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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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209, 9. September 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8993 eine weitere gedeihliche Entwicklung der Verlagshandlung aus sprechen. Die Doppeljubelfeier soll in Nördlingen stattfinden, das länger als 125 Jahre auch die Heimat des Verlags war. Natürlich ist ein prächtig ausgestatteter Jubiläumsverlags katalog erschienen, zu dem Oskar Beck selbst eine warmherzig geschriebene Einleitung gegeben hat. Diese stellt uns neben der eigentlichen Verlagsgeschichte ein gutes Stück Nördlinger Stadt geschichte mit kräftigen Strichen vor Augen. So verlockend es wäre, mehr daraus mitzuteilen, so von den eigenartigen Be ziehungen des schwäbischen Publizisten Ludwig Wekhrlin zum Verlag, von dem Prozeß, der sich an seinen Anselmus Rabiosus knüpfte, von den Brüdern Ernst Rohmers, Friedrich und Theodor, die das geistige und politische Leben des 19. Jahrhunderts mit ihren Ideen befruchtet haben — Bluntschli nannte es seinen größ ten Ruhm, daß er Friedrich Rohmer und seine Lehre verstanden habe —, der Raum verbietet es leider. Der Katalog ist geschmückt mit den Bildern der Firmeninhaber, zwei Faksimiles, dem Bild des Nördlinger Stammhauses und 64 Bildnissen von verstorbenen Autoren des Verlags. Kleine Mitteilungen. Zum amerikanischen Büchcrzoll (vgl. Nr. 270). — Nach dem OonZrsssional üsoorck ist die ursprüngliche Fas sung der Ziffer 434 der Freiliste des Tarifentwurfs durch das Komitee des Senats am 4. September wie derhergestellt worden, wonach Druckschriften und Bücher zollfrei bleiben, falls sie überwiegend in anderer als englischer Sprache gedruckt sind. »Saldo«, Verein jüngerer Buchhändler i» Hannover. — Am Mitt woch, den 3. September fand die diesjährige ordentliche Generalver sammlung statt, die den Jahresbericht des Vorsitzenden, die Entlastung des Kassierers und die Neuwahl des Vorstandes brachte. Letzterer setzt sich für das 40. Vereinsjahr 1913/14 aus folgenden Herren zu sammen: Heinrich Warnecke (Hahnsche Buchhandlung), 1. Vor sitzender; Wilhelm Riedel (Helwingsche Verlagsbuchhandlung), 2. Vorsitzender; Heinrich Dahl (Hahnsche Buchhandlung), Kas sierer; Alfred Stenzel (C. F. W. Warnecke), Schriftführer; Adolf Seemeyer (Sachse L Heinzclmann), Bibliothekar. Die Bereinssitzungen werden wie bisher zweimal monatlich im »Kriegerheim«, Nikolaistraße 10, stattfinden, und zwar zunächst an jedem ersten und dritten Mittwoch iin Monat. Hiesige Kollegen sind als Gäste stets willkommen. Im Anschluß an den letzten Vereinsbericht sei im Folgenden in ge drängter Kürze der letzten Vortragsabende Erwähnung ge tan. Der an der hiesigen städtischen höheren Handelsschule hauptamtlich angcstelltc Lehrer Herr H. Knocke hatte sich für den ersten Vortrag im neuen Jahre (den 7. der ganzen Reihe) am 28. Januar das Thema Handelsgeschäfte gewählt. Aus den umfangreichen Abschnitten 1 und 2 des 3. Buches des HGB. schälte der Redner geschickt die wich tigsten Paragraphen heraus und entwarf in knapper Form ein klares Bild über die Begriffe: Handelskauf und Arten des Kaufes, Unter suchungspflicht und Mängelrüge, Zurverfügungstellung, Zurückbehal- tungs- und Pfandrecht. Wechsel und Scheck hieß das Thema des 8. Vortrages am 10. Februar, für den Herr Knocke in seiner geschickten Weise die Form der Übung gewählt hatte. So sahen wir denn während seiner fesselnden, durch viele Beispiele aus der Praxis erläuterten Ausführungen, wie Wechsel und Scheck entstehen, so lernten wir das »Wie und Warum« der mannigfachen Bestimmungen der Wechsel- und Scheckordnung schnell erkennen und auch praktisch anwenbcn. Am 25. Februar folgte dann der 9. und für das Winterhalbjahr 1912/13 letzte Vortrag, der in das Verständnis von Geld, Bank und Börse einführen sollte. Der Vortragende erläuterte zunächst die Begriffe: Währung und Münze, Papiergeld und Wertpapiere. So dann ging er zu dem Bankwesen über, wobei er das Depositen-, Giro-, Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Inkasso- und Emissionsgeschäft einer Besprechung unterzog, um dann mit den unter den Sammel begriff Börsenwesen fallenden Einzclbcgriffcn der Börsen-Organisa- tion, der Zulassung von Wertpapieren, des Wertpapierhandels und -Kurses, sowie der Kassa- und Zeit- oder Termingeschäfte zu schließen. Ende Oktober wird dann kurz vor dem Termin der Neuwahlen der Beisitzer zum Kaufmannsgericht Herr Knocke über Gerichtswesen sprechen, um später mit den Themen Schuld recht und Bürg er kunde (Staaten künde) diese interessante Vortragsserie abzu- schließen. Die 11. Tuberkulose-Konferenz wird vom 22. bis 25. Oktober in Berlin zusammentreten. Unter den angemeldeten