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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1924
- Sprache
- Deutsch
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240107
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-01
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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>6 5. 7. Januar 1924. Redaktioneller Teil. v»rs«nblatt f. d. Dkschn. Buchhandel. 1ZZ heute noch nicht, wohl aber nehmen -i« Privatbanken Wechsel für j vier und acht Wochen für Beleihung entgegen, wenn der Wechsel auf! Nentenmark ausgestellt ist und den Zusatz »effektiv« trägt, z. B. effektiv Nentenmark 200, und vom Aussteller ein Revers unterschrieben ! wird, daß bei einer evtl. Entwertung der Nentenmark mährend der Laufzeit des Wechsels die Entwertung zu zahlen ist. Ter Belcihungs- satz beträgt 2°/, per Monat. Ter Wechselverkehr ist demnach nicht zu empfehlen. Lombarddarlehen, die bis jetzt von der Neichsbank in Papier- mark gegeben wurden, werden neuerdings auch in Nentenmark ge währt. Die Bedingungen sind noch immer dieselben, und zwar kommt für alle iveleihungen der Neichsbankdiskont, zurzeit 10°/,, in Frage. Eine Veränderung ist bezüglich der Übernahme der Entwertung ein getreten. Bei Papiermarkdarlehen braucht der Entleiher nur einer Entwertung zu tragen, bei Nentenmarkkrediten muß die volle Ent wertung übernommen werden. Es ist auch schwer, jetzt Darlehen zu erhalten, da die Neichsbank sehr vorsichtig vorgeht und die Mittel, die seitens der Nentenbank zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wur den, sehr gering sind. Die Lage auf dem Materialienmarkt hat sich in den letzten Wochen des Dezember nicht verändert. Die Preise find dieselben geblieben, teilweise erfolgten kleine Abschwächungen, in derselben Anzahl aber auch Warenverteuerungen. Der Preisabbau auf dem Materialien- markt ist also noch nicht vor sich 'gegangen. Es ist auch kaum mit einer größeren Preisermäßigung zu rechnen, weil die Betriebskosten noch immer nicht vermindert, sondern eher gesteigert wurden. Wenn allerdings Kohlen- und Frachtermäßigungen einkreton und das Neichs- kabinett wicht etwa, was es auf der einen Seite, um Beruhigung zu schaffen, in Form von Kohlen- und Frachtermäßigung gibt, auf der anderen Seite wieder durch Steuererhöhungen wegnimmt, so ist mit einem kleinen Abbau zu rechnen. Die Papierfabrikanten haben für verschiedene Stoffe eine 10°/>ige Erhöhung durchführen wollen, aber der Zuschlag ist kaum in Erscheinung getreten und wohl größten teils nicht gefordert worden. Die Kalikofabrikanten haben die 25°/,ige Erhöhung, die Anfang Dezember festgesetzt wurde, in Absicht fallen zu lassen, wenn Kohlen und Frachten ermäßigt werden und die Baum wolle, die an den Auslandplätzen sehr hoch im Preise steht, fällt. Eine Preisermäßigung auf dem Warenmärkte ist also tatsächlich kaum auf einem Gebiete eingetreten und kann auch nicht in dem Maße vor genommen werden wie auf dem Lcbensmittelmarkte, weil die so genannten Nifikozuschläge bei den Materialien schon seit längerer Zeit in Wegfall gekommen waren. Eine Erleichterung haben verschiedene Fabrikanten stillschweigend gewährt. Die Konventionen zeigen offi ziell noch kein Entgegenkommen. Ri. Mctallmarktbcricht der Deutschen Mctallhandel A. G., Berlin- Obcrschöneweide, vom 4. Januar 1024. — Der Metallmarkt stand auch in der vergangenen Berichtswoche noch vollkommen unter dem Ein druck der Festtage und zeichnete sich durch eine äußerste Geschäftsstille alls. — Der Londoner Markt zeigt wiederum keine wesentlichen Veränderungen. Hervorzuheben ist nur die weitere Befestigung des Antimon-Marktes, die offenbar auf die Unruhen in China und die dadurch hevvorgeruscne Stockung in der Verladung zurückzuführe» ist. Chinesische Ware konnte ihren Preis innerhalb einer Woche um über L 4.—.— aufbessern, sodaß jetzt die Spannung zwischen chinesischer Ware, die zurzeit etwa L 38.—.— kostet, und englischer Ware, die sich im Preise letzthin nicht verändert hat, erheblich ge ringer geworden ist. Tie englischen Kurse stellten sich am Schlüsse der Woche wie folgt: Zinn L 236.—.—/238.—.—, Weichblei L 29.—.—/ 31.—.—, Antimon L 44.10.—.—/45.—.—. Nachdem nunmehr eine Stabilisierung der deutschen Valuta cingetreten ist, sind wir wieder in der Lage, die Berliner Mctallnotierungen, die seit dem 28. De zember 1923 seit langer Zeit wieder erschienen sind, nachstehend mitzutcilen: Preise per 1 in Goldmark Metallsorten am 28.12.23 2.1. 24 3.1.24 4.1.24 Weichblei 0,53 0,53 0,55 0,55 Bankazi-nn 4,35 4,35 4,35 4,46 99°/» Hüttenzinn 4,25 4,25 4L5 4,35 99°/, Antimon 0,56 0,58 0,58 0,63 Raff. Kupfer 99—99Z°/„ 1,05 1,05 1,07 1,07 Normpapier-Bcstellungen. — Auf Grund des Artikels in Nr. 299 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel ist beim Wirt schaftsamt des Deutschen Buchdrucker-Vereins eine große Reihe von Ansragen eingegangen. Das Wirtschaftsamt hat die Beschaffung der Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. Sl. Jahrgang. Nvrmpapiere der Matgra-A.