21, 27. Januar 1920. Künftig erscheinende Bücher. vörlnitleN f. d. D«I«n. «-«»a-dil. I10S Die Demnächst 8. 8 » « 0 Reichsabgaben- Ordnung ÜIVYÜ 225 8ü!7ütt erscheinen: ? «. 8 » « 8 Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und au«, führlichem Sachregister versehen von W. Beuck Steuer-Syndikus deS Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller (Nord deutsche Gruppe) Berlin k>NL!8 6Lö. IV,. 6.80 Das Neichsnotopfer Gesetz über die große Vermögensabgabe Erläutert von W. Beuck Steuer-Syndikus des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl.Industrieller <Nord- deutsche Gruppe) Berlin eiw» 250 8 ü I I ü bi k>n?i8 kesubioütt Ü7W» ist l i. X - < X X > X X ! X X Die Rcichsabgabenordnung behandelt nicht die Erhebung einer bestimmten Rcichsstcuer, sondern ist ein Grundgesetz über die formalen Veranlagung«, und ErhebungSvorschriftcn aller R-ichsabgabc»; für den piaklischen Gebrauch in der Land de« Laien genügt eine mit kurzen Anmerkungen ver sehene Textausgabe vollkommen, denn eine aus führlich kommentierte Ausgabe würde bei der Länge des Gesetze« (über 450 Paragraphen) zu umfangreied sein und zu weit über rein format- juristische Ausführungen sich verbreiten müssen, als daß sie für den „Betriebsinhaber", der sich nur über den Worllaut dieser oder jener Verfahrens- Vorschrift zu unterrichten braucht, al« praktische« Nachschlagewerk gelten könnte. Die vorliegende Ausgabe bringt jedoch auch dort erweiterte Aus führungen, wo cs sich darum handelt, zweckmäßige Ratschläge für da« Verhalten im Dcklarations- oder R.chtömittelvcrfahren 'zu geben; ebenso werden die Bewertung -Vorschriften einer eingehenderen Besprechung unterzogen. — Die -inleitende Aebersicht und das ausführliche Sach, rcgister sind für den Gebrauch des Werkes in der Land des „BetriebeInhabers" besonders wertvoll. ^ Verfasser ist neben seiner sonstigen fachwiffenschaft- X lichen Betätigung durch seinen Kommentar über X die beiden Kriegsabgabegesetze von I9l9 der X Öffentlichkeit als sachkundiger Bearbeiter der neuen > Steuermalerie bekannt; als Leiter einer industri- X eilen Steuerbcratungsstelle steht er der Praxis, 0 wie wenig andere, nahe und ist in der Lage, seine X Erläuterungen durch Berechnungsbeispielc X und Behandlung der erfahrungsgemäß am häufig- < stc» auftre endcn Zweifel besonders lehrreich zu X gestalten; der von dem Verfasser bearbeitete Kam- X menlar zu den beiden Kricgsabgabegesetzen 1919 , (Betriebs bücherci Bd. 2) hat wegen seiner klaren X und leicht verständlichen Darstellung schon in X verhältnismäßig kurzer Zeit weite Verbreitung X gefunden. Auch in diesem Kommentar nimmt Vcr- X faffer bei jeder Gelegenheit Anlaß, de» Kaufmann X und Industriellen über die Möglichkeiten der legal X günstigsten Deklaration, über den Amfang seines X Verufungs- und Antragsrechtes anfzuklärcn, und X er berücksichtig« — der Tendenz der „Betriebs- ^ büchcrei" entsprechend — vornehmlich die Fragen X der Bilanzierung, Abschreibungen, „ Reserven und Bewertungen.