8958 Künftlfl erscheinen« Bücher. ^ 255, 3. November 1902, fercl. Vümmlers Veriagsbucbbancllung Berlin 6M. 12, Zimmer-Strasse y^. M Soeben versandten wir nachstehendes Rundschreiben: Lin neues Msnmrck--Mlerk! Berlin 81V. 12, den 30. Oktober 1902. Zimmer-Straße 94. Wir beehren uns, Ihnen hierdurch Kenntnis von dem Erscheinen eines neuen Werkes zu geben, welches nicht nur unter den Weihnachtsnovitäten dieses Jahres mit den ersten Platz einnehmen, sondern auch auf längere Zeit hinaus ein Standard- Werk des deutschen Buchhandels werden dürfte. In ca. drei Wochen erscheint: Visur «Lecks Staatseecht. ^ Die Slettungnabme cles fürsten Otto von Mmarck ru clen wichtigsten fragen cte§ deutschen null preußischen Staatsrechts nach Private» und amtlichen Quellen bearbeitet und herausgcgeben von VSK Rsöll, Königs. Lcmdrat z. D, und »t. ÜZesVA «Lpstsil«. Ca. 500 Seiten groß Oktav. Geheftet 7.SO M. ord., 6.63 M. no., 6 M. bar. In Leinen gebunden 9 M. ord., 6.76 W no., 6 M. bar. Freiexemplare N/10. Gebundene Exemplare ohne Ausnahme nur fest! 1 gebundene» Probe-Exemplar, wenn bis 15. November bestellt, 5.40 M. bar. Legislaturperioden. — 18. Der Kriegsschatz. — 19. Reservatrechte. — 20'Elsaß-Lothringen. — 21- Der Erlaß des Königs vom -l-Jan. 1882. — 22. Beamte im konstitutionellen Staat. — 2Z. Die Kompetenz der Volksvertretungen der Linzelstaaten. — 24. Das preußische Wahlgesetz. — 25. Das Herrenhaus. — -6. Das Militärkabinett. — 27. Das Haus ministerium. — 28. Das Begnadigungsrecht des Monarchen. — 29. Die Zivilliste. — 20. Der Staatsrat. -- 21. Der Volkwirtschaftsrat. — 22. Das Gesandtschaftsrecht der Einzelstaaten. — 22. Staat und Kirche. Seitdem das Deutsche Reich besteht, hat der Wortlaut seiner Verfassung die verschiedenste Auslegung gefunden. Immer aber werden die persönlichen Anschauungen dessen, der mit Kaiser Wilhelm I. Gründer des Reiches war, dabei von maßgebendem Werte sein. In Fürst Bismarcks öffentlichen Reden, in seinen privaten Aeußerungen, in schriftlichen Erlassen von ihm, in amtlichen Verfügungen und in seinen hinterlassenen „Gedanken und Erinnerungen" findet sich ein reicher Schatz von staatsrechtlichen Darlegungen, der es wohl verdient, systematisch geordnet, gesichtet und zusammeugefaßt zu werden, um als eine leicht verfügbare und übersichtliche Nuelle allen Denen zu dienen, die ein Interesse an staatsrechtlichen und politischen Dingen haben. Dieser Aufgabe unterzieht sich das vorliegende Werk, das somit berufen ist, nach dieser Richtung eine Lücke auszufüllen und nicht nur damit die einschlägige Wissenschaft zu fördern, sondern auch jedem sich für den Stoff Interessierenden eine Handhabe für eine gründliche und schnelle Belehrung zu bieteu. Da die beiden Herausgeber von den höchsten deutschen Reichs- und verschiedenen Staatsbehörden in ihrem Unternehmen wohlwollende und weitgehendste Unterstützung gefunden haben und in der Lage waren, aus den amtlichen Archiven, welche sonst Niemandein zugänglich sind, zu schöpfen, wird das Werk vielfach noch unbekannte Aeuherungen und Ansichten des ersten Kanzlers Die grosze Bedeutung dieser neuen Bismarck-Erscheinung ergiebt sich hiernach von selbst. Die über die ganze Welt verbreitete ungeheure Zahl der Bismarck-Verehrer wird das Werk, welches den großen staatmännischen Geist Bismarcks in teilweise neuer Belichtung zeigt, hoch willkommen heißen. Es wird also rins der bevorzugtesten Geschenkbücher für die diesjährige Weihnachtszeit bilden. Andererseits aber ist „Bismarcks Staatsrecht" ganz unentbehrlich für alle Staats- und städtischen Behörden, Parla mentarier, Studierende der Rechts- und Staatswissenschaften, für Wähler aller Parteien, öffentliche und private Bibliotheken u. s. w. Selbstverständlich ist für ein derartiges Werk auch im Ausland ein großer Abnehmerkreis. Gebundene Exemplare geben wir nur fest, liefern Ihnen jedoch ein Probe-Exemplar zum Vorzugspreise. Für den Vertrieb stellen wir Ihnen broschierte Exemplare in Kommission, sowie Anzeigen ZUM Verteilen aus der Hand gratis zur Verfügung und erbitten Ihre gefällige Bestellung umgehend direkt. Hochachtungsvoll ferci. Mumien ^erlagsbuchhanülung.