--G. übertragen, also der Stell«, die die Gewähr dafür bietet, daß die Papiere in sachgemäßer Weise gekauft und bei billigster Preisberechnung geliefert werden. Alle Interessen ten für Normpapiere werden daher gebeten, sich umgehend mit dem Wirtschaftsamt des Deutschen Buchdrucker-Vereins oder der Matgra- A.-G. in Verbindung zu setzen. Zur Lieferung Anfang Januar sind Anfertigungen in den Fabriken aufgcgebcn worden für Prospcktpapiere, Schreibmaschiuenpostpapiere in verschiedenen Stärken, holzfrei und holzhaltig, Schreibpapiere, holzfrei und holzhaltig, Konzeptpapier, holzhaltig, Frachtbriespapier und Postkartenkarton. Die Zahlungs und Bezugsbedingungen werden auf Grund freundschaftlicher Verein barungen mit der Matgra so gehalten werden, daß für jeden Buch- druckereibcsitzer di« Möglichkeit besteht, die Papiere auzuschasfen. Ri. Arbcitgebcrabgabc in Sachsen. — Ter Rat der Stadt Leipzig machte unterm 3. Januar 1924 Folgendes bekannt: Von den der Gewerbesteuer unterliegenden Gewerben wird mit Wirkung vom 1. Januar 1924 an eine Arbeitgeberabgabe als weiterer Bestandteil der Gewerbesteuer erhoben (8 7 f. der Notverordnung vom 20. Dezember 1923, Sächs. Gesetzblatt S. 553 f.). Die Arbeitgeberabgabe ist in Höhe der Hälfte des Betrags zu entrichten, den der Arbeitgeber vom Arbeitslohn der in seinem Be triebe beschäftigten Arbeitnehmer gemäß 8 46 des Einkommensteuer gesetzes einzubehalten und an das Reich aibzuführen hat. Die Abgabe darf weder ganz noch teilweise auf die Arbeitnehmer abgewälzt wer den. -Die Abgabe ist vom Arbeitgeber an die Gemeinde abzuführen, in der die Betriebsstätte liegt lBetriebsgemeiinde). Erstreckt sich eine Betriebsstätte oder ein einheitlich bewirtschafteter Grundbesitz über mehrere Gemeinden (selbständige Gutsbezirke), so gilt der Ort der Betriebsleitung als Betriebsgemeinde. Die Arbeitgeber haben die Abgabe, gleichviel ob sie den Steuer abzug vom Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer im Überweisungsver fahren oder durch Verivendung von Cteuermarken bewirken, inner halb der für die Abführung der einbehaltenen Steuerbeträge an das Reich maßgebenden Fristen an die Betriebsgemeinde zu entrichten, und zwar: 1. am 5. eines jeden Kalendermonats m Höhe der Hälfte der Be träge, die von Lohnzahlungen in der Zeit vom 21. bis zum Schlüsse des Vormonats, 2. am 16. eines jeden Kalendermouats in Höhe der Hälfte der Beträge, die von Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis zum 10. dieses Kalendermonats, 3. am 25. eines jeden Kalendermonats in Höhe der Hälfte der Beträge, di« von Lohnzahlungen in der Zeit vom 11. bis zum 20. dieses Kalendermonats cinbehalten worden sind. Die Abgabe ist auch in Höh« der Hälfte derjenigen Beträge zu entrichten, die vor dem 1. Januar 1924 im Marken-- oder Über weisungsverfahren vom Arbeitslohn einbehalten waren und bis zum 31. Dezember 1923 noch nicht an das Reich abgeführt worden sind. In Leipzig ist di« Abgabe an das Stadtsteueramt zu ent richten, und zwar an die Hebestelle, an di« di« Gewerbesteuer zu ent richten ist. Bei der erstmaligen Zahlung an der Hebestelle empfiehlt cs sich, den Gewerbesteuerboscheid für 1923 vorzulegen. Bei Über weisung auf die Bankkonten oder das Postscheckkonto des Stadtstcucr- amts oder Übersendung durch die Post sind di« Straßen und Haus nummern der Betriebsstätten oder die auf dem Gewerbesteuerbcscheid verzeichnet« Gewerbesteuersollbuchnummer augugeben. Auch von den Arbeitgebern, die nicht in Leipzig, sondern in anderen sächsischen Orten zur Gewerbesteuer veranlagt werden, ist die Abgabe für die Leipziger Betricbsstätten, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, an das Stadtsteueramt Leipzig zu entrichten, und zwar unter Angabe der Straßen und Hausnummern der Leipziger Betriebsstättcn. Bei der Entrichtung der Abgabe sind jeweils Nachweisungen über die Höhe der gemäß 8 -16 des Einkommensteuergesetzes au das Reich abzusühreuden Beträge nach dem nachstehenden Muster beim Stadtsteucramt cinzureichen. Die Nachweisungen sind vom Arbeit geber oder seinem Vertreter zu unterschreiben. Wegen Verteilung des Gemeindeanteils an der Abgabe aus die Gemeinden, in denen die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz haben, sind von den Arbeitgebern zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Goldmark gemäß 8 12 Abs. 4 der Notverordnung bis zum 9. Januar 1924 bei dem Stadtsteucramt unter Angabe der Straßen und Haus nummern der Betriebsstätten unterschristlich vollzogene Nachweisungen der nach dem Stande vom 2. Januar 1924 im Betriebe beschäftigten 20
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