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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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pH 255, 3. November 1902. Nichtamtlicher Teil. 8925 seit Jahren Schulbücher ohne Skonto verkauft würden, so wäre es doch gewiß recht angenehm, diese Neuerung auch im Gebiete des Kreises Norden einzufllhren. Wenn er sich recht erinnere, so hätten die Leipziger Kollegen Schulbücher aller dings nicht ausgeschlossen; er bitte den Vorstand, nötigenfalls hiergegen Stellung zu nehmen Herr Pape kann in dem Vorgehen der Leipziger keine Schwierigkeiten erblicken; viel mehr Schwierigkeiten würden aber entstehen, wenn künftighin Schulbücher ausgeschlossen sein sollten. Wie er schon im März d. I ausgeführt hätte, wäre der Begriff des Schulbuches nur sehr schwer sest- zustellen. Wohin gehörten z. B. Wörterbücher und Kommentare? Gerade die Ausschließung der Schulbücher bringe dem Sortimenter Schwierigkeiten ein, eine solche Be engung halte er für ungerecht und irrationell; für ungerecht, weil es Käufer gebe, die unter Umständen einen fehr großen Betrag für Schulbücher aufwenden müßten, z. B. versetzte Beamte mit vielen Kindern, denen 2 Prozent Skonto von Wert wären; für irrationell, weil doch das Ziel unsrer Be strebungen die gänzliche Abschaffung des Rechnungs-Skontos sei. Dann aber würde es unklug und unkaufmännisch sein, irgend welche Bücher von der Skontierung auszuschließen. Oder was vorteilhafter sein würde: einen Posten Schulbücher mit 2 Prozent gegen bar zu verkaufen oder den Betrag in Rech nung zu stellen, womit unter allen Umständen Mehrarbeit und ein Delcredere verknüpft wäre? Niemand sei gezwungen, aus Schulbücher Skonto zu geben; man solle es aber auch nie mand verbieten. Je weniger Ausnahmebestimmungen, desto besser. Redner bittet, es bei dem im März gefaßten Beschluß zu belassen. Der Vorsitzende stimmt dem Vorredner voll und ganz zu, indem er noch auf die unendlich vielen Schwierigkeiten verweist, die beim Ausschluß der Schulbücher im täglichen Ladenverkehr entstehen würden, während die Annahme des vorliegenden Antrages Gewähr leiste für schnellste Durch führung der Neuerungen. Herr Cordes ist der Meinung, gerade die Schulbücher als den wenigst erfreulichen Artikel, vom Skonto ausschließen zu sollen. Herr Lübcke wendet sich gegen die Ausführungen des Herrn Pape, indem er bemerkt, schon der Vorstand wäre von dem im März beantragten Betrag von S ^ jetzt auf 10 gekommen; daher müsse er jetzt noch weiter gehen und auch die Schulbücher ausschließen, da nach seiner Erfahrung ge rade diese zumeist in Rechnung verkauft würden und dem Sortimenter dabei nur wenig Gewinn bliebe. Herr Seippel bittet aus praktischen Gründen um un veränderte Annahme der Vorlage, da doch das allgemeine Streben dahin gehen müsse, aus alle Rechnungsoerkäufe das Skonto zu beseitigen und solches ebenfalls nur noch bei Bar- Verkäufen, gerade so wie im kaufmännischen Verkehr üblich, zu gewähren. Ein Bar-Skonto von höchstens 2 Prozent bedeute keinen großen Schaden mehr. Herr Boysen tritt ebenfalls dafür ein, den Antrag unverändert anzunehmen; andernfalls gäbe es endlose Schwierigkeiten beim Ausschreiben der Rechnungen, denn es gäbe recht viele Bücher, die er als Schulbücher behandeln müsse, während andre Sortimenter dieselben Bücher durchaus nicht als Schulbücher anerkennen würden. Wenngleich er in seinem Geschäft schon