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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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4702 ^ 434, 13. Juni 1903. Nichtamtlicher Teil. Vortrag: 209 318 447 582 622 Öfter als 7 mal wöchentlich — 1 1 3 4 2. Einmal monatlich 25 43 97 178 194 13 31 56 101 106 3 „ — — 1 5 5 3. Einmal jährlich — — — — 3 4 3 3 10 19 23 6 „ „ 1 — 7 15 14 8 „ „ — 4 3 4 2 4. Unbestimmt 5 4 21 93 32 256 404 643 1000 1005 Von den 1005 Blättern waren 381 politische Zeitungen, 336 Fachblätter, 178 Unterhaltnngs- und religiöse Blätter, 76 Amtsblätter, 34 Fremdenlisten. Zwei Drittel erschienen in deutscher Sprache, 30°/g in französischer, 2,8°/o in italienischer, und der Rest in romanischer oder einer andern Sprache. In der romanischen Schweiz ist die Zahl der Zeitungen etwas größer als in der deutschen und der italienischen. Bis jetzt hat merkwürdigerweise noch keine Zeitung oder Zeitschrift in mehreren Sprachen auf längere Zeit Bestand gehabt. Die schweizerische Post beförderte an Zeitungsnummern: 1875:47011765, 1876:49042376, 1878:53000000, 1892:85999000. Die Post beförderte: s.) im internen Verkehr: 1895 1896 Drucksachen (Stücke) 25 370 248 29 791 470 Zeitungen .... 91 482 098 92 398 055 b) im Verkehr mit dem Ausland: Drucksachen . . . 6 532 721 6 301 412 Zeitungen .... 1 089 891 1 147 650 1897 30 125 576 100 968 631 7 431 619 1 092 741 1900 beförderte die Post 124 286 308 Exemplare, und zwar: Exemplare Nummern im Inland: 98015 117 231 417 aus dem Ausland: 541 362 5 675 720 nach dem Ausland: 162 502 1 379 171 Diese hohen Zahlen beweisen, daß in der Schweiz ein sehr regsames geistiges Leben herrscht. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Nachbildung von Papiergeld. — Wegen Verstoßes gegen Z 360 Ziffer 6 des Strafgesetzbuchs hatte ein Berliner Luxus- papiersabrikant Strafbefehl erhalten. Er hatte Ansichtspostkarten auf den Markt gebracht, deren Rückseite getreue Abbildungen von Reichskasscnscheinen, allerdings nicht in natürlicher Größe, sondern in verkleinertem Maßstab zeigte und teilweise mit humoristischen Sentenzen versehen war. Hierin wurde Übertretung des H 360 Ziffer 6 (St.-G.-B.) erblickt. Dieser lautet: »Mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft wird bestraft, wer Waren-Empfehlungs karten, Ankündigungen oder andre Drucksachen oder Abbildungen, die in der Form oder Verzierung dem Papiergelde ähnlich sind usw.« Gegen den Strafbefehl wurde richterliche Entscheidung beantragt. In der Verhandlung machte der Verteidiger geltend, daß jene Strafbestimmung auf solche Scherzkarten garnicht gemünzt sei, sondern nur auf sogenannte »Blüten«, deren Ver wechslung mit Kassenscheinen möglich sei. Das Schöffengericht war derselben Ansicht und hatte auf Freisprechung erkannt. Aus die vom Staatsanwalt hiergegen eingelegte Berufung hob die Strafkammer das schöffengerichtliche Urteil auf und verurteilte den Fabrikanten zu 20 Geldstrafe, da 8 360 Ziffer 6 (St.-G.-B.) nicht die Voraussetzung habe, daß Verwechslung mit echten Kassenscheinen möglich sei, sondern die Anfertigung und Ver breitung von dein Papiergeld in Form oder Verzierung ähnlichen Abbildungen schlechthin verbiete. (Vossischc Zeitung.) Zum Gesetz gegen un lautern Wettbewerb. — In einer Verhandlung vor der II. Strafkammer des Landgerichts Breslau wurde am 9. Juni der Kurpfuscher Friedrich Malisius wegen Betrugs in 9 Fällen zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis und wegen unlautcrn Wettbewerbs in 6 Füllen zu 1500 .rL Geldstrafe ver urteilt. Er hatte, obwohl auf dem Gebiet der Heilkunde völlig unwissend, als angeblicher »Naturheilkundigcr» zahlreiche Kranke behandelt und diese in vielen Fällen an Gesundheit und Geld geschädigt. Als Mitangeklagter stand der Redakteur des Anzeigenteils des Breslauer General-Anzeigers vor den Schranken des Gerichts, um sich wegen der Aufnahme von Anzeigen des Kurpfuschers zu verantworten. Er wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, hat aber, wie sein Blatt meldet, gegen das Urteil die Revision beim Reichsgericht angemeldet. Generalversammlung und Ausstellung