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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1913
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- Deutsch
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9336 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^15 215, 16. September 1913. gefüllt; dagegen fehlten die Angabe der Zahlungszeit und die Unter schrift eines Ausstellers. Die Schrift war nicht als Wechsel versteuert worden. H. ist nun vom Landgericht Guben zwar zu Strafe verurteilt worden, weil er als Inhaber der in seinen Händen verbliebenen Schrift, eines Wechsels, es unterlassen hat, die »weitere Abgabe« des 8 3, Abs. 2 Wechselstempelgesetzes innerhalb der gesetzlichen Frist zu zahlen (88 7, 18). Dagegen sind nicht er, sondern nur der Prokurist und die Gesellschafter der Firma E. der Nichterfüllung der Verpflich tung, die Stempelabgabe des 8 3, Abs. 1 zu entrichten, schuldig befunden und deshalb verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung legten die Staatsanwaltschaft und die Steuerbehörde Revision ein, weil der Angeklagte nicht auch als der Aussteller des Wechsels wegen Nichterfüllung der Verpflichtung der Stempelabgabe des 8 3, Abs. 1 verurteilt ist. Das Reichsgericht hat die Revision verworfen und hierzu folgende Entscheidungsgründe gegeben: Die Revisionen behaupten nicht, daß der Angeklagte der Aussteller der Schrift sei, sondern nur, daß er als Aussteller nach 8 2 behandelt werden müsse. Diese Auffassung findet in dem Gesetze keine Stütze. Aussteller eines gezogenen Wechsels ist derjenige, der die in dem Wechsel enthaltene Zahlungsanweisung durch seine Unterschrift als seine Er klärung bekundet. Hieran hat das Wechselstempelgesetz nichts geändert. Die Tatsache des Ausstellens — die Beurkundung —, nicht die Be fugnis, eine Wechselurkunde durch Unterschrift als Aussteller zu ver vollständigen, begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Stem pelabgabe. Die Firma E. hatte die als Wechsel anzusehenüe Schrift mit ihrem Akzepte dem Angeklagten ausgehändigt. Nach 8 8, Abs. 1 des Gesetzes hätte sie vor dieser Aushändigung die Versteuerung be wirken müssen. Der Angeklagte erwarb den Wechsel durch diese Aus händigung. Er wurde dadurch Teilnehmer an dessen Umlauf im Sinne des 8 6 und war daher für die Entrichtung der Abgabe der Reichskasse nach 8 3 verhaftet. Dagegen war er, solange der Wechsel lediglich in seinen Händen blieb, zur Herbeiführung einer Versteuerung nach 8 3, Abs. 1 nicht verpflichtet. Nachdem die vorgeschriebene Ver steuerung durch die Akzeptant«: unterlassen worden war, war der An geklagte als Inhaber nur verpflichtet, den Wechsel zu versteuern, ehe er ihn Unterzeichnete, veräußerte, verpfändete, zur Zahlung vorlegte oder eine der anderen in 8 12 des Gesetzes bezeichnten Verfügungen traf. Solange er keine Verfügung vornahm, hatte er als Inhaber keine Versteuerungsverpflichtung. Er hatte als Inhaber des Wechsels zwar die weitere Abgabe zu entrichten (8 7 Abs. 2 letzter Satz), er war aber nicht Aussteller und folglich nicht bezüglich der Stempelab- gabe des 8 3 Abs. 1 steuerpflichtig. Erst wenn er sich entschlossen hätte, den Wechsel als Aussteller zu unterzeichnen, hätte er vor Voll ziehung der Unterschrift nach 8 12 die Versteuerung herbeizuführen gehabt. (Aktenzeichen: 2. v. 98/13. — 3. 6. 13.) Die 2. gemeinsame Tagung sür Denkmalpflege und Hcimatschutz findet vom 24. bis 28. September in Dresden statt. Am Be- grüßungsabend spricht Prof. Or. Paul Schumann-Dresden über »Dresden und seine Bauten«. In der ersten Sitzung berichtet Prof. Or. v. Oechelhaeuser - Karlsruhe über die von der Salzburger Tagung beschlossene Eingabe an die Handelskammern und kaufmännischen Ver eine, betreffend die Auswüchse des Reklamewesens. Dann wird das Thema: »Kunsthandcl und Denkmalpflege« behandelt. Referent ist Cornelius Gurlitt, Korreferent Direktor Or. Koetschau - Düsseldorf. Weitere Themen sind: »Industriebauten und Heimatschutz« (Referent Prof. Or. Bestelmeyer - Dresden), »Dresdner städtebauliche Fragen« (Referent Stadtbaurat Prof. Erlwein-Dresden). In der zweiten Sitzung spricht über das Thema: »Der Wasserbau in seinen Bezie hungen zur Denkmalpflege und zum Heimatschutz« Stadtbaurat Schau mann - Frankfurt a. M.; über »Das neue Hamburger Baupflege gesetz« Stadtbaudircktor Schumacher-Hamburg; über »Die Ver unreinigung unserer deutschen Gewässer und ihre Verhütung« Or. msd. Bonne-Klein-Flottbeck. Der Verband der deutschen Juden wird seine 6. Hauptversammlung am 9. November in Hamburg abhalten. Abgesehen von dem üblichen Geschäftsbericht des Vorsitzenden werden Vorträge gehalten werden von Rabbiner Or. Goldschmiöt-Königshütte Uber »Die soziale Fürsorge in der jüdischen Religion« und von dem Reichstagsabgeordneten Or. Ludwig Haas - Karlsruhe über »Die Juden im öffentlichen Leben Deutschlands«. Das sächsische Hohncujahr bleibt. — Bekanntlich