Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1916
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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150, 1. Juli 1916. Redaktioneller Teil. Bänden, den Kärntnerführer nsw. Auch gab er von 1870 bis 1878 Blätter für Verbreitung von Alpenkunde unter dem Titel »Ter Alpcnfrcund« heraus. Am 1. Januar 1886 übernahm Wilhelm Reichel in Firma Gebr. Reichel in Augsburg den alpinen Reiseverlag, für den er Amthvr'sche Verlagsbuchhandlung in Augsburg firmierte. Er hat diese« Zweig aber nur einige Fahre weiter geführt, am 2. De zember 1889 verkaufte er die Amthvr'sche Verlagsbuchhandlung an Gustav H. Burckhardt aus Crimmitschau, der sie nach Leipzig verlegte, wo sie bis vor zwei Fahren verblieben ist. Die Verlagsrichtung be schränkte sich auch unter dem neuen Besitzer auf alpine Literatur, bis die Handlung im Fahre 1895 an den jetzigen Besitzer, Herrn K a r l Forsch« er, überging, der mit ihr 1914 nach Braunschweig über- siedclte. Dieser erwarb von Theodor Fischer in Cassel die bekannten botanischen Schlitzbcrgerschen Werke und steuerte damit in das populär- naturkundliche Gebiet hinüber, das neben Geographie jetzt die Haupt richtung des Verlags bildet. Ebenfalls ein oOjähriges Fubiläum kann heute die Firma A. Spiro in Posen begehen. Sie wurde von FuliuS Schlesinger und Albert Spiro am 1. Juli 1861 unter der Firma Schlesinger L Spiro gegründet und umfaßte Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung nebst Leihinstitut. Schon am 1. Mai 1868 trennten sich die Gesellschafter wieder, indem Schlesinger die Musikalienhandlung und Leihanstalt übernahm und unter eigener Firma fvrtführte, während Spiro die Zweige Buch- und Kunsthandlung und das Antiquariat erhielt, denen er die Firma seines Namens gab. 35 Fahre hatte er diese mit Fleiß und Umsicht geführt, als er 1903 Eugen Spiro als Teilhaber auf nahm. Am 8. Februar 1904 schloß Albert Spiro die Augen zum ewigen Schlnmmer, nachdem er sich schon von 1903 an immer mehr vom Geschäft zurückgezogen hatte, das seitdem von Herrn Engen Spiro weitergesührt wird. Von 25jährigen Jubiläen stellen wir das des New Parker Zweig geschäfts des Welthauses Breitkvps L Härtel in Leipzig voran. Ein Enkel 1)r. Hermann Härtels, des langjährigen Verlagsleiters des Haupthauses, Reinhard Voltmann aus Stollberg i. S., erhielt auf seinen Wunsch am 1. Juli 1891 die Verlagsauslieferung des Leipziger Hauses für die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika in New Port übertragen. Er verband sich zur Durchführung dieses Planes mit seinem Jugendfreunde Kurt Möbius. Bald nachdem dieser sich auf einen anderen Berufszweig zurückgezogen hatte, trat auch Volkmann von der nicht leichten Ausgabe, in diesem Lande dem dort damals gestatteten Nachdrucke durch Vertrieb deutscher Originalausgaben entgegenzu arbeiten, zurück und zog die friedlichere Nolle eines Musikaliensorti mentshändlers in einer kunstliebenden Stadt Deutschlands vor. Das Leipziger Haus Brcitkopf L Härtel mußte nun selbst das überseeische Geschäft in die Hand nehmen und übergab die Leitung am 15. August 1901 dein schon früher in Amerika tätigen Georg Böhme und nach dessen Rücktritt im Dezember 1912 dem schon zuvor im Geschäft tätig gewese nen Paul Heinecke. Das New Porter Haus hatte mit größeren Schwie rigkeiten als die anderen Zweigniederlassungen des Hauses zu kämpfen gehabt, doch ist von Anbeginn an rüstig gearbeitet worden, um den deutschen Musikvcrlag zu Ehren zu bringen; auch ist es für Amerika vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler und vom Verein der Deutschen Musikalienhändler mit der Vertretung der »Amtlichen Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikalien verlag* betraut worden. Diese ehrenvolle Vcrtraucnsstelle zur Wahr nehmung der deutschen Verlagsrechte war durch den deutsch-amerikani schen Urhebcrschutzvertrag vom Fahre 1892 ein wichtiges Amt geworden, zuerst fast nur für den Musikhandcl von Bedeutung, seit der Re vision des amerikanischen Urhcberrechtsgesctzes vom Jahre 1909 aber auch für den Buchhandel. Zahlreiche Musikverlage des Deutschen Reiches und des Auslandes haben das New Parker Zweiggeschäft mit ihrer Ver tretung für die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika betraut, zeit weise bis gegen 40 verschiedene Firmen. Das Geschäft wurde zuerst im Osten New Parks gegründet, 15 Ost, 17. Straße, später nach West wandernd, ist es neuerdings in Bear-Building 22/24 West, 38. Straße. Das Geschäft hat ein großes Sortimentslager deutscher Musik aller wesentlichen Verleger. Zur Zeit ist der Verkehr durch die Kricgsverhält- nisse beeinträchtigt, doch steht zu hoffen, daß, wenn erst die Freiheit der Meere wieder gewonnen sein wird, dieses deutsche Geschäft im Auslande wieder zur vollen Betätigung kommen wird. Außerdem begehen den 25. Jahrestag ihrer Gründung folgende Firmen: die Buch-, Schreibwarcn- und Zeichenmaterialien-Handlung W. Ferrari in M a y e n, H a n s I r m l e r, v v r m. S a n d e r - sche Buchhandlung in F- r e i b c r g (Sachsen), die von Hermann Sander gegründet wurde und seit 1. Januar 1908 im Besitz des Herrn Hans Jrmler ist, Alaisvan Matt, Buch- und Schreibmatcrialien- handlung in Sursce (Schweiz), N. Schlick (Inh.: Paul Lipski) in Misdrvn; diese Firma wiu.de in Warnow b. Liebcscele in Pom mern gegründet und 1892 nach dem aufstrebenden Seebad Misdrvy verlegt, seit 1903 ist Herr Lipski ihr Inhaber. — Zum Schluß nennen wir noch als 25 jährige Jubilarin die Verlagsbuchhandlung Arwed Strauch in Leipzig, die sich als Verlagö- gebiete Heimatskunde, Fugendpslege, Kalenderverlag, Theaterliteratur usw. erwählt und schone Erfolge auf ihnen erzielt hat. Von ihren Berlagsartikeln seien genannt: Die neue Sächsische Kirchengalerie, die die Chroniken sämtlicher evangelischen Kirck-engemeinden Sachsens nach Cphorien geteilt enthält; bis heute liegen 24 Bände hiervon vor im Preise bis zu 20 .// für den Baud; ferner: Grüner, Die Dorskirche im Königreiche Sachsen, Störzner, Was die Heimat erzählt (Sagen, geschichtliche Bilder nsw. aus Sachsen mit Zeichnungen von Professor Scyffcrt u. a ), Julius Mosens ausgewählte Werke in 4 Bänden. Auf dem Gebiete des Theatervcrlags erschien u. a. Der Ratgeber für Jugend- und Volksbühne, und schließlich seien noch die im Weltkrieg entstandenen Kriegslieder von Gustav Schüler genannt, die unter dem Titel: »In Waffen und Wahrheit* erschienen sind. Allen vorgenannten Firmen sprechen wir unfern Glückwunsch für ein weiteres Blühen und Gedeihen ans. Die Deutsche Musikfammlung bei der Königlichen Bibliothek in Berlin hat sich im Einverständnis mit der Firma Friedrich Hofmeister mit den meisten der mehr als 600 Verlagshäuser, die ihre Neuigkeiten bisher direkt gesandt haben, dahin geeinigt, daß das Exemplar der Neuigkeiten, das zur Eintragung in die Hofmeisterschen Kataloge nach Leipzig gesandt wird, von der Firma Hofmeister an die Deutsche Musik