die uns die Kunstanstalt von Meißner L Buch in der obengenannten vornehm ausgestatteten Mappe bietet, fordern unsere ganze Aufmerksamkeit: schon der Name Berlepsch verrät, daß wir eine ungewöhnliche Er scheinung vor uns haben. In einem frisch und treffend geschriebenen Geleitswort orien tiert der Autor über seine Ansichten und Absichten. Diese Aus- über allen Tischen prangen. ^ ^ 9 Berlepsch hat denn auch seine dekorativen Anregungen zwar wohl in erster Linie für das Buchgewerbe, besonders für Umschläge und Einbände gedacht, und die Buchbinder werden ihm Dank wissen, daß er auch die Dekoration des Rückens mit ins Auge ge- hahl hal !IH,,, ,a ,!h ^,^8,^13, ^6,^18, 20,^23,^ 25,^29^32. ^Pebcn^Psla^en, deren lockeres Rahmengefüge ^er überspinnt die Fläche. Es will uns bedünken, als ob diese Blätter (Nr. 1 und Nr. 10) den hier und da auftauchenden Versuchen, ^mit Fileten moderne Dekorationen zu der Naturform in ein reines Flächenbild zu lehren/ Wie diese zu vollziehen ist, ohne daß das Wesentliche, Charakteristische und Organische in der Erscheinung dabei preisgegebcn wird, das kann 748
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