Umschlag zu 257. Mittwoch, den 5. November 1918. LNOLLSUOIVINOckrei k,UIPLZ«°^. Voi'neiime. kükiOIeri'fcjie Lucliauzstcittun^ M ol/eri a u fl a gen.- ^st t<Ia ss iLe /Xr'vsi r.^ V^erkäruck.! l!WIII!!II!!!I!j!!I!!I!IIiri>Ij!!I!^ SlUkI>SlNstON- I NQNOtVP65 E ^ IlluttrLtUONLäl'uck / Drei- Mä V ^ Vi6?kSti'd6n6?uc^6inDO?^üÄick6? Z ^ O.ULt1iM mstkiZen prellen / D Julius ösltz. panZerMl^s. z ttofbuckäruckei' D ! XOtteriLnLIMtzk unä Proben bitte ru verlangen o l keferenren erster pirmen steben ru Diensten D mmmmmommmmmmmmmmmmmom« Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlunglgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deulschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Ge hilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V- umfaßt z. ZI. über 131000 Mitglieder, darunter etwa 4500 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungenr M- Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Verficherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen, ws-urrusse 4A Zinsen. Die Deutschnationale Kranken-- und Begräbniskaffe keit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts, Gemeinde und Betriebskranken, kaffen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung. Arznei, Heilmittel, 28 Mark wöckent- liches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitglicderzahl: über 39000. Vermögen: 600000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 über 3s4 Millionen Mark Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- o sicherung zuzuwenden Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskaffe wie der Familien-Kranken-Anterstützungskass« umsonst durch die SeWstsstelle der JeittWatiMleii VuWndliiiMgeWfeiiWft. Leipzig, Promenaden- straste 10. Verantwortlicher Redakteur: Emll Thomas. — Verlag: Der Börse nvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlcrhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBnchhandteryauSj.