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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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255, 3. November 1S02. Nichtamtlicher Teil. 8927 Hamburger Firma dieser allerdings bis Ende d. I. mit Be willigung des Börsenvereinsvorstandes einige Ausnahmen gestattet habe; nach Beginn des Jahres 1903 müßte aber auch diese Firma die neuen Verkaufsbestimmungen unbedingt ein halten. Herr Frentzel betont, daß eine früher gesperrte Firma neuerdings doch einen Verpflichtungsschein unterschrieben haben müsse, und daher doch auch jetzt gebunden sei, alle gefaßten Beschlüsse mit zur Durchführung zu bringen. Er bittet den Vorstand, doch bei der betreffenden Firma anzusragen und um Rückäußerung zu bitten. Herr Beuck bittet bei der Skontobewilligung um Gleich stellung der Lehrmittel mit den Schulbüchern, worauf der Vorsitzende entgegnet, daß an Punkt 6 der Tagesordnung nichts mehr geändert werden könne. — Nachdem hiermit die Tagesordnung erledigt ist, bittet Herr Pape noch um Gehör und bemerkt dann, daß sich in den letzten Jahren leider der Charakter des Buchhandels und der Buchhändler immer mehr verschoben hätte. Seit langer Zeit werde viel geklagt über den Unfug, der mit Verlang zetteln von fingierten Firmen getrieben werde. Redner habe schon vor etwa zwölf Jahren in einer kleinen Druckschrift eine Umgestaltung der Verlangzettel gefordert. Unlängst sei von andrer Seite der Vorschlag gemacht worden, die Verlang zettel vom Börsenvereinsvorstand Herstellen und durch das Marken- und Musterschutzgesetz schützen zu lassen, alle andern Verlangzettel dann auszuschließen. Mancherlei spräche für, mancherlei gegen diesen Vorschlag; man habe in der Vor- ftandssitzung gestern Abend schon darüber gesprochen und sich dahin geeinigt, daß der Gedanke zur Zeit noch nicht spruch reif, wohl aber weiterer Erwägung wert wäre. Dies sei in nachstehender Resolution zum Ausdruck gebracht, um deren Annahme Redner bitte: »Die Hauptversammlung des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden« hält zwar die Vorschläge für Um gestaltung der buchhändlerischen Bestellzettel noch nicht für spruchreif, glaubt aber, daß gegenüber den Täu schungen, die mit Bestellzetteln getrieben werden, und auch aus andern Gründen die Sache weiterer Er wägung wert ist.» Die Entschließung findet einstimmige Annahme. Herr Pape giebt noch Kenntnis von einem Streitfälle zwischen dem Hamburg-Altonaer-Buchhändler-Verein und dem Centralvorstande der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen. Er setze die betreffenden Veröffent lichungen im Börsenblatt als bekannt voraus. Schon vor etwa zwei Jahren habe er einmal gegen einen gewissen Loh mann Front machen müssen, der brieflich Eltern und Vor münder gewarnt habe, dem Buchhandel Lehrlinge zuzuführen, wobei er u. a. behauptete, daß die Lehrlinge im Buchhandel nur in ganz verschwindend wenigen Ausnahmen eine sorg fältige und gewissenhafte Ausbildung fänden. Der Central vorstand habe jetzt eine Warnung vor Eintritt in den Buch handel an etwa 2000 Zeitungen zur Veröffentlichung geschickt. Da diese unrichtige und einseitige Behauptungen aufstelle, so müsse man ihr entgegentreten. Das Börsenblatt würde dem nächst weitere Veröffentlichungen bringen. Auch die Orts gruppe Hamburg der Allgemeinen Vereinigung habe eine Versammlung einberufen gehabt, wozu Herr Otto Meißner und Redner eingeladen gewesen wären. Eine Verständigung sei dort leider nicht erfolgt; Herr Meißner und Redner hätten, nachdem schon mehrere Ungeschicklichkeiten vorgekommen wären, die Versammlung verlassen müssen, weil ein Mitglied des Vorstandes der Ortsgruppe Hamburg — welches Mitglied schon seit Jahren nicht mehr Buchhandlungs-Gehilfe wäre, dafür vielmehr Agitator geworden zu sein scheine — uns die offenbar wohlüberlegte Bemerkung an den Kopf geworfen