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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1924
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- 1924-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1924
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I 3112 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 233, 3. Oktober 1924. 8 28, Abs. 2 den Grundsatz zur Anwendung, daß der Nechtsnachteil nicht eintritt, wenn die Verletzung keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Ver sicherers gehabt hat. Es kann daher z. B. der Einwand der Gesell schaft nicht durchgreifen, daß sie von ihrer Ersatzpflicht frei sei, weil der Versicherungsnehmer seinen Schaden nicht durch ordnungsmäßig geführte Bücher Nachweisen kann, wenn tatsächlich der Nachweis auf eine andere Art geführt werden kann. Auch wenn daher der Versiche rungsschein bestimmt, daß im Schadensfall der Ab- und Zugang an Waren durch ordnungsmäßige Bücher nachzuweisen sei, so ist daraus nicht zu folgern, daß die Gesellschaft, sofern der Versicherungsnehmer nicht auf diese Weise seinen Schaden nachweist, von der Ersatzpflicht frei wird. Man müßte dann vielmehr z. B. bei der Tiebstahlsversiche- rung eine Ersatzpflicht der Gesellschaft auch in dem Falle verneinen, daß der Versicherungsnehmer den Schaden zwar nicht durch Bücher, wohl aber einwandfrei durch Augenzeugen des Diebstahls Nachweisen könnte. Jene Vcrtragsbestimmung ist deshalb nicht dahin auszulegen, daß ihre Nichterfüllung die Befreiung der Gesellschaft von der Ersatz pflicht bewirkt, sondern lediglich zur Folge hat, daß der Versicherungs nehmer den Schaden zu tragen hat, der durch Unterlassung der Buch führung bewirkt wird, jedoch unbefchadet eines anderweitigen Nach weises. Immerhin werden die Kosten eines solchen Nachweises den Versicherungsnehmer treffen, während in der Regel nach 8 66 der Versicherer die notwendigen Schadensseststellungskosten zu tragen hat. Selbstverständlich wird durch 8 32 die Anwendung des 8 6 Abs. 1 nicht ausgeschlossen. Die Folge ist, Laß die Bestimmungen des 8 32 und des 8 6 Abs. 1 nebeneinander anwendbar sind. Hieraus ergibt sich, daß sich der Versicherer auf eine solche Vertragsbestimmung auch dann nicht berufen kann, wenn dem anderen Teil kein Verschulden zur Last fällt. In dem besprochenen Falle stand allerdings das grob fahrlässige Verschulden des Versicherungsnehmers fest. Das Resultat dieser Entwicklung ist demnach folgendes: Die Buch führung fällt nicht unter 8 6 Abf. 2, wie das Reichsgericht anuimmt, sondern unter 88 32 und 6 Abs. 1. Da die beiden letzteren Bestimmun gen sich gegenseitig nicht ausschließen, so kann sich der Versicherungs nehmer im Fall der Verletzung der genannten Obliegenheiten sowohl darauf stützen, daß ihn kein Verschulden trifft (8 6 Abs. 1), als auch darauf, daß ihm zwar Fahrlässigkeit zur Last fällt, daß sein Verhalten aber keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat (8 32, Satz 2). Frankreich besteht auf der 26prozentigcn Ncparationsabgabe. — Die französische Regierung hat die Antwort auf die Note der Neichs- regierung erteilt, in der diese gegen die Erhebung der 26prozentigen Einfuhrabgabe auf deutsche Waren protestiert; Herriot erklärt in der Antwort, daß diese Steuer analog der von England erhobenen einge führt werde. Der Dawes-Plan sehe den Recovery ^.et als ein Mittel zur Zahlung an und die Londoner Konferenz habe in keiner Weise beschlossen, daß diese Abgabe nur vorübergehenden Charakter haben solle. Die französische Antwort sucht nachzuweisen, daß es nicht in der Absicht der französischen Negierung liege, dem deutschen Volk außer seinen Verpflichtungen aus dem Dawes-Plan neue Lasten aufzuerlegen. Zum Postverkchr mit China und Belgien. Vom 1. Okt-.wer an sind Postanweisungen und Nachnahmen zu Postpaketen im Verkehr zwischen Deutschland und China (chinesische Postanstalten) wieder zu lässig. Die Beträge her Postanweisungen und Nachnahmen sind in beiden Richtungen in amerikanischer Dollarwährung anzugeben. Mciü- betrag 106 Dollar, für Postanweisungen nach China ist der Meist- betrag jedoch vorübergehend noch auf den Gegenwert von 100 Nenten- mark beschränkt. Fortan können Postfrachtstücke ohne und mit Wertangabe nach und aus Belgien durch Vermittlung der Kontinental-Agentur in London — Zweigniederlassung in Herbesthal — befördert werden. Das Mcistgewicht der Sendungen beträgt 20 KZ, ihre Leitung erfolgt über Köln-Deutz. Nähere Auskunft geben die Postanstaltcn. Luftpostsendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika und nach überseeischen Ländern über San Francisco. — Vom 1. Oktober an können gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen jeder Art nach den USA.