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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1938
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Vuch Handel Nr. 12« <N.«2i Leipzig, Donnerstag den 2. Juni 1938 10S.Jahrgang Freie Nachmittage für unsere Mitarbeiter im Sortiment Aus gelegentlichen Umfragen und Mitteilungen, die mich erreicht haben, ist ersichtlich, daß — während im Verlag all gemein der freie Wochenend-Nachmittag durchgeführt ist — diese Frage im Sortiment noch uneinheitlich behandelt wird. Es gehört zu den unveräußerlichen Aufgaben jedes Buchhändlers, gleichgültig an welchem Posten er steht, daß er sich auf den vielen Gebieten seines Wirkungsfeldes weiterbildet. Daher zählt es auch zu den Aufgaben jedes Betriebsführers im Buch handel, seine buchhändlerischen Mitarbeiter immer wieder hierauf hinzuweisen und ihnen durch die Gewährung eines freien Wochentagnachmittags die notwendige Freizeit für Körper und Geist einzuräumen. Wenn es die Kammer bisher vermieden hat, auf diesem Gebiet bestimmte Anordnungen zu erlassen, weil sie die Regelung dieser Frage für eine selbstverständliche Ehrenpflicht der Betriebsführer ansieht, so muß ich doch die Erwartung aussprechen, daß nunmehr im Sortiment auch in allen bisher noch nicht durchgeführten Fällen alsbald ein freier Nachmittag in der Woche eingeführt wird. Die Zahl der Ar beitsstunden in der Woche braucht deswegen nicht verringert werden. Es ist auch kleinen Betrieben möglich, den Gefolgschafts mitgliedern abwechselnd einen bestimmten freien Wochentagnachmittag einzuräumen. Dies liegt nicht nur im Interesse des Gesamtwohles, sondern gerade bei dem stärker auftretenden Mangel an Nachwuchs und der Zuführung von Kräften ins Sor timent im Interesse jedes einzelnen Betriebes. Ich mache es den Landesobmännern zur Pflicht, auf die Einführung des freien Nachmittags unbedingt zu achten und mir bis zo. Juni iyz8 an meine Geschäftsstelle in Leipzig C i über den Stand zu berichten. Berlin, den 24. Mai iyz8 Baur, Leiter des Deutschen Buchhandels Einstellung buchhändlerischer Lehrlinge Um etwa noch bestehende Unklarheiten auszuschalten, mache ich folgendes bekannt: Da nur solche Personen Aussicht auf Aufnahme in meine Kammer haben, die ihre deutsche Herkunft durch Abstammungs nachweise belegen können, ist es im Interesse der Lernenden grundsätzlich erforderlich, daß jeder buchhändlerische Lehrling bereits bei seiner Einstellung den einwandfreien Nachweis seiner Abstammung von vier deutschblütigen Großeltern geführt hat. Ich mache es erneut allen Mitgliedern meiner Kammer zur Pflicht, daraus vor Annahme eines Lehrlings zu achten. Die Ausbildung von Lehrlingen, die diesen Erfordernissen nicht Nach kommen können, verstößt gegen die deutsche Berufsehre im Buch handel. Etwaige Zweifclsfälle sind mir bis spätestens 30. Juni 1938 an meine Geschäftsstelle Leipzig C 1 zu melden. Berlin, den 24. Mai 1938 Der Präsident der Reichsschristtumskammer In Vertretung: Baur Der Landeskulturwalter Gau Thüringen Landesleiter für Schrifttum Die Anschrift meiner Dienststelle lautet: Weimar, Sophien- straße 9II. Fernruf 2713 und 2714. Fritz Fink, Landesleiter Rückschau Unter den Bekanntmachungen der letzten Zeit kommt der Bekanntmachung der Reichsschristtumskammer Nr. 127 über die Gliederung der Reichsschristtumskammer (s. Börsenblatt Nr. 122) besondere Bedeutung zu, in der die sich aus der Abgrenzung der Aufgabengebiete zwischen dem Reichs- ministcrium für Volksaufklärung und Propaganda und der Reichsschristtumskammer ergebenden Neuregelungen aufgezählt sind. Alle Anträge, Anfragen und Mitteilungen, die die liber- wnchungsstclle für das Leihbücherciwesen, die Anzcigepflicht bei Verträgen mit ausländischen Verlagen, das Vcrbreitungsverbot für die von der Parteiamtlichen Prüfungskommission beanstan deten Schriften, schädliches und unerwünschtes Schrifttum, die Prüfung von Unterhaltungsliteratur, die Anzcigepflicht bei dem Erwerb ausländischer Verlagsrechte, die Tätigkeit der Beratungs stelle Verlag sowie der früheren Beratungsstellen für den Reise buchhandel und für astrologisches und verwandtes Schrifttum so wie ferner die öffentliche Buchwerbung betreffen, sind mit Wir kung vom 1. April 1938 nicht mehr an die Reichsschrifttumskam- mcr, sondern unmittelbar an das Reichsministerium für Volksauf klärung und Propaganda, Abtlg. VIII, zu richten. — Aus der glei chen Bekanntmachung geht hervor, daß das Kuratorium für das deutsche Fachschristtum und die Wirtschastsstclle des deutschen Buchhandels (Berlin SW 68, Friedrichstraße 31), die bisher die Abteilung VII der Reichsschristtumskammer bildete, dem Reichs- ministerium für Volksausklärung und Propaganda unterstellt sind. — Die Arbeitsgemeinschaft der Stiftungen und Verteiler literarischer Preise bei der Reichsschristtumskammer ist aufge löst; die Gesellschaft für Scndercchtc besteht nicht mehr. Nach einer Anordnung des Vorsitzenden der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums über Prüfung von Kalendern und Jahrbüchern (siche Nr. 122) sind alle Kalender (Kalender in Buchform, Kunst-, Notiz- und Taschcnkalender), kalenderartigen Schriften, Alma- nache und Jahrbücher, gleichgültig, ob sie Werbung enthalten Nr. 186 Donnerstag, den 2. Juni 1938 445
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