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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1924
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- 1924-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1924
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- Deutsch
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13108 Börsenblatt s. o. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X° 233, 3. Oktober 1924. 3. Stcuerrccht. Die Aufwertungsfrage steht noch immer im Vordergrund des Interesses. Selbst eine Neichstagsauflösung und die damit ver bundenen Neuwahlen würden voraussichtlich nicht zu einer anderen Einstellung der Öffentlichkeit zu dem Auswertungsproblem führen, wenn auch die Arbeiten des Aufwertungsausschusses des Reichstags längere Zeit unterbrochen würden. Vorläufig ist die Dritte Steuernotverorönung durch weitere Durchfüh rungsverordnungen der praktischen Verwirklichung näher ge bracht worden. Als A u f w e r tu n gs st e l l e n für die Entschei dung und Beilegung von Aufwertungsstreitigkeiten sind die Amts gerichte bestimmt worden. Doch können auch andere Stellen mit der Annahme von Auswertungsanträgen betraut werden, wie Lies z. B. hinsichtlich der Sparkassenguthaben in Preußen allgemein für die Sparkassen gilt. Gegen die Entscheidung gibt es sofortige Beschwerde an das Oberlandesgericht. Die Aufwertungsstelle hat jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auf Antrag eine gebührenfreie Beschei nigung darüber zu erteilen, ob bei ihr bis 31. Dezember 1924 ein Antrag auf Herabsetzung des Aufwertungsbetrages oder auf ander weite Abweichung von dem normalen Höchstsatz der Auswertung eingc- gangen oder ein Sparkassenguthaben gemeldet ist. Es empfiehlt sich für alle, die irgendwie als Gläubiger von aufwertungsberechtigten Papiermarkansprüchen in Frage kommen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um auf alle Fälle zu vermeiden, daß sich etwa aus der Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung nachteilige Folgen ergeben. Bemerkenswert ist, daß die Auswertungsstellen und nicht etwa die ordentlichen Gerichte auch dann ausschließlich zuständig sind, wenn eine Aufwertung nach allgemeinen Vorschriften begehrt wird. Inzwischen ist auch die Aufwertung von Ansprüchen aus Hypothekenpfanöb riefen und aus Versiche rungsverträgen etwas eingehender geregelt worden, sodaß man annehmen kann, das; die Befriedigung dieser Ansprüche noch im Laufe dieses Jahres erfolgt. Von allgemeinem Interesse ist insbesondere die Aufwertung sämtlicher Ansprüche der Versicherten aus Lebcnsversiche- rungsverträgen sowie aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtvcrsiche- rungsverträgen. Letztere spielen namentlich für den selbständigen Kauf mann eine Nolle. Voraussetzung für die Entstehung des Aufwer- tungsanspruchs ist. daß diese Versicherungen vor dem 14. Februar 1924 abgeschlossen worden sind und die Zahlung einer bestimmten, in Reichs- Währung ansgedrückten Geldsumme zum Gegenstand haben. Für die Höhe der Aufwertung gibt es in diesem Falle keine allgemeine Norm, sondern sie richtet sich nach den verfügbaren Mitteln, wobei das dem Treuhänder zu überweisende Vermögen der Versicherungsunterneh mungen den sog. Aufwertungsstock bildet, für dessen Verwendung der Treuhänder einen Verteilungsplan aufzustellcn hat. Zum Zwecke der Berechnung der neuen, d. h. der Aufwertungsansprüche können die Versicherungsformen geändert werden, namentlich kann der Ablauf der Versicherung bis Ende 1932 hinausgeschoben und die