Vorträgen sind hervorzuheben diejenigen von Or. K. Fränkel über Lebensversicherung, von Prof. Pannwitz über Staatsvcrsicherung und Staatsschulen in Beziehung zur Tuberkulose, von Or. Brauer über die chirurgische Be handlung der Lungentuberkulose und Prof. Lanöouzy über die klini schen Formen der Kochschen Bazillose in den verschiedenen Lebens perioden. Das Pfändungsrccht bei Angestellten. — Die Reichsregierung wird sich nächstens von neuem mit der von den öffentlichen und de» Privat beamten seit Jahren erhobenen Forderung nach Abänderung der Be stimmungen über das Pfändungsrecht zu beschäftigen haben. Die Kommission für die Beratung des Gesetzentwurfs über die Konkurrenz klausel hat nämlich beschlossen, die Regierung zu ersuchen, in einem Gesetzentwurf das Pfündungsrecht bei Privatbeamten abzuändern. Der Reichstag hat sich mit der Frage wiederholt beschäftigt, zum letzten Mal im Jahre 1911 aus Anlaß von Eingaben zweier großen Verbände von Privatangestellten. Die Reichsregiernng hat bisher noch keine endgültige Stellung zu der Frage genommen, sondern hat sich zunächst darauf beschränkt, alle großen Organisationen des Handels, der In dustrie und des Handwerks um gutachtliche Äußerungen über eine et waige Änderung des geltenden Pfändungsrechts zu ersuchen. Diese Gutachten sind aber überwiegend gegen eine Erhöhung des pfandfreien Einkommens ausgefallen. Da die Kreise des Handels, der Industrie und des Handwerks sich gegen eine Heraufsetzung der Grenze des pfanbfreien Einkommens so entschieden ablehnend verhielten, hat die Reichsregierung der eingangs erwähnten Anregung keine Folge ge geben. Auch eine Eingabe des Verbandes deutscher Beamtenvereine vom Jahre 1911 an das Reichsjustizamt und die Justizministerien der größten Bundesstaaten hat bisher keinen Erfolg gehabt. Ob die neue Reichstagsresolution die Negierung zu einer erneuten Prüfung der Frage veranlassen wird, läßt sich noch nicht übersehen. Der Film in wissenschaftlichen Sammlungen. — Auch die Samm lungen der Berliner Universität machen sich die anschaulichen Vorteile wissenschaftlicher Films zunutze. So hat jüngst die staatliche Samm lung ärztlicher Lehrmittel im Kaiserin-Friedrich-Hause, die Prof. R. Kuttner leitet, drei kinematographische Films angeschafft. Sie zeigen den Erreger des Rückfallfiebers, der Syphilis und den Vorgang der Agglutination, der Vereinigung der Ränder von Schnittwunden, die durch eine Schicht von gerinnender Flüssigkeit hergestellt wird, und der Fagozytose, jener Eigenschaft der weißen Blutkörperchen, eindringende Schmarotzer- und Pilzzellen zu verzehren und dadurch unschädlich zu machen. Übertreibungen in der Reklame. — Früher, unter der Herrschaft des alten Wettbewcrbsgesetzes, stand man allgemein auf dem Stand punkte, daß Übertreibungen in der Reklame erlaubt seien, sofern sie als solche offensichtlich sofort erkennbar waren. Das Reichsgericht hatte in einer Entscheidung vom 22. November 1910 auf Grund des alten Wettbewerbsgesetzes entschieden, daß derartige Ankündigungen auf ihre Gesamtwirkung hin geprüft werden müßten, ob sie geeignet, bzw. bestimmt seien, das Publikum irrezuführen. Dabei sei zu be rücksichtigen, daß die geschäftlichen Verhältnisse dem Publikum regel mäßig nicht bekannt seien und daher ohne weiteres von ihm auch nicht beurteilt werden könnten. »Der Verband Deutscher Waren- und Kaufhäuser, E. V.« äußert sich hierzu: »Dieser Standpunkt dürfte auch heute noch in der Hauptsache zutreffend sein. Es kommt bezüglich der Übertreibungen in der Reklame darauf an, ob sie geeignet sind, das Publikum irrezufllhren. Sicht das Publikum aber ohne weiteres, daß die Übertreibungen allein dazu bienen sollen, nur seine Aufmerk samkeit zu erregen, nicht aber dazu, in ihm einen falschen Glauben über die tatsächlichen Verhältnisse zu erwecken, so würde keine un richtige Angabe vorliegen, die geeignet ist, den Anschein eines be sonders günstigen Angebots hervorzurufen.« Gleichwohl ist bei der artigen Ausdrücken die größte Vorsicht geboten, denn die Feststellung, welche Ansicht beim Publikum durch derartige Anzeigen hervorgerufen wird, ist immer schwierig und schwankend; es ist daher ratsam, Übertreibungen in der Reklame überhaupt zu vermeiden. Jubiläumsvcrsaiiiinlung des Deutschen Protestantenvercins. In den Tagen vom 14. bis 16. Oktober wird der Deutsche Protestanten- vcrein seine Jahresversammlung in Berlin abhalten. Ihre ganz besondere Bedeutung wird diese Versammlung dadurch erhalten, daß der Protcstantenvcrcin in diesem Jahre die Feier seines 50jährigen Bestehens begehen darf. Es ist deshalb auch auf eine ganz besonders reichhaltige Gestaltung des Programms Bedacht genommen. Ein Fest-
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