des Zentral- vcreins deutsche rKolportagebuchhändler. — Wie mitgeteilt, wird die diesjährige Generalversammlung des Zentral vereins der deutschen Kolportagebuchhändler am 22. Juni in Dresden (im Zoologischen Garten) abgehalten werden. Mit der Versammlung wird in gewohnter Weise eine Ausstellung von Vcrlagswerkcn, die sich zur Kolportage eignen, verbunden sein. Der Verein Dresdner Kolportagebuchhändler erläßt hierzu folgen den Aufruf: »General-Versammlung des Zentralvcreins Deutscher Kolportagcbuchhändler Dresden 1903. »Im Anschluß an unsre Einladung zum Besuch der dies jährigen General-Versammlung, der gewiß von hundert und aberhundert Kollegen Folge gegeben werden wird, richten wir an die am deutschen Kolportage-Buchhandel interessierten Herren Verleger, soweit sie eine Anmeldung zur Ausstellung noch nicht haben ergehen lassen, das höfliche Ersuchen, die Ge legenheit zur Befestigung alter und Begründung neuer geschäft licher Verbindungen durch Ausstellung ihrer Verlagsunternehmungen nicht unbcnützt vorübergehen zu lassen. — Anmeldungen wolle man beim Vorsitzenden der Ausstellungs-Kommission, Kollegen Emil Voigt, Alaunstraße 76, bewirken. »Ebenso bitten wir die Anmeldung zum Besuch des Kon gresses behufs Beschaffung billiger und günstig gelegner Quar tiere nicht bis zu den letzten Tagen hinauszuschieben. An meldungen hierüber erbitten wir an den Vorsitzenden des Wvhnungs- und Empfangs-Ausschusses, Kollegen C. Schröder, Torgauerstr. 33. -Dresden, Anfang Juni 1903. Mit kollegialem Gruß Verein Dresdner Kolportage-Buchhändler i. A.: (gez.) Richard Leonhardt, I. Vorsitzender.« Buchbinder-Lohntarif. — Die Lohnbewegung der Buch- bindergehilsen im Jahr 1900 wurde bekanntlich durch Verein barung eines Lohntarifs zwischen den Prinzipalen und Gehilfen beendet. Dieser Tarif läuft am 31. August 1903 ab. Seit einiger Zeit sind Verhandlungen über seine Verlängerung im Gang. Die Gehilfen schlagen die Verlängerung um ein Jahr vor; die Prinzi pale wünschen eine d re ijährigc Verlängerung. Am 8. d. M. fand nun im Deutschen Buchgervcrbehaus zu Leipzig zwischen Ver tretern der Gehilfenschaft und der Prinzipalität eine gemeinsame Beratung statt. Deren Ergebnis war folgender Beschluß: »Die Verlängerung des bestehenden Tarifs auf weitrc drei Jahre, also bis zum 31. August 1906 wird beschlossen. Die Ge- hilfenvertretcr behalten sich jedoch vor, daß diese Tarifver längerung von den in den nächsten 14 Tagen einzuüerusenden Gehilfenvcrsammlungen genehmigt wird. In einer spätcrn ge meinsamen Sitzung der Prinzipals- und Gehilfenvertretcr sollen diejenigen Positionen des Tarifs beraten werden, die sich inner halb der abgelausnen Tarisperiode als fehlerhaft herausgestellt haben. Wird hierbei über eine Position eine Einigung nicht er zielt, so besteht sie in unveränderter Form wciter.« Die zur Beschlußfassung über diese Vereinbarung für den 11. Juni in das -Pantheon« zu Leipzig einberufen gewesene Gehilfenvcrsammlung war von mehr als 1500 Buchbindergehilfen besucht. Die Versammlung einigte sich auf folgende Erklärung: »Die Versammlung ermächtigt die Tariskommission, einer Verlängerung des Tarifs auf weitere drei Jahre ihre Zu stimmung zu geben, wenn 1. am Akkordtarif weitgehende Änderungen nicht vorgenommen werden und 2. im ersten, zweiten und dritten Jahr der geplanten Ver längerungsdauer die Mindeststundenlöhne eine Aufbesserung erfahren. »Die Tarifkommission hat weiter dafür zu sorgen, daß dem Ausbau und der Erweiterung der Tarifgemcinschast seitens der Prinzipale tätige Unterstützung zugesichert wird.« Geschäftsjubiläum. — Am morgigen Sonntag, 14. Juni, feiert die angesehene Buchhandlung und Buchdruckerei I. I. Christen in Aarau, deren jetziger Inhaber Herr Emil Wirz ist, den Gedenktag ihres hundertjährigen Bestehens. Die Firma wurde im Jahr 1803 durch Johann Jakob Christen aus dem Kanton Bern als Sortimentsbuchhandlung be scheidnen Umfangs gegründet. Zwanzig Jahre später, 1823, er weiterte der Gründer das Geschäft durch Hinzufügung eines Ver lags mit Buchdruckerei und Buchbinderei. Das erste Verlagswerk
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