Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990816
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189908161
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990816
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-16
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
189, 1«. August 1899. Nichtamtlicher Teil. 8829 licher Nichtbcrücksichtiguug der Autor- und Verlagsrecht?, wenn auch nicht mit erweislicher Vorsätzlichkeit be gangen werden, auch künftig die Strafandrohung aufrecht zu halten. Denn es ist im Grunde genommen etwas Selbstverständliches, daß derjenige, der ein fremdes Geistes- werk gewerblich für seine Zwecke verwerten will, sich vorerst mit demjenigen zu verständigen hat, der darüber rechtlich verfügt. Thut er dies nicht und nimmt trotzdem die be treffende Verwertungshandlung vor ohne Wissen des Be rechtigten, so hintergeht er und schädigt er diesen wissent lich in unlauterer Weise. Ein Zeitalter aber, das den wissentlichen unlauteren Wettbewerb kennt und unter Strafe stellt, sollte Geisteswerke und den Vertrieb von Geistes werken mindestens ebenso vor schädigenden unlauteren Ein griffen schützen wie Waren und Warenhandel. Geht man von obigem Grundsatz aus, so stellt sich eine ahne Ein holung der Erlaubnis des Berechtigten veranstaltete Verviel fältigung oder öffentliche Ausführung eines fremden Werkes von Haus aus als eine vorsätzliche Veranstaltung dar, denn der Veranstalter wird hier in dem Bewußtsein handeln, hierdurch ein fremdes Urheberrecht zu verletzen. Das Schwierige bei der Strafverfolgung von vorsätzlichem Nachdruck re. be steht aber darin, daß dieses Bewußtsein in der Person des Veranstalters nicht als etwas Selbstverständliches nach Lage der Sache vermutet wird, sondern daß es ihm vom Verletzten als ein innerer Vorgang erst nachgewiesen werden muß. Weit leichter wird dagegen vom Nachdruckveranstalter der Gegenbeweis zu liefern sein, daß er jenes Bewußtsein nicht gehabt habe, z. B. daß er, oder seine beauftragten Stell vertreter, wenn auch schuldbarcrweise sich geirrt haben «Fahrlässigkeit). Sortiment, Verlag und direkter Vertrieb. sBgl. Börsenblatt Nr. 179, 181, 188.) In Entgegnung auf den Artikel »Sortiment, Verlag und direkter Vertrieb« stellt Herr U. 6. in Nr. 184 d. Bl. fest, daß »Schutz und Kräftigung dem soliden Sortiment« seitens der Verleger nicht in genügender Weise geboten werde. Er geht hierin vollkommen einig mit dem Artikel in Nr. 179, der ja eine Beratung über Mittel und Wege, wie dieser Schutz zu gewähren sei, der Verlegerkammer anempfiehlt und somit voraussetzt, daß es bis jetzt noch daran fehlt. Wenn die Entgegnung des Herrn LI. 0. also zugleich eine Widerlegung sein soll, so ist sie in diesem Punkte ein Schlag ins Wasser. Was die Behauptung betrifft, daß »bedeutende« (? ?) Berliner Verlagsfirmen vor Erscheinen ihrer Verlagswerke direkte Geschäfte in der von Herrn 11. 6. geschilderten Art mit dem Privatpublikum machen und den naturgemäßen Mißerfolg der Sortimenterthätigkeit in solchen Fällen als Vorwand nehmen, um den direkten Vertrieb zu proklamieren, so wird — zugegeben, daß es solche Auswüchse auch im Verlagsbuchhandel giebt — jeder einsichtige und vorurteilslose Sortimenter und wahrscheinlich Herr 11. 