ist der auf den 6. Januar fallende Epiphaniastag seither in Sachsen als Feiertag be gangen worden, so daß an diesem Tage sämtliche Geschäftshäuser, Be triebe usw. geschlossen waren. In seiner letzten Sitzung hatte der Landtag beschlossen, den Epiphaniastag nicht mehr zu feiern, sondern - erantrvortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsen Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der als Werktag zu betrachten. Dieser Beschluß erfolgte im Einverständnis mit der Handelskammer und den kirchlichen Behörden. Die sächsische Regierung hat nun trotz dieses Beschlusses angeordnet, daß der Epi phaniastag auch weiterhin als Feiertag zu gelten habe. Die Regierung folgt damit einer starken Strömung im werktrcibenden Volke, das für Beibehaltung des Feiertages war. Vom nächstjährigen Jngcnieurtag. — Auf der nächsten Hauptver sammlung des Vereins deutscher Ingenieure in Bremen ist ein Vor trag über die Entwicklung der Unterweser in Aussicht genommen. Ge heimrat von Nieppel regte in der letzten Sitzung des wissenschaftlichen Beirates des Vereins einen Vortrag über staatsbürgerliche Erziehung an, die von den Ingenieuren bisher zu wenig beachtet worden ist, ob wohl sie die geeignetsten Lehrer für die Heranwachsende Arbeiterschaft wären. Ein archäologisches Preisausschreiben der bayerischen Akademie der Wissenschaften. — Die kgl. bayerische Akademie der Wissenschaften wünscht zur Bewerbung um den Zographos-Preis die Bearbeitung fol genden Themas: Die stilistischen und sonstigen Umgestaltungen, welche antike Kopisten und Bildhauerschulen mit den von ihnen wieöergegebe- nen oder benützten Vorbildern vorgenommen haben, sollen an möglichst zahlreichen Beispielen systematisch und zeitlich geordnet dargelcgt und beurteilt werden. Der Preis beträgt 2000 Mark. Die Arbeiten sind in deutscher, lateinischer oder griechischer Sprache unter Jnnehaltung der üblichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 1910 einzuliefern. Der Verband deutscher Lebensversicherungs-Gesellschaften hält seine diesjährige ordentliche Generalversamlung am 28. und 26. September in Leipzig ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. folgende Punkte: Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden, Tätigkeitsbericht des Ver- banössekretärs. Öffentlich-rechtliche Lebensversicherung, Reichsstempel- gesctz, Privatbeamtenversicherung und Nettokostenanfstellunge». Neue Bücher, Kataloge etr. lösiträgs mir üorsebuni?. Ltuciion und MttsilwvAsu aus dem ^vti- guLriat ,laegus8 kossntüak in Llüncüsn. I. üolgs, Uskt 1. llsx.-8°. 38 8. m. VI Vaksln und ildbildunAsn im Vext. dlüneksn 1913, Verlag von daeguss kossntünl. ^bonnemontsprsis kür eins bülge (6 Uskts) 16 Sprechsaal. iOhne Verantwortung der Redaktion! jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Anzeigen. Von Zeit zu Zeit liest man buchhändlerische Inserate oder Pro spekte, die den Unbefangenen glauben machen könnten, mit dem Er scheinen dieses Werkes beginne für die Menschheit eine ganz neue Epoche, hier werde der Welt ein Werk geschenkt, das berufen sei, alles, aber auch alles, auf neue und bislang ungeahnte Grundlagen zu stellen. Dem Kundigen wird meistens ein Blick auf die verlegende Firma ge nügen, um zu wissen, woran er ist. Aber auch abgesehen von jenen ge wissen Firmen bedienen sich manche ernste Verleger viel zu oft klingen der und tönender Worte, die leider nachher, d. h. nach Erscheinen, nicht halten, was vorher, vor Erscheinen nämlich, versprochen wurde. Da erfreut es denn, wenn einige so kernige Sätze wie diese von Herrn Eugen Dicderichs in Jena gesprochen werden: »Jährlich lassen die Verleger viele Millionen Prospekte in die Welt flattern, aber wer liest sie noch? Wer glaubt ihren Worten? Das bedruckte Papier ist wertlos geworden. Die Zeitungskritiken, für wen sind sie noch maßgebend?« (Aus: »Eine Beschwerde für das Publikum «) Solche Worte sind zu schade, als daß sic nicht dem oder jenem zu denken Anlaß geben sollten, weshalb sie hier wiederholt werden. Solche Worte sind aber auch eine Mahnung an denjenigen Teil unserer Verleger, den, das Buch nicht nur »Ware« ist, und sollten dahin wirken, gar sehr zu überlegen, ob man berechtigt ist, ein neues Werk eines Verfassers wieder als dessen »reifstes« anzukündigen. Wer daher Wert darauf legt, daß seine Anzeigen überhaupt noch mit einiger Glaub würdigkeit gelesen werden, der vermeide die Anhäufung von Super lativen, damit man, wenn er einen solchen anwcndet, ihn noch werten kann. Das gilt von Inseraten wie Prospekten und Katalogen, von solchen, die sich an die Berufskollegen wie an das Publikum wenden, in gleichem Maße. Denn man bedenke: Nur loben macht verdächtig. Mainz. E r n stHanne in a n n i. Fa. L. Wilckcns. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Redaktton und Expeditton: Leipzig. Gerichtsweg 2S sBnchhändlcrhaus).
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