Gewinnbe teiligung aufgehoben oder in anderer Weise geregelt werden. Die Be. friedigung der aufgewcrteten Ansprüche kann sonach ebenso lange anf- geschoben werden wie die durch die Aufwertungsverorönung begründe ten sonstigen Ansprüche, zumal da Zahlungen aus den aufgewerteten Ve'- sicherungsverhältnissen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden bis Ende 1932 abgelehnt werden können. Zwecks Trennung der Versiche rungen, die vor dem 1. Januar 1919, also zu einer Zeit, da eine nen nenswerte Inflation noch nicht eingetreten war, abgeschlossen worden sind, und der seitdem in der Inflationszeit abgeschlossenen Versicherun gen können letztere aus der allgemeinen Verteilung ausscheiöen und abgesondert geregelt werden. Hat die betreffende Gesellschaft außer ihren Papiermarkverpslichtungen noch Verbindlichkeiten aus Valuta- versicherungcn, so wird der Aufwertungsstock zwischen den Versiche rungen in Fremdwährung und in Reichswährung aufgeteilt. Für die Anmeldung der im Verteilungsplan zu berücksichtigenden Ansprüche kann eine Ausschlußfrist festgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher, die Bekanntmachungen der Versicherungsgesellschaften, an denen man inter essiert ist, genau zu verfolgen. Bei kleinen Versichcrungsvercinen kann von der Bestellung eines Treuhänders abgesehen werden. Wichtig ist, daß die gleichen Bestimmungen auch auf solche Versicherungsverträge Anwendung finden, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften mit einer öffentlichen Versicherungsanstalt abgeschlossen worden sind. Seit langem schon wird von den Wirtschaftsverbänden eine Herab setzung der unter den in der Inflationszeit in aß ge ben den Gesichtspunkten festgesetzten staatlichen Leistungen gefordert. Während auf der einen Seite die Notwen digkeit des Preisabbaus immer und immer wieder von den amtlichen Stellen gefordert wurde, traf man andererseits keine Anstalten, um auch von seiten des Staates beispielgebend voranzugehen. Obwohl man die übermäßig hohen Bankzinsen mit Recht bekämpfte, berechnete der Staat nach wie vor 5A Verzugszuschläge für jeden angefangenen halben Monat, die für Stcuerrückstände entrichtet werden mußten. Erst Mitte Juli erfolgte eine Herabsetzung auf 2A, was aber immerhin noch eine Jahreszinsleistung von 48^ bedeutet. Erfreulicherweise ist man nun auch in jüngster Zeit daran gegangen, eine allgemeine Verbilligungsaktion einzuleiten dadurch, daß man die Frach ten um 10A ermäßigte, die Kohlenpreise herabsctztc. seitens der Neichs- bank Tiskontierungscrleichtcrungen gewährte und auch die wichtigsten Gebühren im Bereiche des Neichspostministeriums wesentlich herab- zusetzen beabsichtigt. Bedauerlich bleibt nur, daß diese Maßnahmen erst ergriffen werden, nachdem bald ein Jahr seit der Stabilisierung vergangen ist. Einigkeit besteht auch darüber, daß unser Steuer- system dringend der Reform bedarf. Der Anfang ist mit einer H e r a b s e tz u n g der Umsatzsteuer auf 2°/, ab 1. Oktober*) gemacht worden, obschon dies nur eine Zurückführung auf den ursprünglichen Satz bedeutet und daher noch immer eine Be lastung öarstellt, die auf die Dauer nicht tragbar erscheint. Man hat auch einen vollkommenen Wechsel im System der Umsatz steuer erwogen, namentlich die Einführung einer Klern- h a n d e l s st e u e r. Hiergegen sind allerdings gewichtige Bedenken zu erheben. Zweckmäßiger dürfte es sein, zunächst nur einen weiteren Abbau der Umsatzsteuer anzustreben, ohne damit das Experiment eines Systemwechsels zu verbinden, der lediglich neue Beunruhigung