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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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4028 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 86, 16. April 1913. o Demnächst gelangen zur Ausgabe: Dlb R0k0?l0ks-RLVist0tL. Systematische Zusammenstellung der betreffenden Gesetze, Verordnungen und Gebühren-Ordnung. Kostentabelle. Musterrevisionsprotokoll. Von Günther von Tresckow, Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Berlin-Mitte. Kartoniert 2 M. Das Büchlein gibt dem Richter, dem die Pflicht obliegt, bei einem Notar zu revidieren, eine Zusammenstellung der gesetz lichen Normen, welche ein schnelles Zurechtfinden ermöglichen und bei sich ergebenden Anständen zur Aufklärung beitrage» soll. Das Buch, welches mit einem ausführlichen Inhaltsverzeichnis und dem Muster eines Revisionsprotokolls zur Erleichterung des Hineinfindens in den Stoff versehen ist, wird nicht nur den Richtern, sondern auch allen Notaren selbst von Nutzen sein. Anfechtung, Sachmängelgewähr und Vertragserfüllung beim Kauf. Vortrag, gehalten am 24. Februar 1913 in der Juristischen Gesellschaft in Frankfurt a. M. von l)r. Franz Haymann, Landrichter und Privatdozent an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. Geheftet 1.20 M. In dieser Schrift stellt der Verfasser die systematischen Zusammenhänge dar, die in unserem geltenden Privatrecht zwischen den allgemeinen Lehren vom Betrug und Irrtum, von Unmöglichkeit der Leistung, von Vertragserfüllung und Vertrags verletzung einerseits und dem Gewährleistungsrecht wegen Sachmängel beim Kauf andererseits obwalten. Die Schrift kann auf Grund der ebenso klaren wie erschöpfenden Behandlung des Themas allen Interessenten empfohlen werden. Düs ^ü^bubuvuugsbfbub^fuh^bu nach der ZPO. Von Or. Viktor Lubowski, Landrichter. Geheftet 1.20 M. Die Ausführungen des Verfassers wollen den Nachweis bringen, daß auch ohne die erstrebte Änderung der Bestimmungen über den Offenbarungseid, die auf eine Beschleunigung dieses Verfahrens htnzielen, vieles zugunsten eines beschleunigten Ver fahrens in der Praxis geändert werden könne, ohne selbstverständlich dem Gesetze irgendwie Gewalt anzutun. Bei der verschieden artigen Auslegung der Bestimmungen über das Offenbarungseidverfahren sollen die wesentlichsten Meinungsverschiedenheiten in der nachfolgenden Schrift erörtert werden mit Vorschlägen zu anderer Handhabung- anderer Gesetzesauslegung. Rechtsfälle zum Zwangsversteigerungsgesetz, zur Grundbuchordnung, zum Aegknichuftsrecht, zum Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit unter Berück sichtigung anderer Reichsgesetze Privatrechtlichen Inhalts. Von vr Eugen Josef, Notar a. D. in Freiburg im Breisgau. Zweite, nach dem Stande der neuesten Rechtsprechung und Rechtslehre umgearbeitete Auflage. Geheftet 2 M. Diese „Rechtsfälle" sind gleich den früher von dem Verfasser herausgegebenen Rechtsfällen zum BGB. und zum HGB. dazu bestimmt, die Studierenden und Praktiker in die Gesetze einzuführen. Die Anlage der ersten Auflage, die überall eine wohl wollende Beurteilung erfahren hat, ist in der zweiten Auflage beibehalten und diese nach dem Stand der neuesten Rechtsprechung und Rechtslehre ergänzt. Das deutsche Gerichtskostengesetz und die Gebührenordnung für Rechtsanwälte Textausgabe mit Anmerkungen, Kostentabellen und Sachregister von Gustav Basch, Gebunden etwa 3 M. Landgerichtssekretär. Dieses Werk ist in erster Linie dem in der Praxis stehenden, mit der Berechnung und Nachprüfung von Gerichts- und Anwalts kosten beschäftigten Gerichtsschreiber gewidmet, wird aber auch Rechtsanwälten und deren Gehilfen sowie Richtern als Handbuch, oder zur ersten Orientierung Referendaren, Justiz- und Militäranwärtern beim Studium nützlich sein. Der Verfasser hat eine gemeinverständliche Fassung gewählt, damit das Buch auch dem Laien als Hilfs- und Nachschlagebuch dienen kann. Die Verfallklausel bei Pfand und Sicherungsübereignung von v. w, Leo Raape, a. o. Professor an der Universität Halle-Wittenberg. Geheftet etwa 2.50 M. Der Verfasser widmet in dieser Abhandlung dem Verbot der lsx Oommissoria, d. h. der Abrede, daß der Gläubiger im Falle der Nichtbefriedigung das Pfand an Zahiungsstatt solle behalten dürfen, dem Verbot, welches im Lauf der Zeiten unzählige Gesetze, so auch unser Bürgerliches Gesetzbuch gefolgt sind, eine eingehende Untersuchung, die er niit dem trotz des gesetzlichen Ver botes häufigen Vorkommen der Pfandverfallklauseln rechtfertigt. Die Arbeit, welche sich noch in der Hauptsache der ebenso schwie rigen wie bedeutsamen Abgrenzung der Verfallklanseln gegenüber ähnlichen und doch verschiedenen Abreden zur Aufgabe macht, wird in weiten Kreisen Beachtung finden, zumal es für das geltende Recht an einer Untersuchung dieser Klausel so gut wie völlig fehlt. Ich erbitte für die hier angezeigten Novitäten Ihr reges Interesse und sehe gefälliger umgehender Bestellung ans bei liegendem Zettel gern entgegen. Berlin 9, den 8. April 1913 Linkstraße 16. Wahlen.
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