-1948 Künftig erscheinende Bücher. ^8 255, S November 1902. ^ Kibrriiiw klon n Karl«. ^ ^ttis,ui8 c«8ls l!ö köSMöLSl!!, OolllL68 ?3,A68. Aouvötiss. — 3 kr. 50 o. — Uenr) Norävaux, >Ii68 ^6riVLM8 6t 168 M00M8. Diolss, §8SkU8 6t I'iznrii'SS. (1900—1902.) — 3 kr. 50 °. — I/H.rw66 .IiöZ^oroeZllior'LlöZ !.v espitn iro kivlwrü — 3 kr. 50 o. — kari8 29. Olrtobsr 1902. I'Ion-Xourril L Oiv 6. 8. Look'sdw VsrlaKsbiioiiiiLiiältiii^ Lseii) in NünoIiM In Kürze gelangt zur Versendung: MchchhliW fm Ms DkMe NM »och seinem neuesten Staude. Handausgabe mit Erläuterungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung sowie der Landcsgesetze der größeren Wilhelm Kenlc, Ministerialrat im k. b. Justizministerium, Bundesstaaten bearbeitet von und 0r. Kranz Schierlinaer, k. b. Oberlandesgerichtsrat. Zweite neubearbeitete Äufkage. Ca. 25 Bogen. 8". In Leinwandband 3 ^ 50 H. Zu den bekannten erläuterten Handausgaben unseres Verlages (Fischer-Henle, Bürgerliches Gesetzbuch, Freudenthal Cioilprozeßordnung,^ Harburger Konkursordnung, Gareis Handelsgesetzbuch und Wechselordnung rc.) tritt nun auch, in Ausstattung und Anlage den bewährten Mustern folgend, das Strafgesetzbuch mit Erläuterungen von Wilhelm Heule, Ministerialrat im kgl. b. Staatsministerium der Justiz, und vr. Franz Schierlinger, Nat am Oberlandesgericht München. Während die 1. Auf lage dieses Werkes speziell den Bedürfnissen der bayerischen Praxis Rechnung trug, haben die Herausgeber die Ziele der 2. Auflage weiter gesteckt und durch Verarbeitung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der interessanteren oberlandesgerichtlichen Urteile (insbesondere.derjenigen des Berliner Kammergerichts und des bayerischen obersten Gerichtshofs und Oberlandesgerichts München), wie auch durch Anführung der ein schlägigen Partikularstrafgesetzgebung der größeren Bundesstaaten ein Werk geschaffen, das in dieser Weise noch nicht vorhanden ist, aber einem Bedürfnis entspricht. In knappster Form bietet Henle-Schierlingers Handausgabe des Strafgesetz buchs eine äußerst inhaltreiche und wertvolle Kommentierung des Gesetzes, die vor allem dem Praktiker für den Sitzungsdienst dienen will, die aber auch den Studieren den willkommen sein wird. Der allgemein billige Preis wird, wie wir hoffen, dazu beitragen, daß Henle-Schierlingers Handausgabe des Strafgesetzbuchs rasch bei den Praktikern — Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten — beliebt wird; ivir bitten Sie aber, sie auch den Studierenden vorzulegen. -------- (Hegen bar 33'/,o/<> und 9 8, 57/50, 115 Ferner gelangt in aller Kürze zur Ausgabe: Kommentar zur WO. üöivds-LiirZbüöd »1-0^ MemMs — IImiM -/lUWdö krsis 2 ^ orä., 1 50 H no. Isssitorov Bsäark bitts Leb ru vorlan^sv. Lsrlin, 1. Novsmbsr 1902. .luliun Hpi'inxvi'. Gkimdmimng für Ms DriiW NM von 0-. Wovert von Landmann, Vierte Auflage bearbeitet von Or. Gustav Rvhmer, Legationssekretär I. Klasse im k. b. Staatsministerium des K. Hauses und des Äußern. In zwei Aänden. Zweite Lieferung (— Bog. 11—20). Geh. 2 25 H. (Vollständig in etwa 10 Lieferungen ö 2 ^ 25 H bis Ende d. I.) -------- (Hegen Var Z3*/,o/o und 11/10. Zur Feststellung Ihrer Kontinuation sind wir bereit, Ihnen neben Ihrem festen Bedarf auch die 2. L eferung ä. cond. zu liefern. Wir bitten um Angabe Ihres Bedarfs! Der umgehenden Einsendung Ihrer Bestellungen entgegensetzend, begrüßen wir Sie hochachtungsvoll ergebenst München, 30. Oktober 1902. K K. Beck'schc Nerta<zsvuch1)«nds»»§ Gskar Leck.