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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1929
- Strukturtyp
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- 1929-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1929
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- Deutsch
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46, 23, Februar 1929, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. Es mag auch erwähnt werden, daß Elise von der Recke im No vember 1785 (Collection Spemann, S. 216) von ihrem Besuch bei Meil erzählt, wo sie aus seinen Sammlungen einige Handzeichnungen großer Meister sah. Ebenfalls begrüßte den Künstler der Gothaer Bibliothekar H. A. O. Reichard (Selbstbiographie, Hrsg, von Uhde. Stuttgart 1877, S. 172) im Herbst 1784, als dieser dort weilte. Anonym erschienen übrigens von Reichard vier Bändchen: Kleine Reisen (Berlin, Unger 1785/87). Vor jedem dieser Bändchen findet sich die bei Dorn unter Nr. 482 beschriebene Vignette. Der Untertitel lautet: »Lektüre für Reisedilettanten«, sodaß Dorn deshalb das Buch wohl nirgends erwähnt fand und ermitteln konnte. Es findet sich zufällig in meinem Besitz. Nicht verzeichnet fand ich bei Dorn: I. I. W. Heinse, Hilde gard von Hohenthal. Berlin: Voß, 1795—1796. 3 Bde. Das Frontispiz hat I. W. Meil gezeichnet und I. P. Prenzel sc. 1795 (Bibliothek Weißstein, Nr. 2629). Die von Dorn unter Nr. 266 (S. 151) vcrzeichnete Vignette, die vor Blochs med. Bemerkungen, Berlin 1774, stehen soll, wie das Verzeichnis von 1808 sagt, ist dort nicht zu finden, wie mich das gerade in meinen Händen befindliche Exemplar der Leipziger U.B. belehrt. Diese Kleinigkeiten habe ich auf Wunsch des Autors hier ver zeichnet, der betont, daß gerade Liebhaber und Dilettanten sich mit Meils Werk beschäftigt haben. Sammler gibt es aus allen Ge bieten, und so wird neben dem Literar- und Kunsthistoriker auch der Arzt, der historische Interessen hat, mancherlei medizinische Werke bei Meil finden, dessen Vignetten ihn nicht nur erfreuen, sondern be lehren. So möge denn mein Wunsch sich erfüllen, daß Dorns reich illustriertes Werk sich neben dem von Engelmann bewährt und vieler Sammler Herz höher schlagen läßt. Leipzig. I)r. Erich Ebstein. Kleine Mitteilungen Die Gratisinserate des Gutcnbcrgverlags. — Entgegen unserer sonstigen Gewohnheit, über Prozesse erst nach Rechtskraft des Urteils zu berichten, sehen wir uns durch verschiedene Artikel in der Tages presse veranlaßt, über das gegen den Kaufmann Christensen, Mitin haber der Firma Gutenberg-Verlag Christensen <L Co., Hamburg, wegen der bekannten Gratisinserate anhängige Strafverfahren fol gendes auszuführen: Das Schöffengericht Hamburg hat am 9. Januar 1929 den An geklagten Christeusen wegen Vergehens gegen § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Geldstrafe von 3000 Mark, Hilfsweise zu 12 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Urteilstenor ist auf Kosten des Angeklagten Christensen in einer Reihe, im Urteil namentlich bezeichneter, bekannter Tageszeitungen einmalig öffentlich bekannt zu machen. Gegen diese Entscheidung ist so wohl vom Angeklagten wie von der Staatsanwaltschaft und vom Börseuverein als Nebenkläger Berufung eingelegt worden. Die Entscheidung ist also, worauf ausdrücklich Hinzumeisen ist, bisher nicht endgültig. Wahrscheinlich wird das Strafverfahren ebenso wie der seinerzeit vom Börsenverein gegen den Gutenberg-Verlag geführte bekannte Zivilprozeß durch alle Instanzen bis vor das Reichsgericht geführt werden. Die weitere Veröffentlichung der Gra tisinserate ist vor einer rechtskräftigen Verurteilung des Ange klagten Christensen nicht zu unterbinden. Übrigens sind trotz der in dem Zivilprozeß ergangenen höchstrichterlichen Entscheidung, die sich für die Zulässigkeit der Inserate aussprach, in neuerer Zeit für den Gutenberg-Verlag ungünstige Entscheidungen unterer Ge richte ergangen, die jedoch sämtlich noch keine Rechtskraft erlangt haben. Ihre eingehende Besprechung muß deshalb späterer Zeit Vorbehalten bleiben. Der Buch-, Kunst- und Musikalienhandcl aus der Leipziger Früh jahrsmesse. — Unsere Umfrage hat ergeben, daß zur Leipziger Früh jahrsmesse (3.