-Staaten Colorado, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kalifornien, Cansas, Michigan, Minnesota, Missouri, Montana, Ne braska, Nevada, Ohio, Oregon, Süd-Dakota, Utah, Wisconsin, Wyoming und nach überseeischen Ländern hinter San Francisco mit der Luft post New Jork—San Francisco befördert werden. Die Luftpvstlinie ist in drei Zonen eingeteilt: I. New Jork—Chicago, II. Chicago- Cheyenne, III. Cheyenne—San Francisco. Abflug täglich New Jork 10 Uhr, an Chicago 6.15, an Cheyenne 5.10 Uhr (nächsten Tag), an San Francisco 5.45 Uhr. Anschluß für deutsche Post mit allen regel mäßig zur Postbeförderung benutzten Dampfern nach New Jork. Zu schlaggebühr a u ß e r d e n ge w ö h n l i ch e n A u s l a n d g e b ll h r n für Postkarten und für je 20 Z anderer Briesscndungen nach dem Ge biet der Zone I: 40 Pf., der Zone II: 80 Pf., der Zone III einschl. der Hinterländer über San Francisco: 1.20 Mk. Die Sendungen müssen vollständig freigemacht sein und den auffallenden Vermerk »Mit Luftpost New Jork—San Francisco« tragen. Die Auflieferung geschieht am besten am Postschalter. Die Luftpost beschleunigt die Be förderung von New Jork nach San Francisco um 2l4 Tage. Eine neue Lustpostmarke. — Eine neue Neichspoftmarke wird jetzt ausgegeben: die Luftpostmarke, die nach einem Entwurf von Prof. O. W. H. Hadank ausgeführt worden ist. Hadanks Marke, die auf eine Anregung des Reichskunstwarts vr. Edwin Nedslob zurückgeht, zeigt den Reichsadler sitzend mit Schwingen, die zum Beginn des Fluges erhoben werden. Diese Arbeit Hadanks, der als Lehrer an den Vereinigten Staatsschulen für freie und angewandte Kunst in Berlin tätig ist, hat in der Schärfe und Feinheit der Ausführung alle Vorzüge der Kunst dieses Meisters deutscher Gebrauchsgraphik. Dortmund immer noch besetzt. — Die »Köln. Ztg.« berichtet aus Dortmund: Die bisher über die Räumung Dortmunds verbreiteten Nachrichten sind durchweg falsch. Dortmund ist noch nicht geräumt, und es ist noch nicht einmal der Anfang zur Räumung gemacht worden. Der Wegzug von je 30 bis 40 Zollbeamten, Gendarmen und Micum- Leuten kann nicht als Räumung bezeichnet werden. Dortmund hat heute noch eine militärische Besatzung von 2500 Mann, wozu eine An zahl Negieleiter, Gendarmen und Geheimpolizisten kommen. An einen Abzug der Besatzung ist vor Dezember nicht zu denken. Eine Kon trolle der Personalausweise findet nach wie vor an der Außengrenze statt. Feldmtthle, Papier- und Zellstoffwerke, A.-G. in Scholwin bei Stettin. — In der Generalversammlung wurde die Gold- mark-Eröffnungsbilanz genehmigt. Uber den Beschäfti gungsgrad des Unternehmens wurde mitgeteilt, daß noch Ausland aufträge für die nächste Zeit vorliegen, die, wenn sie auch nicht über mäßig lohnend sind, doch das Arbeiten mit Verlust verhüten. Mctallmarktbcricht der Deutschen Metallhandel-A.-G., Berlin- Obcrschöncweide, vom 1. Oktober 1924. — Nach dem Rückgang, den die Metallkurse in den vergangenen Wochen durchzumachen hatten, und der bereits in der Vorwoche zum Stillstand gekommen war, ist in der Berichtswoche eine leichte Erhebung auf allen Gebieten zu ver zeichnen. Zinn konnte seinen Kurs um ca. L 7.—.— aufbessern, auch Blei und Kupfer konnten sich um etwa L 1.—.— erholen. Es ist dies eine natürliche Reaktion auf die vorhergehende starke Abwärtsbewegung. Nach welcher Seite der Markt sich weiter entwickeln wird, bleibt ab- zuwarten. — Antimon liegt weiter außerordentlich fest. Die Londoner Markt schließt mit folgenden Kursen: Zinn L 239.—.—/241.—.—, Blei L 33.—.—/34.—.—, Antimon L 54.10.-/55.—.—. Berlin: Metallsort-en: Preise per 1 am 24.9. 25.9. 26. 9. 29.9. 30.9. 1.10. Weichblei 0.63 0.63 0.64 0.64 0.64 0.64 Bankazinn 4.45 4.55 4.60 4.60 4.65 4.65 99Aiges Hüttenzinn 4.35 4.35 4.50 4.50 4.55 4.55 Antimon rcgulus 0.90 0.89 0.89 0.89 0.89 0.89 Raff. Kupfer 1.12 1.12 1.12 1.12 1.12 1.13 Stereotypemetall 0.71 0.71 0.72 0.72 0.72 0.72 Setzmaschinenmetall 0.70 0.70 0.71 0.71 0.71 0.71 Wie man sich aus der Schlinge zieht? — In Pariser literarischen Kreisen machte dieser Tage ein kleines Plagiat einiges Aufsehen. Ein Nomandichter hatte in einer Erzählung eine ziemlich beträchtliche Stelle aus Flaubcrt abgcschrieben. Eine Leserin hat dies bemerkt und sich darüber sehr entrüstet, aber der Dichter nahm die Sache sehr- leicht und erklärte, er habe sich damit einen Spaß machen wollen. Bei dieser Gelegenheit erzählte ein Pariser Blatt eine ähnliche Ge schichte aus der Jugendzeit eines heute hochbetagten Dichters. Dieser hatte in einer Provinzzeitung unter seinem Namen eine Novelle ver öffentlicht, die von Balzac stammte, aber wenig bekannt war. Die
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