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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1924
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- 1924-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1924
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>4 233, 3. Oktober 1924, Redaktioneller Teil. «iNcubUM I, d, Dvchn, Buchhandel, 1ZI08 ten: Uvres L xrsvmres kosten in Frankreich in guten Maroquin exemplaren mindestens soviel Goldfranken wie vor dem Kriege, und Exemplare in Halbleder u, dgl. waren auch früher in Frank reich äußerst billig zu haben, VI, Man wird also meines Erachtens, von kleinerer Ware ab gesehen, bei Qualitätsstücken ruhig Preise aufrecht erhalten kön nen — und müssen. In dieser Erkenntnis, die für mich vor einem Vierteljahr genau so feststand wie heute, schrieb ich in die Einleitung der Schätzungspreisliste meiner Auktion 38: »Die von manchen Seiten neuerdings aus durchsichtigen Gründen geübte Technik, ganz niedrige, zum wahren Wert in keinem Verhältnis stehende Schätzungen anzugeben, lehneichabl» Durch diese Bemerkung fühlte sich ein bekannter auswärtiger Kollege ge troffen und goß im Bbl, Nr. 143 vom 20, Juni das ganze Maß seiner Galle — ohne Nennung meines Namens, sodaß eine vorherige Vorlegung seines Artikels und die herkömmliche sofortige Entgegnung unterbleiben mußten — über mich aus. Nun, ich bin abgehärtet. Aber siehe da: Am l, Juli schreibt mir derselbe Kollege in seiner Eigenschaft als Schriftführer eines Antiquarverbandes: Sehr geehrter Herr, von seiten einiger unse rer Mitglieder werden wir gebeten , , . . hinzuwirken, daß die z. Tl, schlechten Ergebnisse jetziger Versteigerungen nicht mehr in der Presse veröffentlicht werden, da derartige Auktions berichte , , , Verkäufe aufs ungünstigste , , . beeinflussen» usw. Selbstverständlich sind diese Ausführungen goldrichtig: sie decken sich sinngemäß völlig mit dem, was ich in meiner Schätzungs preisliste gesagt hatte und was derselbe Kollege so bitter be- ivarum soll sich nicht auch mal ein Mann verrennen, dem man mit Recht nachrühmt, einer der Klügsten unseres Berufes zu sein? Unserer persönlichen Freundschaft hat die Sache keinen Abbruch getan, aber sie hat mir und vielen Kollegen ein frohes Viertelstündchen bereitet. VII, Wie die Zahl der Verleger und Sortimentsbuchhändler, so ist dank den früheren Jnflationsverhältnissen auch die Zahl der Antiquare bedrohlich gewachsen. Werden sich diese vielen Neu- grllndungen halten können? Auf der einen Seite leiden diese Firmen bereits heute unter einem starken Warenmangel: sie sind gezwungen gewesen, während der Stagnation des Geschäftes gerade ihre besten Stücke zu geringsten Preisen, z, Tl, unter den Einkaufspreisen, abzustoßen, um den Betrieb überhaupt aufrecht erhalten zu können, auf der anderen haben sie Neues nicht dazu erwerben können. So wird man Wohl doch damit rechnen müssen, daß der eine oder andere in nächster Zeit den Staub des Antiquariats von seinen Füßen schütteln wird, min destens sobald sich ihm, der ja fast stets Nichtfachmann ist, eine andere Existenzmöglichkeit bietet. Der Markt ist auch in diesem Falle immer der beste Regulator gewesen. Unberührt erscheint das Antiquariat von dem »großen Ster ben», das jetzt in den Reihen des Grossobuchhandels wütet. Wenn jemals das Wort: »Wie gewonnen, so zerronnen- mit Recht angewandt werden konnte, dann hier. Dieselben Persön lichkeiten, die bei Kriegsschluß eigentlich wenig oder nichts be saßen, wurden während der Inflation dank der unerhörten Wech selwirtschaft zu schwerreichen Leuten, Gezahlt wurde eben nur mit Wechseln, die am Tage ihrer Fälligkeit nur noch einen Bruch teil dessen darstellten, was sie am Tage der Ausstellung ge golten hatten. Aber der große Kladderadatsch kam nach: nicht rechtzeitiger Abbau der Wechselwirtschast, Unmöglichkeit wei terer Umsätze und — last not loasl — die Unreellität einiger brach einer ganzen Reihe derartiger Firmen das Genick, Und neben solchen, die ein verdientes Geschick ereilte, findet man auch andre, von denen man bedauern muß, daß sie kn Anbetracht der Tüch tigkeit und Reellität ihres Inhabers mitgerissen worden sind, über die Rolle, die bei dieser Tragödie gewisse Großbuchbinde- rcien und Druckereien gespielt haben, möchte ich mich im Rahmen dieser kurzen Darlegung nicht aussprechen — aber den jüngeren Kollegen, insbesondere unserer Gehilfenschaft, die ja