X: 237, 8. Moder 1824. Künftig erscheinende Bücher. Oie Kommentare der einzelnen Gesetze werden insoweit als selbständige Bücher erscheinen, als sie in sich abgeschlossene Bände bilden und ohne Bezugnahme aus Tiachbarbände brauchbar sein werden. Trotz des Erlcheinens in selbständig käuslichen Einzelbänden bleibt aber das ganze Unternehmen ein Werk von enger Zusammengehörigkeit — nicht nur weil sein Bei fasserkreis Herren vom Reichsgericht umfaßt, sondern auch weil die Themata der einzelnen Bände einander ergänzen werden. Es find nach dem vorläufigen plane folgende Kommentare von den beigefügten Herren Bearbeitern vorgesehen: s. m. b. H >Gesetz von Reichsgerichtsrat vr. Erich Brodmann Aktienrecht von RcichSgerichtörat vr. Erich Brodmann Genossenschaftsgesetz von ReichSgerichtSrat vr. Erich Drodmann Kartell- und Syndikatrecht von ReichSgerichtSrat vr. Staffel Oepotgeseh von Reichsgerichtsrat vr. Ed. pietzcker Scheckgesetz von Reichsgerichtsrat Richard Michaelis Wechselordnung von Reichsgerichtsrat Richard Michaelis Abzahlungsgeschäfte und Möbelleihvertrag von ReichS- gerichtörat Richard Michaelis Haftpflichtgesetz von Reichsgerichtsrat Theodor Meyer Kraftsahrzeuggesetz von Reichsgerichtsrat Theodor Meyer Versicherungsvertragögesetz von Senatspräsident vr. Heinrich Koenige Patent, und Musterschutzgesetz von Reichsgerichtsrat vr. Ed. pietzcker Warenzeichengesetz von Senatspräsident vr. Hägens Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Senatspräsident vr. HogenS Urheber- und VerlagSgeseh von Reichsgerichtsrat vr.Ed. pietzcker Brbeitsrecht von den Reichsgerichtsräten vr. Friedrich Ilad, vr- Otto Warneyer und vr. Theodor Meyer Bon einem Kommentar zum Handelsgesetzbuch ist in dem Gesamtwert hier abgesehen worden, da Gtaubs Kommentar in der Berarbeiiung von Bondi, pinner und Koenige für das Handelsrecht die Ausgaben erfüllt, die von dem jetzt beginnenden Werk im allgemeinen erfüllt weiden sollen. Walter de Gruyter H Co. / Berlin W ilv