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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1911
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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235, 9, Oltober 1911, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 11757 Ort entbindet deshalb die Gemeinde nicht von der Verpflichtung, für gute Volksbibliotheken zu sorgen, einer Verpflichtung, die gesetzmäßig oder verordnungsmäßig zu überwachen wäre. Die hohe kulturelle Bedeutung dieser Forderung hat man zuerst in Amerika erkannt, die dortigen Volksbibliotheken sind muster gültig. R. fordert ferner ein praktisch organisiertes Zusammen- wirken der Bibliotheken des Orts, des Landes und des Reiches, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und doch die Ausgaben auf das geringstmögliche Maß zu beschränken, also gegenseitige Ergänzung in der Anschaffung und Benutzung von Büchern und besonders Zeitschriften. Nicht eine möglichst große Ausleihbibliothek sei das Erstrebenswerte, sondern eine glückliche Verbindung von Präsenz- und Ausleihbibliothek; je mehr Bände der Lesesaal aufweist, um so größer ist die Möglichkeit, die Bücher auszunutzen; hier kann dasselbe Buch, unausgeliehen, in der gleichen Zeit hundertmal benutzt werden, während es aus geliehen vielleicht vier Wochen und länger in der Wohnung eines Entleihers ungelesen liegt, und Zeit und Arbeitsaufwand wird gespart. Auch mit genauerer Abgrenzung von Zentral- und Spezial- bezw. Fachbibliotheken, von wissenschaftlichen und Volks bibliotheken, die sich gegenseitig ergänzen und Zusammenwirken sollen, könnte viel Geld gespart und frei werden für große Werke, die oft an keiner einzigen Stelle des Landes zu haben sind. Leider hat, zu weiterer Vereinfachung, der Gedanke des deutschen Ge- samt-Kataloges (an einem Platze in Deutschland sollen die Büchertitel gleich auf die Katalogblätter gedruckt werden und dann an die einzelnen Bibliotheken abgegeben werden) vorerst keine Aussicht auf Verwirklichung. Zweckentsprechende Arbeitsteilung, Kurse für das sog. mittlere, d. h. nicht akademisch gebildete Per sonal in der Landesbibliothek würden gewiß äußerst förderlich sein. Man kann den wohlerwogenen Vorschlägen des Verfassers, die natürlich nur in groben Strichen hier skizziert sind, wohl rückhaltlos zustimmen. Die eigentlichen Volksbibliotheken sollen, und das meint wohl auch der Verfasser, natürlich gebührenfrei bleiben. Iw. «L. Vom Reichsgericht. Konkurrenzkampf im Zeitungs gewerbe. (Nachdruck verboten.) — Ein interessanter Wett- bewerbsprozeß beschäftigte jetzt das Reichsgericht. Ein bekanntes Kampfmittel bei der Konkurrenz zweier an demselben Orte erscheinenden Zeitungen ist ja häufig der Hinweis auf die große Abonnentenzahl. Der »Generalanzeiger« in Duisburg hatte dieses Konkurrenzmittel gleichfalls gewählt und trug im Februar 1910 an seinem Kopfe den Hinweis, »er habe mehr zahlende Abonnenten als alle anderen Zeitungen in Duisburg zusammengenommen«. Diese Angabe entsprach nach den Behauptungen der anderen Zeitungen nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Die »NiederrheinischenNachrichten«in Duisburg erblickten deshalb darin einen Verstoß gegen ß 3 des Wett- bewerbsgesetzes und klagten gegen den Generalanzeiger auf Unterlassung. Der Generalanzeiger hingegen behauptete, diese Angabe sei wahr, wenn man sie so, wie sie gemeint sei, richtig verstehe. Gemeint sei die Gesamtabonnentenzahl der im eigent lichen Duisburg, d. h. in Alt-Duisburg ohne die einverleibten Vororte Ruhrort und Meiderich, erscheinenden Zeitungen. Die klagenden Niederrheinischen Nachrichten erwiderten, selbst dann stimme die Angabe des Generalanzeigers nicht. Das Land gericht Duisburg hatte den Generalanzeiger verurteilt, die Angabe zu unterlassen, er habe mehr zahlende Abonnenten als alle Zeitungen in Duisburg zusammengenommen. Diese Angabe entspräche für die Zeit vor dem 1. Februar 1910 nicht den Tatsachen, denn der Beklagte mit seinen 26 906 zahlenden Abonnenten habe tatsächlich weniger Abonnenten als die sechs übrigen Zeitungen. Das Oberlandesgericht Düssel dorf hatte diese Entscheidung bestätigt. Die Angabe erfülle, so wurde ausgeführt, als unrichtige Angabe tatsächlicher Art den Tatbestand des § 3 des Wettbewerbsgesetzes. Der flüch tige Durchschnittsleser stelle keine tiefsinnigen Betrachtungen darüber an, wie die Angabe, der Generalanzeiger habe mehr Abonnenten als alle anderen Zeitungen zusammen, eigentlich ge meint sei. In ihm werde der Eindruck erweckt, als sei der Generalanzeiger die in Duisburg am meisten gelesene Zeitung. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Daß sich diese Angabe nur auf Altduisburg beziehen solle, entgehe ihm vollständig. Es bedürfe keiner weiteren Beweise, wie diese Angabe von den Lesern tatsächlich aufgefaßt worden sei, denn durch sie könne die objektive Auffassung des Gerichts nicht er schüttert werden, daß diese Angabe, auch wenn richtig gewollt, zum mindesten von den Lesern unrichtig verstanden werden könne. Die Revision machte geltend, es gehe nicht an. dem Beklagten durch Urteil für alle Zukunft Behauptungen dahin zu untersagen, er habe mehr zahlende Abonnenten als alle übrigen Zeitungen. Wie nun, wenn diese Angabe, möge sie vielleicht für die Vergangenheit unrichtig oder falsch verständlich gewesen sein, in Zukunft, wie bereits geschehen, richtig würde. Das Be rufungsgericht habe bei seiner Entscheidung an den Durchschnitts leser einen falschen Maßstab gelegt. Im Volksmunde verstehe man allgemein unter Duisburg nur Altduisburg. Dies beweise vor allem die Tatsache, daß man bei der Neustadt, auch im amt lichen Verkehr, stets den Namen des einverleibten Vorortes, wie Duisburg-Ruhrort, usw. hinzufüge. Das Reichsgericht wies je- doch die Revision zurück, da die Verhältnisse zur Zeit der Klage erhebung maßgebend seien und diese seien vom Berufungsrichter richtig gewürdigt worden. (Aktenzeichen: II. 84/11.) Re»e Bücher, «ataloge «sw. für «»chhändler. Personalnachrichten. Gestorben: am 6. Oktober Herr Eugen Grimm in Leipzig, früherer Mitinhaber der verbündeten Großbuchbindereien H. Sperling und I. R. Herzog, ebenda, im 63. Lebensjahre. Der nach längerem Siechtum jetzt von seinen Leiden Erlöste zog sich vor etwa 4 Jahren in den Ruhestand zurück. Er wird bei der Verlegerwelt als zuverlässiger und tüchtiger Geschäftsmann von freundlichem, entgegenkommendem Wesen in guter Erinnerung bleiben, wie ihm auch sein hochherziger Wohltätigkeitssinn ein ehrendes Andenken bei den vielen, die seine Fürsorge genossen, für lange Zeiten sichern wird. Gestorben: Herr Buch-, Kunst- und Musikalienhändler Julius Scheibein in Meran (Tirol) im Alter von 44 Jahren. Der Ver storbene hat seine von F. L. Rospini übernommene Buch handlung, mit der eine Filiale in Madonna di Campiglio verbunden ist. seit 1889 selbständig geleitet und ihr durch seine Tätigkeit einen angesehenen Namen im Tiroler Buch- Handel erworben. Emil Blenck -s. — Der frühere langjährige Präsident des königlich preußischen statistischen Landamts llr. Emil Blenck ist nach längerem Leiden im Alter von 79 Jahren gestorben. Zum Tode vou Johannes Prölf;.— Aus dem Leserkreise wird uns zu der Notiz in Nr. 222 geschrieben: Der Verstorbene hatte sich ursprünglich dem Buchhandel gewidmet und war im Sommer 1871 bis Anfang 1874 als Volontär im Sortiment von E. Frommann in Jena tätig, wobei er die Gelegenheit benutzte, an der Universität Vorlesungen zu hören; er war in den geselligen Kreis der Gehilfen mit hineingezogen und zeigte schon zu jener Zeit dichterische Begabung, ein ideales Denken, einen scharfen Geist und ein besonderes Interesse für die Literatur, der er sich dann später vollständig zugewendet hat. Sprechsaal. »Ein neuer Vcrlegerkniff.« <Vgl. Nr. 2S4, 2S8 und 231.> Herr Th. Thomas, Leipzig, veröffentlicht in seiner zweiten Erwiderung vom 4. d. M. eine Anzahl von Zirkularen und Formularen, die er jedenfalls jetzt nach unserem Hinweis auf das Bedenkliche seiner Handlungsweise dem Sortiment gegenüber an das Publikum verschickt. 1626
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