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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1913
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- Deutsch
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Nr. 160. ! Erjcheint werktäglich. Für Mitglieder des Dörjenvereins jjist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag eingeschlosien. ^ ! weitere Exemplare zUW eigenen Gebrauch kosten ie 30 Mark ^jährlich frei Geschäftsstelle oder 3S Mark beiDostüberweisung »Hinnerhalb des Deutschen Bekches. Nichtmitglieder im s.Deutschen Beicht zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. «^36 Mark jährlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung k^über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in x»diesem Falle gegen 5 Mark Anschlag für jedes Exemplar. Die ganze Seite umfaßt 300 viergespalt. Petttzeilen. die Aeile^ ^ - - . . zahlen 1 6. 32 M. statt 30 M.. j . . _ . gesuche werden mit 10 L)f. pro < Aeile berechnet. — In dem illustrierten Teil : für Mitglieder ^ des Dörsenvereins die viergejpaltene 'petitzeils oder deren ^ Baum 15 <pf..»/«S. 13.50 M.. ^ S. 26 M..»/. 6.50 M.-. für Nicht- ' Mitglieder -0 ^pf.^ 32 M.. 00 M.. 100 M. — Beilagen werden ^ vo .ul., 'Hl. — benagen lveroen nicht angenommen.—DeiderseitigerErsllllungsovt ist Leipzig ^ Leipzig, Montag den 14. Juli 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur Kenntnis gebracht, daß die Bibliothek des Börsenvereins und das Lesezimmer vom 15. Juli bis mit 3. August d. I. geschlossen bleiben. Ausleihungen von Büchern finden während dieser Zeit nicht statt. Leipzig, den 12. Juli 1913. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vr. Orth, Syndikus. Hamburger Briefe. m. (II vgl. Nr. 96.) Sonntagsruhe. — Bahnhofsbuchhandel. — Sommerfahrt des H.-A. B.-V. — Literarische Prozesse. — Kriminalisten in Hamburg und Friedrichsruh. — Verweichlichte Rechtsprechung? — Ferien und Arbeit. Hamburg hat sich ein neues Gesetz über die Sonntags ruhe gegeben. Bisher waren die Stunden von 7)4 bis 9)4 Uhr vormittags und von 11)4 bis 2 bzw. 3 Uhr nachmit tags für den Verkauf in den Läden freigegeben. Nach lang wierigen Verhandlungen in der Bürgerschaft, unserm staatlichen Parlament, ist das von heute an anders geworden; nur die Stunden bis 10 Uhr vormittags sind noch dem Verkauf frei gegeben, und lediglich Blumen- und Fischhandel haben eine weitergehende Vergünstigung erhalten. Neu ist dann noch, daß auch die Arbeiten in den Kontoren und in den Bureaus, die bisher gar nicht beschränkt waren, jetzt gleichfalls nur bis 10 Uhr vormittags, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, ge stattet sind. Ich habe, die Traditionen meiner Firma festhaltend, noch niemals von der Vergünstigung des Sonntagsverkaufs Gebrauch gemacht, ausgenommen an den letzten Sonntagen vor Weihnachten, werde also von den neuen Bestimmungen gar nicht betroffen; aber ich hasse alles zuweitgehende Reglementieren und die erweiterte »Stellung unter Polizeiaufsicht«, kann auch nicht einsehen, weshalb z. B. hungrigen Menschen die Gelegenheit genommen werden muß, sich am Sonntagmittag ein Stück Brot und andere Lebensmittel zu kaufen. Die Leute werden immer mehr ins Wirtshaus getrieben! Das wird kaum der Fall sein für Familienhaushaltungen, aber bei jungen Leuten, die sich selbst beköstigen — und davon gibt es doch eine große Zahl —, dürste es leicht eintreten. Allein bleiben wir bei dem Buchhandel. Hiesige Kollegen sagen mir, daß sie an den Sonntagen, namentlich in der Winters zeit, zu der man in unfern Breitengraden ungefähr sieben Mo nate des Jahres rechnen mutz, doch manches Buch und manch mal ganze Posten von Büchern verkauft hätten; das hört von jetzt an natürlich auf, denn vor 10 Uhr vormittags werden Bücher