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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1913
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- Deutsch
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86, 16. April 1913 Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 4003 sätzlich auf jeden Eigengewinn verzichten, sondern erklären, den etwa erzielten Gewinn Einrichtungen zuwenden zu wollen, an denen die Mitglieder ein mittelbares oder unmittelbares Inter esse haben. Hiernach erscheint der Beschluß des Börsenvereins schon durch 8 3, 3 allein hinreichend begründet. Da aber offenbar der Vorstand des Börsenvereins im Zweifel gewesen ist, ob die bis herige Fassung des Paragraphen ausreichend ist, so hält es der Ausschuß für richtig, durch eine abgeänderte Fassung diese Be deutung des Paragraphen außer Zweifel zu stellen. Der Aus schuß schlägt deshalb vor, hinter Ziffer 2 des § 3 folgende Be stimmung einzuschalten: »3. Als Publikum sind auch solche Verbände oder Ver eine anzusehen, die die bezogenen Gegenstände des Buchhan dels nur oder vorwiegend an ihre Mitglieder absetzen, ferner solche buchhändlerische Betriebe, die von Verbänden oder Ver einen unterhalten werden und ihren Geschäftsgewinn im un mittelbaren (wie z. B. Konsumvereine, Bücherämter usw.) oder mittelbaren Interesse ihrer Mitglieder verwenden.« Demgemäß ist dann die seitherige Ziffer 3 des Paragraphen wie folgt abzuändern: »4. Andere Vereinigungen dürfen nur dann wie Buch händler oder gewerbsmäßige Wiederverkäufer behandelt wer den, wenn sie einen gewerbsmäßigen, bei der zuständigen Be hörde angemeldeten buchhändlerischen Betrieb führen.« Dresden, den 14. April 1913. vr. E. Ehlermann, Vorsitzender des a. o. Ausschusses zur Revision der Verkaufsordnung. Der zukünftige Vertrieb der Karten der Kgl Preußischen Landesaufnahme. i. Wie aus der Bekanntmachung der Verlagsbuchhandlung von R. Eisenschmidt in Berlin auf S. 3485 des Bbl. hervorgeht, sind alle Bemühungen des Börsenvereins, der Kreisvereine und Han delskammern erfolglos geblieben: der Vertrieb der Generalstabs karten ist seit dem 1. April d. I. den neuerrichteten acht amtlichen Kartenvertriebsstcllen, mit deren Geschäftsführung verabschiedete Offiziere betraut sind, übertragen. Eine Buchhandlung kann in Zu kunft die Karten mit einem gegenüber dem bisher von der Ver lagshandlung R. Eisenschmidt gewährten geringeren Rabatt nur erhalten, wenn ihr als »Mittelsperson« von der Kartenvertriebs stelle ihres Bezirks »die Befugnis erteilt ist, im Aufträge der letzteren Bestellungen auf Generalstabskarten anzunehmcn und die Lieferung zu vermitteln«. Damit ist aber nicht gesagt, daß die be treffende Firma die Karten selbst an ihre Besteller liefern kann, sondern sie hat nur die Bestellung ihres Kunden an die zustän dige Kartenvertriebsstelle weiteczugeben, von der die Lieferung und Verrechnung mit dem Besteller erfolgt. Eine Ausnahme hier von ist nur vorgesehen für den Fall, daß eine Vermittlungsstelle ein Lager der für ihren Ort vornehmlich in Betracht kommenden Karten erhält. Dann kann sie die Blätter ihren Kunden unmittel bar übergeben. Doch sind die Bezugsbedingungen für diesen Fall für eine Buchhandlung an und für sich so ungünstig, daß es sich von vornherein verbietet, von dieser Ausnahmebestimmung Ge brauch zu machen. Was das Wichtigste, die Höhe des Rabatts, anbetrifft, so schweigen sich darüber die »Bedingungen für die Annahme von Mittelspersonen durch die Karten-Vertriebsstellen« aus. Wie es heißt, soll den Mittelspersonen im allgemeinen ein Rabatt von 5—6°/o eingeräumt werden. Aus größeren Städten wird uns berich tet, daß einigen Firmen 10°/» Rabatt augeboten worden sind. Es bedarf an dieser Stelle keines Hinweises, daß diese Rabattsätze völlig unzureichend sind und daß schon aus diesem Grunde Buch handlungen als »Mittelspersonen« nicht in Frage kommen kön nen. Aber auch die übrigen Bedingungen der Landesaufnahme sind für jeden Buchhändler so ungünstig, daß eine Anerkennung der »Bedingungen« durch Buchhändler nach unserer Ansicht völlig ausgeschlossen ist. Ein Grund für den Buchhandel, von der Unterzeichnung