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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 163, 16. Juli 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Ltschn. vu-ytzandel. 8471 über Abweichungen hiervon, die sich aber nur auf Werke bis zum Verkaufspreis von 30--« be- ziehen dürfen, find im Bedarfsfalls von einem vom Verein der Reise- und Versandbuchhändler festgesetzten Ausschuß mit dem betreffenden Ver leger geeignete Vereinbarungen zu treffen.« In diesen Ausschuß wurden gewäblt: die Herren H. O. Sperling, Stuttgart, Hermann Meusser, Berlin, Kurt Meidinger, Berlin, Karl Block, Breslau, Otto Haufe (Prokurist der Firma F. A. Brockhaus), Leipzig. Dem Ausschuß soll außerdem ob liegen, Mittel und Wege zu suchen, um den Provisionstreibereien in richtiger Weise angefaßt und durchgesührt wird. Bei dem anschließenden trefflichen Mahl begrüßte Herr Sperling die fremden Gäste im Namen des Stuttgarter Buch- Händlervereins als dessen Vorstandsmitglied. Herr Sperling hob hervor, daß Stuttgart von jeher nicht nur als zweite Zen- trale des Deutschen Buchhandels dem Reisebuchhandel ein besonderes Interesse entgegengebracht habe. In den An fängen des Reifebuchhandels, wie er jetzt besteht, waren es vor- nehmlich auch Stuttgarter Firmen, die die Bedeutung dieser Vertriebsweije erkannten und sich, vom Kolportagebetrieb aus- gehend, ihr zuwandten. In dieser Zeit und schon früher waren es auch Stuttgarter Verleger, die ihre Veilagswerke durch Reifende unmittelbar den Interessenten vorlegen ließen, und in Stuttgart fei es jetzt noch ein rühriger Verlagsbuchhandel, der dem Neifebuchhandel Vertriebswerke von besonderer Zugkraft zuführe und mit ihm in lebhaftester und angenehmster Verbindung stehe. Es fei während der heutigen Verhandlungen schon darauf hingewiesen worden, daß ein nicht geringer Teil des Buchhandels, vornehmlich des Sortimentsbuchhandels, scheel auf unsere Arbeit und auf unsere Erfolge sehe. Auch in Stuttgart werde es an solchen nicht fehlen, aber es fei gewiß auch kein Zufall, daß gerade in Stuttgart verschiedene der bedeutendsten Sortiments buchhandlungen zugleich auch den Reisebuchhandel und den Ratenbuchhandel eifrig und mit Erfolg pflegen. Redner fuhr fort: Ein guter Teil des Verlags kann den Reisebuchhandel gar nicht mehr entbehren, und würde er heute beseitigt, so müßte er morgen wieder geschaffen werden. Daß trotzdem im Reisebuch. Handel manches zu wünschen übrig bleibt, wissen wir alle. Wir wissen aber auch, daß dies in allen anderen Berufszweigen der Fall ist, und wir alle, wie wir hier versammelt sind, sind ja mit Ernst und Eifer darauf und daran, Auswüchse jeder Art zu bekämpfen und zu beschneiden. Fest steht trotz alledem, daß er, richtig, umsichtig und gewissenhaft betrieben, zugleich ein Kulturfaktor von außer ordentlicher Bedeutung ist und allezeit bleiben wird. »Und Pflegen wir die Funken nicht Des Geistes selbst zu schlagen, So gilt's uns doch als hehre Pflicht, Sie in die Welt zu tragen.« Diese Worte eines alten angesehenen Stuttgarter Buchhändlers galten damals dem Sortiments- und Verlagsbuchhandel. Aber auch der Reise- und Versandbuchhandel darf sie getrost auf sich anwenden und ebenso das andere stolze Wort: Wer dem Buche dient, der dient dem Geiste, Wer dem Geiste dient, der dient der Welt! Mit einem Hoch auf den Verein und die Versammelten schloß Redner seine eindrucksvolle Ansprache. Herr Geheimrat Kühn feierte Stuttgart und die hiesigen Kollegen, Herr Haufe widmete der aufopferungsvollen Tätigkeit des Vorstandes warme Worte der Anerkennung. Nachdem noch Herr Meusser eine Sammlung zu gunsten des Unterstützungsvereins veranstaltet hatte, fand auch das Mahl seinen Abschluß. Ein Spaziergang führte die Besucher der Tagung auf eine der lieblichen Höhen Stuttgarts, abends ver einigte man sich beim Weinhaus am See in dem einzigschönen Stadtgarten. Ein Teil der Gäste fuhr schon am Abend wieder in die Heimat, ein anderer benutzte noch den Montag - Vormittag, um auf ergangene