seit zwei Jahren auf Schulbücher keinen Skonto in Abzug bringe, müsse er sich doch der Auffassung des Herrn Pape anschließen, da auch für ihn der Begriff Schulbuch ein sehr dehnbarer sei. Da nun ferner die allermeisten Schulbücher um Ostern gekauft würden und die Rechnungen sodann Anfang Juli aus dem Hause gingen, so käme auch dadurch nicht ein Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. VS. Jahrgang. halbjährlicher Kredit, sondern nur ein vierteljährlicher Kredit heraus. Der Antrag des Herrn Lübcke, -Schulbücher von der Skontierung auszuschließen«, wird mit -9 gegen 8 Stimmen abgelehnt und Absatz 1 in der Vorstands-Vorlage genehmigt Zu Absatz 2/3 fragt Herr Lübcke an, was denn unter halbjährlicher Rechnung zu verstehen sei, ob also nach' Ver lauf von 4 oder 8 Wochen noch Skonto in Abzug zu bringen sei oder gar auch noch nach 6 Monaten oder noch längerer Zeit Herr Boysen ist der Meinung, daß bei allen Rech nungen, die innerhalb acht Wochen bezahlt würden, ein Skonto noch in Abzug zu bringen sei; bei allen später ein gehenden Beträgen aber unbedingt nicht mehr. Der Vorsitzende warnt vor jeder Fristbestimmung, da auch hierdurch vielerlei Schwierigkeiten entstehen würden. Herr Lübcke will das Recht gewahrt wissen, innerhalb sechs Monaten nach Ausschreiben der Rechnung noch Skonto gewähren zu dürfen. Herr Seippel erklärt, daß dieser Punkt schon während der bisherigen Verhandlungen bei allen Gelegenheiten die Gemüter sehr erregt hätte, seiner Auffassung nach allerdings zu Unrecht, denn so angenehm und nützlich es auch sei, seine ausgesandten Rechnungen schnellstens bezahlt zu erhalten, so läge doch nicht hierin die Hauptsache, sondern vielmehr darin, endlich einmal mit dem alten Schlendrian der Jahres rechnungen aufzuräumen und allen Sortimentern es zu Ge- müte zu führen, zur Halbjahrsrechnung, noch besser Viertel jahrsrechnung überzugehen. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß sämt liche andern Vereine und Verbände denselben Wortlaut an genommen hätten, und der -Kreis Norden« daher doch wohl nicht anders beschließen könne. Herr Lübcke will keinerlei Ausnahme-Bestimmung in die Vorlage hineinbringen; seine Anfrage sollte nur zur all gemeinen Aufklärung dienen. Hierauf wird der ganze Punkt 6 einstimmig angenommen. Punkt 7. Antrag des Vorstandes, die Rabatt bestimmungen für Musikalien Z 2 wie folgt ab zuändern: 8 2. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts: s) als 25 Prozent von den Ordinär-Artikeln; b) als 10 Prozent von den Netto-Artikeln, vornehmlich den billigen Ausgaben der Firmen: Andrö, Breitkopf L Härtel, Litolff, Peters, Schuberth L Co., Steingräber re.; e) als 5 Prozent von denjenigen Netto-Artikeln, die der Verleger nicht höher als mit 33^/, Prozent gegen bar rabattiert. ä) Netto - Artikel, die der Verleger nur mit höchstens 25 Prozent gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß alle Mitglieder als solche gleichzeitig Mitglieder des Vereins Deutscher Musikalienhändler seien und daher verpflichtet, die von diesem vorgeschriebenen Verkaufsbedingungen auch inne zuhalten; daher bitte er um unveränderte Annahme. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 8. Bestimmung des Ortes der nächsten Kreisvereins-Versammlung. Der Vorsitzende fragt, bevor Vorschläge gemacht würden, ob etwa einer der Anwesenden beauftragt sei, im 1176
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