der Bedingungen abzusehen, liegt auch darin, daß fürderhin alle möglichen Geschäftsbetriebe: Zigarrenhandluugen, Gastwirtschaften u. dgl. als Mittelspersonen zugelassen werden dürsten. Demgegenüber bleibt für den Buchhandel nur der Aus weg, daß er ohne jede Verpflichtung die Karten von der Karien- vertriebsstelle zum Verkaufspreise eutnimmt uud dem Besteller einen entsprechenden kenntlich gemachten Zuschlag berechnet. Wenn also somit eine Verteuerung der Generalstabs karten für das Publikum eintritt, so trägt die Schuld daran die Landesaufnahme mit ihrer Neuorganisation. Da neben dürften aber die Besteller auf die Karten der Privat industrie hinzuweisen sein, die ja in manchen Fällen einen voll wertigen oder genügenden Ersatz für die amtlichen Karten bieten. Wir zweifeln nicht, daß die Karten der deutschen kartographischen Verlagsanstalten einen erheblichen Mehrabsatz erzielen und in vielen Fällen an Stelle von Karten der Landesaufnahme werden gekauft werden. Unerklärlich ist es, wie unter diesen Verhältnissen der Kriegs minister annehmen konnte, daß der Buchhandel den Vertrieb der amtlichen Karten auch in Zukunft weiter Pflegen, und daß sich daraus, wie er dem Vorstand des Börseuvereins schrieb, eine er sprießliche Geschäftsverbindung entwickeln würde. Es gehört keine Prophetengabe dazu, um heute schon vorauszusagen, daß sich diese Hoffnung des Kriegsministers nicht erfüllen wird. Denn die weitaus größte Mehrheit der Angehörigen des Buchhandels dürfte das Ansinnen, die Bedingungen der Kartenvertriebsstellen anzuerkennen und zu unterzeichnen, als unvereinbar mit ihrer Würde zurückweisen. Schließlich sei noch auf die befremdende Haltung hin gewiesen, die die Militärbehörden dem Buchhandel gegen über im ganzen Verlauf der Angelegenheit beobachtet haben. Zu erst erfolgte im März 1912 in den amtlichen Blättern der Pro vinz Pommern die Bekanntmachung, daß »der bisherige Bezug der Generalstabskarten durch die Buchhandlungen aufgehoben wird«. Das hieß doch mit dürren Worten, daß auf die Betei ligung des Buchhandels am Vertrieb der Karten verzichtet wer den sollte. Aber schon nach kurzer Zeit muß man zu der Er kenntnis gekommen sein, daß eine Ausschaltung des Buchhandels dem Absatz abträglich sein dürfte, und der Leiter der Stettiner Kartenvertriebsstelle suchte, wie uns aus Pommern mitgeteilt wurde, mit dem dortigen Buchhandel Fühlung zu gewinnen und ihn zu veranlassen, den Vertrieb der Generalstabskarten nicht völlig einzustellen. Welchen Erfolg diese Versuche gehabt haben, ist uns nicht bekannt geworden. Auf Vorstellungen buchhändle rischer Vereine und Firmen wurde darauf vom Chef des Ge neralstabes milgeteilt, daß dem Buchhandel bei der Neuregelung nicht die Möglichkeit genommen werden sollte, den Kartenvertrieb unter den von den zukünftigen dienstlichen Vertriebsstellen der Landesaufnahme gestellten Bedingungen auch ferner zu vermit teln. Somit war man nunmehr bereits von dem früher ver kündeten Ausschluß des Buchhandels wieder abgekommen. Dann bezeichnet der Herr Kriegsminister die sich aus den Bekannt machungen der Landesaufnahme ergebenden Auffassungen als mißverständlich und rechnete in seinem Bescheide vom 22. Januar 1913 an den Börsenvereinsvorstand auf eine ersprießliche Geschäfts verbindung mit dem Buchhandel. Also zuerst will die Landesauf nahme anscheinend nichts mehr vomBuchhandel wissen, durch dessen Bemühungen der Absatz von amtlichem Kartenmaterial eine be deutende Vermehrung erfahren hat, und die vom Kriegsmini sterium »nicht verkannt« werden. Dann erklären die obersten Instanzen: nein, so war es nicht gemeint, wir hoffen im Gegen teil mit dem Buchhandel gute Geschäfte zu machen. Um diese Erwartung des Kriegsministers unerfüllbar zu machen, werden dann von der Landesaufnahme »Vertriebsbestimmungen« aus gearbeitet, die es dem Buchhandel zur einmütigen Pflicht machen, geschlossen dagegen aufzutreten und die Anerkennung derselben abzulehnen*). Es gilt, auch den Militärbehörden zu zeigen, daß *) Vgl. dazu den Beschluß des Ortsvereins Hannover-Linden, ab gedruckt in Nr. 83 d. Bl. 518*
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