6. selbst mir bei- stiiumeu müssen, daß dies doch nur Ausnahmefälle sind, nicht aber die Regel. Derartige Auswüchse verdienen mit Fug und Recht Zurückweisung und Ahndung in Form der von Herrn II. 6. mit Erfolg angewandten Boykottierung. Viel mehr als diese vereinzelten Berliner Verleger aber sind es Berliner Sortimenter, die vermöge ihres Vor zugsrechtes, 10°/o Rabatt zu bewilligen, ihren Provinzial kollegen (namentlich in Universitätsstädten) die empfindlichste Konkurrenz machen. (Vergl. die Artikelserien »Illusion und Wirklichkeit im Buchhandel« und «Zur Kundenrabattsrage« im Börsenblatt Nr. 144 u. ff.) — Von der Versendung der von Herrn 11. 6. beschriebenen Bestellkarte möchte ich als von einem in seiner Verallgemei nerung gefährlichen Experiment dringend abratcu. Abgesehen davon, daß es in größeren Verlagsbetrieben technisch kaum durchführbar ist, ist dieses Verfahren so ungeschäftsmäßig und unlogisch, daß es sich bei näherer Betrachtung von selbst verbietet. Daß der Sortimenter sich solche Ueber- weisungen gern gefallen läßt, glaube ich Herrn H. 6. aufs Wort; daß sie aber für die Dauer den Zweck erfüllen, dem Sortimenter ein Ansporn zur Erhöhung seines Interesses für den überweisenden Verleger zu sein — und nur diesen Zweck kann das Verfahren logischerweise doch verfolgen —, das bezweifle ich. Denn noch nie ist durch Unterstützung der Unthätigkeit der Trieb zur Thätigkeit angeregt worden. Das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll, wird ein- treten; es wird der Bequemlichkeit und der Teilnahmlosigkeit Vorschub geleistet werden. Im wirtschaftlichen Leben gehört zu jeder Leistung eine Gegenleistung. Wer nicht aussäet, der soll und wird nicht ernten. Wenn der Sortimenter sich nicht selbst regt und rührt, so gebühren ihm auch nicht die Früchte der vom Ver leger aufgewendete» Arbeit und Kosten. Für den rührigen Sortimenter aber giebt es seit alters her Prämien in Gestalt von Freiexemplaren und erhöhtem Barrabatt. Vorsicht vor solchen anscheinend ganz harmlosen und zweckmäßigen Versuchen! Untat unguis in üorba! —Sl Kleine Mitteilungen. haus Gebrüder Barasch in Höhe von 10900 .4; soll dieser Mit- 15<X)9 ./I jährlich ansmache. Die Lieferanten, denen unter Dar legung der Verhältnisse der Abzug angckündigt war, sollen sich meist mit dem Abzug einverstanden erklärt haben, um sich den kapitalkräftigen Kunden zu erhalten. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^V^1abrzän^"klo^ s" 301-320. Itorlin lMit/ottu Lproobsaal. — pgrsouuliou. — I-ittsraturübersiodt. - Loilago. — Das litterarische Echo. Halbmonatsschrift für Litteraturfreunde. I. Jahr, Hest 22. Gr. 8°. S. 1381—1444. Berlin 1899, F. Fontane L Co. Inhalt: Goethe und unsere Zeit. Ooorgg, Xarl, 8obIngtVOrt-I1ntaIog. VorLsioliniss äor im cksutsolion l.oipelA. IV. .lubrgau^. kkr. 8. LuAust 1899. 4". 2 8. U3—128. 189N i" bann Imdrosius liartd. Goethefeier. — Auf Anordnung des königlich sächsischen Kultusministers wird, wie in Preußen und anderen deutschen Bundesstaaten, der Goethe-Gedenktag am 28. d. M. auch in den sächsischen Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen und Seminaren durch einen festlichen Akt begangen werden. Ausstellungspreis. — Der illustrierten Sportzeitschrist »Sport im Bild-, Berlin, ist aus der allgemeinen Sportausstet- lung zu München für ihre hervorragenden Leistungen aus dem Gebiete der Sportlitteratur die goldene Medaille zuerlannt worden. 776
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder