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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1924
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- 1924-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1924
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hat, daß Kampfhandlungen abzustellcn und Kündigungen zurückzu ziehen sind und Maßregelungen, soweit strafbare Handlungen nicht vorliegcn, nicht stattfinden dürfen; das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen. Prüft man den zweiten Schiedsspruch auch nur ober flächlich, so wird man unbedingt zu der Schlußfolgerung kommen müssen: Glatter Sieg der Arbeitnehmerschaft aus der ganzen Linie — ermöglicht durch die überraschend schnelle Beihilfe des Reichsarbeitsministeriums und die übergroße Bewilli gungsbereitschaft der Großzeitungen. Die Auswirkung des neuen Schiedsspruchs bleibt selbstverständ lich nicht auf die Arbeiter und Arbeiterinnen des Buchdruck- und Zei tungsgewerbes allein beschränkt. Tic technischen und kaufmännischen Angestellten dieser Gewerbe werden selbstverständlich auch mit höheren Gehaltsforderungen kommen, und obendrein wird der eine 20prozentige Lohnsteigerung bedeutende Schiedsspruch anseuernd auf die gesamte Arbeiter- und Angestelltenschaft Deutschlands wirken, es den »Buch drucker-Pionieren« gleich zu tun. Die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 91) deutete bereits am 11. November eine Erhöhung des Druckpreistariss an, denn sie schrieb: »Es ist klar, daß eine Lohnerhöhung von über 20 A nicht ohne Rückwirkung auf die Gestehungskosten bleiben kann, deren Auswirkung dann auch die Allgemeinheit zu spüren be kommt.« Weiter wird gesagt: Soweit es sich bis jetzt überblicken läßt, wird die Konjunktur mit Ende Dezember vorüber sein; die Verleger haben ihre Weihnachtsliteratur schon herausgebracht, die Neichstagswahlen — die bei dem allen Parteien anhaftenden Geld mangel diesmal wohl nicht die Flut der Aufträge bringen werden, die man vermutet — sind in vier Wochen vorbei; dann wird wieder eine Stockung in den Betrieben einsetzen, die verstärkt werden wird, wenn die Auftraggeber infolge erhöhter Herstel lungskosten mit ihren Arbeiten zurückhalten. Wie man sieht, rechnet die »Zeitschrift« schon heute mit der kommenden Auftragszurückhaltung. Dem Buchvcrlag wird man, wenn diese Zurück haltung eintreten sollte oder eintreten müßte, wenigstens.keine Vor würfe seitens der Druckereibesitzer machen können. Etwaige Vorwürfe sind von diesen daher an das Neichsarbeitsministerium, an die Groß- zeitungen und an die kurzsichtigen Arbeitnehmer zu richten, die vor allem den gegenwärtigen Zustand und dessen unausbleibliche Aus wirkung verschuldet haben. In einer am 11. November in Berlin stattgefundenen Sitzung der Preistarif-Kommission hat der Deutsche Buchdrucker-Verein eine Er höhung der Sätze des vor kurzem h e r a n s g e g e b e n e n Preistarifs (7. Ausgabe) nm 10 beschlossen, und zwar mit Rückwirkung ab 1. November d. I. Angesichts des Umstandes, daß die preistariflichen Sätze in ganz Deutschland schon bisher nur in den wenigsten Fällen durchzuftthren waren, daß die meisten Druckereien Nachlässe von 25—50?L und mehr gewährten, muß man den Mut bewundern, im Hinblick auf die Lage der deutschen Wirtschaft, der Preisabbaubestrebungen, der erfolgten und noch be vorstehenden Steuerermäßigungen, des Fallens der Preise für Kohlen, Gas, Strom usw., wiederum eine Erhöhung der Druckpreise, die selbstverständlich im allgemeinen nur auf dem Papier stehen wird, vorzunehmcn. 2. Deutsche Büchermesse in Berlin. — Unter dieser Bezeichnung veranstaltet die A l l g e m e i n e B u ch h ä n d l e r z e i t u n g i n B c r - lin-Nowawes -in Verbindung mit der Vereinigung der Buch großhändler und Großantiquare Deutschlands E. V. vom 15. bis 17. November im Muschelsaal des Weinhauses Nheingold in Berlin, Pots damer Straße 3 eine Bücherausstcllung. Der Verkauf an Private ist untersagt. Versuchtes Plagiat. — Unter diesem Stichwort haben wir in Nr. 135 des Börsenblattes berichtet, daß der Schriftsteller Johann Leopold Schiener in Marktredwitz dem Verlag Robert Lutz in Stuttgart ein Manuskript »Die Diamanten des Fürsten« an geboren hatte, das sich als eine wenig veränderte Abschrift des im Lutzschen Verlage erschienenen Kriminalromans »Das geheimnisvolle Schränkchen« des amerikanischen Schriftstellers Burton E. Ste venson herausstellte. Schiener wurde wegen Urheberrcchtsverletzung und Urkundenfälschung vom Schöffengericht beim Amtsgericht Hof,am 25. April 1924 zu 2 Monaten 15 Tagen Gefängnis und in die Kosten verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte Schiener, wie schon in Nr. 135 mitgeteilt, Berufung eingelegt. Das Berufungsurteil der großen Strafkammer des Landgerichts Hof ist am 14. Oktober 1924 gefällt worden, es w e i st die Beru fung Schieners k o st e n p f l i ch t i g zurück. Die Gründe dieser Entscheidung bieten viel Interessantes. Zunächst hatte