sammlung weitergcgebcn wird. Da diese Orchester- nnd Chorstimmen von Werken, deren Partitur gedruckt vorliegt, nicht sammelt, so wer den diese Orchester- und Chorstimmen von ihr an den betr. Verlag zurückgesandt werden, sofern nicht von diesem die Weitergabe an die Deutsche Musiksammlung von vornherein durch Mitteilung an Herrn Friedrich Hofmeister ausgeschlossen worden ist. Frei- und Werbeexemplare von Zeitungen, Zeitschriften usw. — Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Bbl. Nr. 143), deren 88 1 und 2 mit dem 1. Juli 1916 in Kraft getreten sind, während die übrigen Paragraphen schon seit dem Tage der Verkündung (20. Juni) Geltung haben, ist die Weiterliefe rung von Frei- und Werbeexemplaren verboten, worauf hier besonders hingewicsen sei. Ter betreffende Paragraph 8 der Ver ordnung hat folgenden Wortlaut: »Die Lieferung von Frei- und Werbeexemplaren von solchen Zei tungen, Zeitschriften oder sonstigen periodisch erscheinenden Druck schriften, die ganz oder teilweise auf maschinenglattem, holzhaltigem Druckpapier hergestellt sind, ist verboten, gleichgültig, ob die Liefe rung auf längere oder kürzere Zeit, ob sie durch Verleger oder durch Mittelspersonen erfolgt. Die Lieferung von Pflichtexemplaren an Behörden wird von dieser Bestimmung nicht berührt, ebenso ist die Abgabe von Freiexemplaren an Mitarbeiter, Lazarette und Soldaten heime, jedoch nicht mehr als ein Exemplar, und die Abgabe von Beleg exemplaren an Inserenten gestattet.« Zahlungen nach Italien. — Zu dieser Frage wird der Red. ge schrieben: Es herrscht in Handelskrcisen vielfach Unklarheit, ob Zah lungen nach Italien unter das allgemeine Zahlungsverbot fallen, bzw., ob ein besonderes Zahlungöverbot gegenüber Italien besteht, wie wir es z. B. gegenüber England, Frankreich und Rußland haben. Ein solches Zahlungsverbot besteht für Italien, wie hiermit fest gestellt sei, bisher nicht, befindet sich doch auch Deutschland völker rechtlich bis heute noch nicht im Kriegszustand mit Italien. Vom Rechtsstandpunkte ist daher der deutsche Schuldner befugt, seine Ver bindlichkeiten gegenüber seinem italienischen Gläubiger nach wie vor zu erfüllen, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Anders beurteilt sich indessen die Frage vom Standpunkt der Interessengemeinschaft nach allgemein volkswirtschaftlichen Grundsätzen. Danach ist cs aller dings durchaus wünschenswert, daß der Inländer nicht dazu beiträgt, ein mit einem verbündeten Staate Deutschlands im Kriege befind liches Land irgendwie finanziell zu stärken. Mögen hier und da nach Lage des Falles Ausnahmen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn es sich um keine nennenswerten Beträge handelt, so fordert doch grund sätzlich das Allgemeininteresse, sich nicht um eines privaten Geschäfts vorteils willen auf den strengen Nechtsstandpnnkt zu stellen. Die Bedenken, die zuweilen geltend gemacht werden, daß der im Zahlungs verzug befindliche inländische Schuldner späterhin vom Gläubiger zur Zinscntragung in Anspruch genommen werden wird, können nicht als stichhaltig anerkannt werden. Denn, wie von maßgebenden Kreisen mit Recht erwogen wird, darf man sich von den späteren Friedens- Verträgen eine befriedigende Lösung auch dieser Frage versprechen und schließlich wäre auch ein solch verhältnismäßig geringer Nachteil des einzelnen erträglich im Interesse der finanziellen Wehrkraft des Reiches. Dr. Rü. 867
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