schwerlich gekauft. Diese Bücher bleiben nun in vielen Fällen überhaupt ungekauft. Das ist auch einleuchtend. Es muß zugegeben werden, daß zu Geschenkzwecken, die nicht rechtzeitig bedacht waren, was häufig genug vorkommt, oder bei uner wartet eingetretenem schlechten Wetter Bücher an den Sonntagen gekauft worden sind. Das hört nun auf, damit muß sich jeder absurden; aber es ist begreiflich, daß dadurch eine gewisse Ver drossenheit hervorgerufen wird. Ich habe Verständnis für die Auffassung, die sich äußert: »gewiß, der Grund, aus dem heraus diese gesetzlichen Einschränkungen erlassen werden, ist die Rück sicht auf die Angestellten (Privatbeamten sagt man heutzutage), denen genügend freie Zeit zur Erholung bleiben soll; aber man hindere doch mich persönlich, der ich für deren Gehälter, für Miete, Steuern und dergleichen mehr aufkommen muß, nicht an der Erwerbsmöglichkeit dazu«. Indessen, daran ist nichts mehr zu ändern. Beiläufig erzähle ich, daß in London ein Tabaks geschäft sein soll, das dem Gesetze trotzt, Sonntags ruhig ver kauft und dafür jedesmal eine Guinee (21 Mark) Strafe zahlt. Das englische Gesetz soll keine höhere Strafe für den einzelnen Fall und auch keine Steigerung in Wiederholungsfällen festgesetzt haben. Nun weiß ich nicht, welche Strafe bei uns im Deutschen Reiche angedroht ist, nehme jedoch an, daß sie in Wiederholungs fällen sehr viel höher sein wird. Aber wenn sie selbst nicht über 20 Mark hinausginge: für den Buchhandel dürfte sich dieses Opfer kaum lohnen! Also wird es Wohl bei der Respektierung des Gesetzes bleiben. Wunderbar dabei ist nur, daß die gesetzlichen Beschränkungen an einer Stelle von Rechts wegen durchbrochen werden: im Bahnhofsbuchhandel! Der Bahnhofsbuchhandel, we nigstens der hiesige, verkauft Bücher bis tief in die Nacht hin ein und an den Sonntagen uneingeschränkt. Nun sagt man, das müsse geschehen im Interesse der Reisenden. Gut, aber dann genügt es, wenn innerhalb der Sperre und auf den Bahnsteigen selbst Bücher feilgedoten werden, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß die überwiegende Mehrzahl der Benutzer der hiesigen Bahnhöfe gar keine »Reisenden« sind. Alle diejenigen, die Vor- ortszüge benutzen, sind doch keine Reisenden; das sind Ein heimische, die von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder um gekehrt eilen. Leider befindet sich jedoch eine reich ausgestattete Verkaufsstelle in der großen Durchgangshalle des Hauptbahn hofes, ganz sperrefrei. Werden dort nun tatsächlich Bücher gekauft? Vor drei Tagen passierte ich mit zwei Kollegen genau um 10^/, Uhr abends die große Halle, und wir sahen die Bücher verkaufsstelle umlagert; einige Augenblicke stehen bleibend, be merkten wir, daß dort schwunghaft Bücher, nicht Zeitschriften, verkauft wurden. Ein anderer Fall: Heute mittag, also am Sonntag, mutzte ich aus einem bestimmten Grunde zur Stadt und sah bei der Gelegenheit nach der im Geschäftslokal einge gangenen Post. Alsbald öffnete sich die Tür, und ein junger Mann forderte einen Band der Mayschen Romane. Ich ant wortete, daß ich die Mayschen Romane nicht mehr am Lager hätte, bedeutete ihm aber zugleich, daß heute die neuen Be stimmungen über die Sonntagsruhe in Kraft getreten wären, ich ihm also gar nichts verkaufen dürfe. »Ach«, erwiderte er, »des halb sind alle Buchhandlungen geschlossen; nun, da will ich versuchen, das Buch auf dem Bahnhofe zu bekommen«. Also das Publikum weiß ganz genau, daß auf den Bahnhöfen offene Verkaufsstellen sind, trotz aller reichs- und bundesstaatlichen Gesetze über Ladenschluß und Sonntagsruhe. Wie verträgt sich das mit dem Grundsätze des gleichen Rechts für alle? 941 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang.
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