Schiener ver sucht, die Existenz des Autors des Lutz'schen Verlages Burton E. Ste venson anzuzweifeln. Das Gericht hat aber aus den. vorgelegten Briefen erkannt, daß dieser Autor existiert und er sein Werk »Ids Louis Eabiuet« schon am 17. Mai 1912 an Lutz übertragen hat. Lutz habe das Werk von vr. Saagcr übersetzen und sich die Übersetzung durch Saager wieder übertragen lassen, sodaß er als Inhaber des Urheberrechts anzusehen sei, da nach Maßgabe des Ur- hcberrechtsgesetzes der Übersetzer als Urheber gilt. Schiener hat das Werk wahrscheinlich einer der Zeitungen entnommen, denen es Lutz zum Abdruck überlassen hatte. Sein Einwand, daß er den Roman im Februar 1914 von einem angeblichen Schriftsteller G. Werner im Tauschverkchr zusammen mit 25 Stück Novelletten erworben habe, wird vom Gericht als unerheblich zurückgewicsen, da er den Roman »Tie Diamanten des Fürsten« nicht schon 1914 erworben haben könne, wenn es richtig sei, daß er diesen Roman von dem Roman »Das geheimnisvolle Schränkchen« abgeschrieben habe, was, wie festgestellt, nicht vor 1916 habe geschehen können. Dieser Vertrag mit dem angeb lichen Werner ist vom Schrcibsachverständigen und vom Gericht als eine Fälschung des Angeklagten erkannt worden, nur dazu gemacht, um ihm Straffreiheit zu sichern. Schiener hat dasselbe Spiel schon in einem anderen Prozesse versucht, der ebenfalls mit seiner Verurteilung ge endet hat. Der Angeklagte hat den genannten Roman mit anderen an den Enck-Verlag in Berlin verkauft, und von diesem ist der Roman »Die Diamanten des Fürsten« wieder an einen andern Verlag vergeben worden, der ihn auch veröffentlicht, aber auf Betreiben von Robert Lutz aus dem Handel zurückgezogen und die Exemplure vernichtet hat. Wegen dieses Weiterverkaufs hat Schiener sich in seiner Berufungs begründung zu der merkwürdigen Bemerkung hinreißen lassen: »Es sei so echt und recht des deutschen ehrlichen Verlegers Recht und Sitte, seine Mitarbeiter um ihre Arbeiten zu bestehlen und zu betrügen«. Eine Behauptung, die sich, wie das Urteil aussührt, von selbst richtet. Kölner Verlags-Anstalt und Druckerei Aktien-Gesellschast in Köln. — Die Gesellschaft ladet zu einer außerordentlichen Gene ralversammlung für den 6. Dezember 1924 im Sitzungssaale des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins A.-G. mit folgender Tages ordnung ein: 1. Vorlage des Goldmarkinventars und der Goldmark eröffnungsbilanz per 1. Januar 1924 sowie des Berichts des Vor stands und des Aufsichtsrats über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und den Hergang der Umstellung. — 2. Antrag auf Zuzahlung in Höhe von Mk. 22.25 aus jede Vorzugsaktie, zuzüglich Mk. 1.75 Kosteu- pauschquantum gemäß 8 29a der zweiten Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordnnng. — 3. Antrag auf Umstellung des Grund kapitals auf N.-Mk. 1205 000, eingeteilt in 2400 Stammaktien ä Mk. 500 - Mk. 1 200 000 und 100 Vorzugsaktien a Mk. 50 - Mk. 5000, durch Herabsetzung des Nennwertes jeder Stammaktie von Mk. 1000 aus Mk. 500 und jeder Vorzugsaktie von 1000 auf Mk. 50. — 4. Be schlußfassung über die Genehmigung der entsprechend diesen Vor schlägen aufgestellten Goldmarkeröffnungsbilanz. — 5. Abänderung der 88 3 und 15 des Gesellschaftsvertrags entsprechend den- unter Ziffer 3 bczeichneten Anträgen. A. R. Pillai L Co. Aktiengesellschaft, Göttingen. — Die General versammlung vom 16. September 1924 hat die Zusammenlegung des Aktienkapitals im Verhältnis von 5000:1 beschlossen derart, daß gegen Zuzahlung von 12 Mark für 40 000 Mark nominal alte Aktien eine Goldmarkaktie von nominal 20 Mark und für 100 000 Mark nominal Vorzugsaktien gegen Zuzahlung von 80 Mark eine Goldmarkvorzugs aktie von 100 Mark gewährt wird. Bei Nichtzuzahlung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. Die Aktionäre werden aufge- fordert, bei Vermeidung der Kraftloserklärung die alten Aktien zwecks Umstempelung bis 15. Februar 1925 einzureichen. Graphische Ausstellung in Vigo 1925. — Im Jannar 1925 soll in Vigo (Spanien) auf Kosten des dortigen Konsularkorps eine einmonatige Ausstellung stattfinden, die in graphischer Form Propaganda für die Pro duktionszweige der verschiedenen dort vertretenen Länder machen soll. Es wird sich also weniger darum handeln, Propaganda für einzelne Fabriken zu machen, als vielmehr darum, durch wirkungsvolle Dar stellungen die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie überhaupt zu veranschaulichen. Um dabei aber auch den Ausstellungsbesuchern Ge legenheit zu bieten, sich hinsichtlich ihrer besonderen Wünsche zu unter richten, beabsichtigt das Deutsche Konsulat, in dem ihm zugewiesenen Teile des Ausstellungsraumes in übersichtlicher Weise auch Kata loge, tunlichst in spanischer Sprache, auszulegen, und würde dabei vor allem solche berücksichtigen, die nach Aufmachung und Anordnung des Inhalts eine schnelle Übersicht der angebotenen Artikel gestatten. 2l31
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