schafft, ohne jedoch das erhoffte finanzielle Ergebnis zu zeitigen. Die Steuer reform begegnet schon um deswillen allgemeinem Interesse, weil die steuerliche Belastung heute in der Kalkulation des Kaufmanns eine ganz andere Nolle spielt als vor dem Kriege. Dies wird verstärkt durch die Verteilung der Lasten. die sich aus der Durch führung des Dawesberichtes ergeben und die überhaupt nur dann tragbar sind, wenn sie so gerecht als möglich verteilt wer den. Auch der Buchhandel wird von diesen Steucrfragen stark be troffen und muß daher darauf Bedacht nehmen, bei der allgemeinen Regelung nicht zu kurz zu kommen. Je zeitiger die Wünsche des Buch handels. die er in bezug auf die Neformbedürftigkeit unseres jetzigen Steuersystems hegt, angebracht werden, desto besser. Jedenfalls ist keine Zeit zu verlieren, da die Vorbereitungsarbeiten bereits im Gange sinö. 4. Lohn- und Tarispolitik. Die Stabilität nicht nur der Währung, sondern seit längerer Zeit auch der Preisvcrhältnisse — abgesehen von den natürlichen Schwan kungen, die auch in normalen Zeiten zu verzeichnen sind — haben es mit sich gebracht, daß größere Lohnkämpfe in letzter Zeit nicht zu ver zeichnen waren, vielmehr im allgemeinen nach den bisherigen Sätzen gezahlt wird. Nur in einzelnen Gemerbezweigen ist es auf Grund be sonderer Verhältnisse zu geringen Erhöhungen gekommen. Allerdings deutet neuerdings manches darauf hin. daß die steigenden Ernährungs kosten neue Lohnbewegungen auslösen werden, wenn nicht die Verbil ligungsaktion der Regierung ihre Wirkung tut. Im allgemeinen wurde aber bisher das Interesse bezüglich der Arbeitsbedingungen durch die Regelung der Arbeitszeit und durch den Feldzug der Ge werkschaften zugunsten des Washingtoner Abkommens in Anspruch genommen. Den Anstoß hierzu gab die I n t e r n a t i o n a l e Arbeitskonferenz in Genf, anläßlich der Deutschland heftig angegriffen wurde, weil es angeblich mit seiner Arbeitszeitverordnnng vom 23. Dezember 1923 den Grundsatz des Achtstundentages durch brochen habe. Wie die Statistik lehrt, gilt jedoch für die deutsche ge werbliche Arbeiterschaft, daß nicht mehr als ein Drittel länger als 8 Stunden täglich arbeitet, sodaß die Annahme gerechtfertigt ersehe'..t, daß tatsächlich nur dort länger gearbeitet wird, wo es wirtschaftlich unbedingt notwendig ist. Mit Recht konnte von dem deutschen Negie rungsvertreter darauf hingewiesen werden, daß auch in dem mit uns auf dem Weltmärkte unmittelbar konkurrierenden Auslande jedenfalls von einer schematischen Durchführung des Achtstundentages keine Rede sein könne. Dies gilt für alle bedeutenden Industriestaaten und kann nicht wundernehmen, da es tatsächlich ein Unding ist, die gesamte Wirt schaft eines Landes ohne Rücksicht auf die Erfordernisse des Produk tionsprozesses in ein einheitliches Arbeitszeitschema pressen ?,u wollen. Inzwischen haben die Arbeitsminister Deutschlands. Englands und Frankreichs in Genf sich grundsätzlich für eine Ratifikation des Ab kommens ausgesprochen, wobei mau sich darüber klar sein muß. daß lediglich in Deutschland, infolge der einseitigen Einstellung der Ge werkschaften, die Gefahr besteht, daß dieses Abkommen zu einer Sche matisierung der Arbeitszeit benutzt wird, eine Wirkung, die an und für sich mit der Ratifikation nicht verbunden zu sein braucht. *) Zum gleichen Zeitpunkt ist auch die G e s e l l s ch a f t S - und Wertpapiere st euer gesenkt worden, um dadurch die Umstellung und Kapitalbeschaffung zu erleichtern.
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