Einladung die! ausgedehnten Räume der Deutschen Verlags-Anstalt zu be- sichtigen, wobei Herr Direktor Goßrau, Herr Prokurist Frankes mag aus dem Bericht ersehen, daß es den von manchen Seiten angefeindeten Kollegen ernstlich darum zu tun ist, ihr Geschäft in soliden Bahnen zu erhalten. Und damit ist auch dem Verlage gedient. Sortimentsbuchhandel und Reisebuchhandel, beide sind sie Aste an dem großen Baume des Buchhandels, der wiederum seine Nahrung aus dem weiten Gebiete der Literatur bzw. dem Geistesleben der Nation empfängt. Dieses Gebiet ist groß ge nug, um beide Teile zu erhalten. Möge jeder Sorge tragen, daß das Feld in liebevoller Weise beackert wird! Trotz aller bösen Konkurrenz werden dann auch fernerhin beiden Teilen Früchte reifen! Lob. Kleine Mitteilungen. »Die Verführtes.« — In Nr 121 des Bbl. haben wir unserem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben, daß die Staats anwaltschaft des Landgerichts I Berlin die Beschlagnahme bzw. Un- brauchbarmachung von Hyans »Verführten« aufrecht erhält, trotz- verständigen nicht nur die Unzüchtigkeit des in Frage stehenden Buches, sondern auch seine künstlerische und moralische Ten denz ausdrücklich festgestellt worden sind. Als Grund dieser Auffassung wird angeführt, daß in einem früheren gegen es auf den Rechtsbestand dieses Urteils ohne Einfluß sei, daß ein anderes Gericht (das Landgericht III Berlin) das Werk nicht für unzüchtig erachte. Wenn dem gegen Verfasser und Verleger eingeleiteten Strafverfahren überhaupt ein Zweck beizumessen ist, so kann dieser doch nur darin bestehen, die Strafbarkeit beider zu ermitteln, indem man die Natur des betr. Buches fest zustellen sucht, da, wenn sein unzüchtiger Charakter von vorn herein ein für allemal feststeht, sich ja der ganze Apparat wie auch die Vernehmung von Sachverständigen erübrigt hätte. Nicht recht verständlich ist übrigens bei der Tragweite, die dem ersterwähnten Prozeß gegeben wird, warum der Verlag nicht als Einzugs-Interessent zugelassen wurde, um seine Rechte ver- treten zu können. Nun ist es gewiß ein schönes Zeugnis für die Unabhängigkeit unsere- Richterstandes, daß er durch kein Ur teil von anderer Seite, auch wenn es aus seinen eigenen Reihen stammt,gebundenist. ObdieseSouverainitätaber sohocheinzuschätzen ist wie die dadurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit, ist eine schaft vor allem dann zweifelhaft erscheint, wenn man, wie in dem erstergangenen Urteil, den Eindruck gewinnt, als sei die Frage der Unzüchtigkeit des betreffenden Buchs nur in nebensächlicher Weise sozusagen miterledigt worden, während das spätere Verfahren ungleich eingehender sich mit dieser Frage beschäftigte. Der Verleger sucht nun der Auffassung der Staatsanwalt schaft dadurch zu begegnen, daß er, wie der Rechtsanwalt und Reichstagsabgeordnete Wolfgang Heine im »Berliner Tageblatt« mitteilt, eine neue Auflage veranstaltet, die allerdings nur unwesentlich geändert ist. Immerhin handelt es sich um einen neuen und teilweise abweichenden Druck. Dabei stützt er sich auf die seit langem herrschende juristische Auffassung, daß jede Auflage ein neues Buch, eine neue Handlung sei. Diese Auffassung die auch in dem Urheberrechtsgesetz eine Stütze findet, muß schon deswegen als zutreffend angesehen werden, als es ja der Slaatsanwaltichast freisteht, gegen - die neue Auflage ein neues Verfahren zu eröffnen, ganz abgesehen davon, daß von der Beschlagnahme und Unbrauchbarmachung doch nicht Exemplare ergriffen werden können, die zur Zeit des Urteilsspruchs gar nicht vorhanden waren. Anderer Meinung ist jedoch die Staatsanwaltschaft, die behauptet, daß die Beschlagnahme i auch gegenüber allen späteren und abgeänderten Auflagen ! zulässig sei. Daraus würde sich ergeben, daß die von ! uns in Nr. 110 aufgenommene Anzeige des Pan-Verlags über das Erscheinen der 4.-6. Auslage des Hyanschen Romans als I zu Unrecht erfolgt anzusehen ist, mit anderen Worten, daß wi? 1104«
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