hätte, der Hamburg - Altonaer - Buchhändler - Verein würde ans diesem Streite »gebrandmarkt« hervorgehen. Dabei hätte der Vorsitzende in seiner Einladung versprochen, daß er für Fernhaltung jedes gereizten Tones sorgen würde, woraus wir schlossen, daß man vor persönlichen Insulten sicher sein könnte. In der jüngsten Nummer der »Buchhändler-Warte» stände ein Artikel, der von Verbalinjurien strotze. In einer Agitationsschrift »Der Weckruf« wäre deutlich ausgesprochen, die Allgemeine Vereinigung wolle gegenüber der Prinzipalität die Interessen der »Arbeitnehmer» vertreten, sie höbe also den Begriff der Gehilfenschaft auf. Die Sache habe große Bedeutung und schlösse auch schwere Verantwortung in sich. Redner bittet, durch Billigung nachstehender Resolution heute Stellung zu der Frage zu nehmen, im übrigen aber sie nicht aus den Augen zu verlieren: »Die Hauptversammlung des Buchhändler-Ver bandes »Kreis Norden» hat von dem Zeitungsstreit zwischen dem Central-Vorstand der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen und dem Vorstande des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins Kenntnis genommen. Sie dankt diesem für die Zu rückweisung der teils unrichtigen, teils einseitigen Be hauptungen des Central-Vorstandes der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen in politischen Tageszeitungen, erkennt wohl Bestrebungen der Gehilfenschaft auf eine Besserung ihrer materiellen und ideellen Lage an sich als berechtigt an, bedauert aber, daß der genannte Central-Vorstand sich agitato risch bemüht, die »Gehilfenschaft, in die Stellung einer modernen »Arbeitnehmerschaft« mit allen ihren Folgerungen zu drängen.» Der Vorsitzende bittet um Annahme der Entschließung und knüpft daran noch die Bemerkung, daß den Herren Meißner und Pape großer Dank gebühre für ihr mann haftes Eintreten für die Interessen des Buchhandels, — eine schlechtere Behandlung abseiten der Hamburger Ortsgruppe hätte genannten Herren kaum zu teil werden können. Die Entschließung wird hierauf einstimmig ange nommen. Kleins Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Betrüge risches Zeitungsunternehmen. — Das Landgericht I in München hat am 23. August d. I. den Redakteur Joses Kraus wegen Betrugs in zwei Fällen zu einem Jahr Gefängnis und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte gab eine Zeitungskorrespondenz -Union- heraus, die den Zweck hatte, Provinzialblättern Tagesneuigkeiten mitzuteilen und Aus stellungsgegenstände zu besprechen. Ferner gab er ein An zeigenblatt »Weihnachtspost- heraus. Mit Hilfe dieser beiden Blätter hat er die ihm zur Last gelegten Strasthatcn begangen. In dem ersten Fall, der die -Union- betrifft, handelt es sich um vierzehn betrogene Geschäftsleute. Kraus erbot sich, ihre Artikel in seiner Korrespondenz gegen eine Vergütung von etwa 25 ^ zu besprechen, und behauptete der Wahrheit zuwider, 200—250 Zeitungen seien verpflichtet, seine Mitteilungen abzudrucken. Er fügte allerdings hinzu, er könne keine Garantie übernehmen, daß alle Zeitungen den fraglichen Bericht abdrucken würden. Die Ge schäftsleute glaubten dann, daß wenigstens die Hälfte der Zei tungen den Bericht abdrucken würden, und zahlten das verlangte Honorar. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte nur zwei bis drei Zeitungen, die solche Besprechungen abdruckten. — Die Revision des Angeklagten wurde am 30. Oktober d. I. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Ausstellung in Düsseldorf 1802. — In der jüngsten Sitzung des Arbeitsausschusses der Ausstellung in Düsse ldors konnte u. a. mitgeteilt werden, daß über 5 Millionew Personen die Ausstellung besucht haben. Die Ausstellung hat nicht nur ohne Fehlbetrag abgeschlossen, sondern sogar einen Ueberschuß von annähernd einer Million Mark ergeben. Die Geschäfts- 117k'
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