IIOS »««-»»»» I. ». «rtv». kkünflig erscheinende Bücher. X: 21, 27, Januar 1S2Ü. Otto Elsner Verlaqsqesellscbaft m . b. 5) » Berlin S42 G Demnächst erscheint: ?. 8 » N 8 Das Llmsatzsteuergefetz erläutert von W. Beuck und H. Rohde Steuer Syndikus d. Vereins Beineordneter und Deutscher Eisen- und Sucht- Syndikus der Gemeinde industrieller sNordd Gruppei Zehlcndorf-Verlin Liv,» rrs sriiekt >-et8Lesu»ioc»ieiv,» «. io- Beide Verfasser sind bereits sowohl durch ihre Einzelschriften, alt auch durch gemeinsam heraus- gegebene Werke steuerlichen Inhalts in der Fach, literatur bekannt. Beuck ist als Leiter einer großen industriellen Sleuerberatungsstrlle mit den Zweifelsfragen, die in bezug auf die llmsatzsteuer- pflicht in Lande! und Industrie obwalten, besonders vertraut; er behandelt mit besonderer Ausführlich- keit diejenigen Gesichtspunkte, die den Betriebs- inhaber bei Anwendung des UmsatzsteuerrcchtS am meisten beschäftigen. Rohde ist alt lang- jähriger Dezernent eine« llmsatzstcueramteS der berufene Erläuterer der zahlreich n amtlichen Verfahren«-, Berechnungsvorschriften usw., seine Darstellungsweise zeichnet sich — wie aut seinen literarischen Beiträgen für nahmhafte Fachzcit- schriflen bekannt — gleichfalls durch die Klarheit und leichte Verständlichkeit aut. Die gemein same Bearbeitung durch die. genannten Verfasser macht somit den Kommentar für den Gebrauch in Lande! und Industrie besonder« geeignet. Sofort nach der Verabschiedung in der Nationalversammlung erscheint: 8. 8 » N 8 Das Gesetz überBetriebsräte Erläutert und mit einem Sachverzeichnis versehe», von Justizrat Heinrich Brandt von der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eiVs/i lk0 8 ll 1 I ll kt eneizkllsuktoeuervvg ni. r.so Da« Buch ist in erster Reihe für Arbeitgeber bestimmt. Es will — unter Verzicht auf rein theoretische oder kritische Betrachtungen — In dustriellen, Kausleuten, Gewerbetreibenden und Landwerkern die Entstehung, die Grundgedanken und den hauptsächlichsten Inhalt deS Betriebs rätegesetzes nahebringen und die Bedeutung der einzelnen Bestimmungen für daS praktische Leben klarlegen. An jrden einzelnen Paragraphen schließt sich eine kurze Inhaltsangabe an, worauf die Erläuterung der einzelnen Absätze deS Para- graphen folgt. Der Verfasser, der von Anbeginn an dem Ent stehen d«S Gesetze« als Arbeitgebertreter mitgearbeitet und insbesondere an den beiden Lesungen deS ReferenkenentwurfS im ReichS- Arbeil-ministerium tätig mitgewirkt ha«, gibt hier mit dem Arbeitgeber einen sicheren Führer in die Land, der e« ihm ermöglicht, alle Zweifel, welche bei der Auslegung des Gesetze« auftreten können, zu beseitigen.