28SOV-rkeild>»l> s. d. Dljchn «uchh»-de> Ferlig« Bücher. 52. I. März 1924. IN! Imperial-VerlaZ, Martin Blrrliclr, Berlin-8te§1it^ Zcbütaenstrssse 14 2ur Messe: Stentrlers Uok I, 3tand Nr. 4Za, 4zb und 44s itsMlle Her neueren NNNosopNie trrsA. von Br. 8elrn1^e Kant: Kritik cler reinen Vernuntt 8ckopenkauer: Oie Weit als Wille und Vorstellung (3 6cle.) Leuerback: Oas Wesen des Llrristenturns 8tirner: Oer rindige und sein Ligenturn vielen besonders interessant sein, -ledern kbilosopboo geben blinkübrungen voran. Klarer Ornolr, VollstLncliglreit, gesebrnaolrvolle blaue drvv. grüne liarr/leinenbäride werden — bei dein un- gewöbnliob billigen kreise — sieb die Lusgabe bald je dein vorn kreunde rnaeben. ?rsis pro Kassette <6 Lände) netto t-in. ZZ.—, ord. 6rn. ZZ.— . Oie Lände lassen sick irn 3ortirnent einzeln verbauten. ^.usliekerung: Kornrnissionär Nisod. Nrornas Koinrn. Oesck., I-siprig, kalstr. iz ^ Stilles Rechtsblblioihek Nr. 9. Der führende Kommentar zum Urheberrecht und Verlagsrecht einschließlich des Nlm- und Kinorechts. Urheberrecht und Llrheberveriragsrecht. Ern Kommentar zu den Gesetzen über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, das Vertragsrecht und zur revidierten Berner Übereinkunft nebst Bestimmungen des Friedensvertrages von vr Wenzel Goldbaum, Rechtsanwalt und Notar zu Berlin. 8". 414 S. Gebunden 2.50 Goldmark. Urteile: Geh. Oberjuftizrat Queck. Senatspräsident am Kammergericht: Das Werk reiht sich dem Besten, was bisher auf dem Gebiete geschrieben ist, nicht nur ebenbürtig an, sondern ergänzt und überragt das Vorhandene auch .... „Geistige Arbeiter" 1922 S. 28. Prof. Erwin Riezler, Erlangen: Ein vortrefflicher neuer Kommentar .... Wer auf das Ganze sieht, muß ihn als eine starke wissenschaftliche Leistung und als ein ausgezeichnetes praktisches Hilfsmittel begrüßen .... Leipziger Zeitschriften 1923 Sp. 120. Justizrat vr. Ludwig Wertheimer: „Jedenfalls hat die deutsche Anwaltschaft wieder einmal allen Grund auf eine hochwertige wissenschaftliche Leistung eines Berufsgenossen stolz zu sein." Juristische Wochenschrift l922 S. 1184. Geh. Justizrat Prof. vr. Ernst Heymann: „Der Verfasser hat durch das Buch den Wissenschaftszweig des Urheberrechts wertvoll bereichert " vr. Alexander Elster: Preußische Jahrbücher 1924 S. 109. „Es geht namentlich auch auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse ein. daun vor allem auch auf das Film-Urheber- und Filmvertragsrecht und die Bllhnenverhältnisse. Hier feiert die langjährige Erfahrung des Verfassers Triumphe und nieinand, der auf diesen Gebieten Aufschluß in Rechtsfragen sucht, kann an dem Kommentar Goldbaums vorübecgehen." Der Kommentar sollte in keiner bnchhändlerischen Fachbibliothek fehlen. Berlin NW 7, Dorotheeustr. 66/67. Georg Stilke, Verlagsbuchhandlung.