unsere Zu kunft ist, möchte ich zurusen: Buchhandel, Pfand- und Bank geschäft sind Dinge, die nicht von Natur miteinander verquickt sind! VIII, Ob nicht auch hier mancher Vorfall ungeschehen geblieben wäre, wenn die Beteiligten bessere Gesetzeskenntnisse gehabt hätten? Man sollte es nicht für möglich halten, daß Kollegen flott Wechsel schreiben, ohne die elementarsten Vorschriften der Wechselordnung zu kennen! — Aber nicht die Wechselordnung ist es, über die ich sprechen will, sondern ich möchte, da ich immer wieder danach gefragt werde, über den Kauf vom Nicht eigentümer und seine Folgen ein paar Worte sagen. Ich setze den Fall, verehrter Kollege, es kommt in Ihr Geschäft ein durch aus vertrauenswürdig aussehender Mann, der sich überdies ordnungsgemäß legitimiert. Er bringt Ihnen eine kleine Bi bliothek, die Sie zu angemessenem Preise erstehen. Hinterher stellt sich heraus, daß I. ein Teil der Bücher auf Ratenzahlung gekauft, aber noch nicht bezahlt war, und die betr, Reisebuch handlung sich das Eigentum bis zur völligen Zahlung Vorbe halten hatte; 2, ein Teil der Bücher aus einer Bücherei entliehen, also unterschlagen war; 3. ein weiterer Teil bei einem Arzt aus dessen Sprechzimmer gestohlen und 4, ein Buch auf der Straße gefunden war. Dann sind Sie Eigentümer der Bücher zu I, und 2, geworden, während Sie die zu 3. und 4, herausgeben müssen, soweit sie sich noch in Ihrem Besitz befinden. Dazu kommt, daß Sie im Fall I, und 2. der Reisebuchhandlung und der Bücherei auch keinerlei Ersatz zu leisten haben; umgekehrt haben Sie im Fall 3, und 4, auch keinen Anspruch auf irgendeinen Ersatz, auch nicht aus den Von Ihnen selbst gezahlten Einkaufspreis (außer gegen den Dieb, aber der hat ja fast nie etwas). Die maßgeben den Vorschriften enthält das BGB,, das den »gutgläubigen Er werber» schützt, außer wenn die Sache »gestohlen, verloren oder sonst abhanden gekommen ist«. Letzteres ist aber nur bei 3, und 4,, nicht bei I, und 2. der Fall, Haben Sie jedoch die Bücher zu 3, und 4, veräußert, so hat der Bestohlene bzw, der Verlierer gegen Sie keinen Anspruch mehr, IX, Während man vom Antiquar die Kenntnis der elementarsten Zivilrechtsvorschriften verlangen sollte, kann vernünftigerweise niemand von ihm die Kenntnis der mehr als komplizierten Steuergesetze verlangen, vor allem des Umsatz- und seines »kleinen Bruders», des Luxussteuergesetzes, Die erste Forde rung für ein Gesetz, das ich täglich anzuwenden gezwungen bin, wäre: völlige Einfachheit, Deutlichkeit, Durchsichtigkeit, Genau das Gegenteil ist bei dem genannten Gesetz der Fall, und mehr als das, es ist vielfach lückenhaft und dehnbar wie Gummi, Legt man es verdstini aus (wie einzelne Ilmsatzsteuerämter es ver sucht haben), so wäre fast jedes alte Buch luxussteuerpflichtig, denn es ist fast ein Zufall, wenn es nicht in Leder gebunden ist (Pergament und Schweinsleder sind auch Lederarten!) oder irgendwo in primitivem Kupferstich ein Porträt oder eine genealogische oder mathematische Tafel enthält. Ein netter »Luxus»! Wo aber liegen hier und in unendlich vielen anderen Fällen die Grenzen? Antwort: Man stelle keine derartigen Doktorsragen, sondern schaffe das ganze Luxussteuergesetz (min destens soweit es das Antiquariat betrifft) ab, da es praktisch undurchführbar, behördlich kaum nachprüfbar und durch die unge heure Belastung von 152» praktisch unerträglich ist. Wenn früher diese ungeheure Quote bezahlt werden konnte, so ermög lichte das nur die Inflation, die ja faktisch nur einen Bruchteil zahlen ließ. Bei einem regulären Geschäft aber ist es in Anbe tracht der sonstigen Unkosten heute unmöglich, noch 15^ Luxus steuer aufzupacken — auch das willigste Lasttier bricht schließlich zusammen und schleppt dann gar nichts mehr! Also: Fort mit der Luxus st euer! X, Während ich diese Zeilen schreibe, fällt mein Blick auf den Kalender: es ist der 3, September, Heute wird Karl W, Hierse- mann 70 Jahre, Von berufener Seite wird er heute gefeiert und gepriesen werden, und wissenschaftliche und Fachorgane werden des Tages ausgiebig gedenken. Ich sitze fern vom Schutz und bedaure nur, daß ich nicht für mich und meine Freunde dem Manne danken kann für die viele Güte, die er uns allen erwiesen hat. Und von unendlich vielen Punkten, die ich erwähnen könnte, ! möchte ich nur einen anführen: es gibt keinen zweiten Kol- 1710
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