-9. März) eine stattliche Reihe von Buch-, Kunst- und Musikalienverlagen vertreten sein wird. Wir haben also für die Nummer vom 28. Februar die übliche Zusammenstellung der AuSstcllcrfirmen vorgesehen und bitten um Einsendung der noch aus- stehenden Anmeldeformulare bis spätestens 26. Februar. Näheres finden Sic auf der 4. Umschlagseite des Bbl. vom 21. Februar. Unzulässiger Handel in Theatern, Kinos usw. — Der »Musika- licnhandel« vom 22. Februar veröffentlicht ein Schreiben des Ber liner Polizeipräsidenten als Antwort auf Eingaben des Vereins der Berliner Musikalienhändler betr. den unerlaubten Verkauf von Bü chern, Noten usw. in Theatern. Kinos und Konzertsäleu und fordert 206 gleichzeitig seine Krelsvereine auf, ebenfalls entsprechende Schritte bei den in Betracht kommenden Behörden zu unternehmen. Das vom 25. Januar 1929 datierte Schreiben lautet: »Ich habe die zuständigen Dienststellen angewiesen, dem unzulässigen Handel mit Büchern, Noten, Schallplatte» u. dgl. in Theatern, Kinos, Konzcrtsälcn usw. außerhalb der allgemeinen Ladenschlußstundcn besondere Aufmerk samkeit zuzuwenden und Zuwiderhandlungen zu verfolgen. Ich mache jedoch ausdrücklich ergebenst darauf aufmerksam, daß ich den Verkauf von Textbüchern, Programmheften, Theaterzetteln als Aus fluß des Theater-, Schaustcllungs- und Lustbarkeitsgewerbes auch während der Ladenschlußstunden für zulässig halte. Aus Wien. — Die Wiener Messe Aktiengesellschaft versendet die Anmcldungs- und Fragebogen betreffend die XVI. Internationale Messe: Frühjahrsmesse 10. bis 16. März 1929. Das Buch- und Druckgcwerbe bildet die 21. Gruppe der auf der Messe vertretenen 35 Produktionszweige. Anläßlich der Frühjahrsmesse ver anstaltet die Wiener Werbezentrale Ges. m. b. H., VII, Mariahilfer- straße 2, im Vereine mit dem Verbände österreichischer Reklamefach leute eine Reklame-Messe, die alle Zweige des modernen Wcrbc- geschäftes umfassen wird. Anfragen betreffend die Frühjahrsmesse sind an die Wiener Messe A.-G. in Wien VII, Mcsseplatz 1, zu richten. Es ist in Nr. 36 des Bbl. bereits kurz gemeldet worden, daß, wie im Deutschen Reich, auch in Wien am 22. März, dem Todestage Goethes, ein »Tag des Buches« abgehalten werden wird. Dieser Beschluß wurde in einer Sitzung unter Vorsitz des Unterrichts ministers und Beteiligung von Vertretern der Behörden und der Volksbildungsorganisationen, des Verlags- und Sortimentsbuchhan dels gefaßt. Die Vorbereitung und Durchführung wurde einem engeren Arbeitsausschuß übertragen, dem von Seiten des Buchhan dels der Vorsitzende des Vereins österreichischer Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, Herr Kommerzialrat Wilhelm Frick und der er folgreiche Romanverleger Herr Paul Zsolnay angehöreu. Die Debatte hatte der Präsident des Gesamtvcrbandcs schaffender Künstler Öster reichs, Hofrat vr. Ernst Lothar mit einem längeren Vortrag ciu- geleitet. Diese sehr warm für das Buch eintretenden Darlegungen erschienen am nächsten Tag im Feuilleton der »Neuen Freien Presse« und erlangten dadurch eine große Wirksamkeit, vr. Lothar, der sich bereits im Dezember 1928 durch seine Beteiligung an den Werbemaß nahmen des Buchhandels dessen wärmsten Dank verdient hat, fand auch diesmal die eindringlichsten, temperamentvollsten Worte für die Veranstaltung des »Tages des Buches«, der nach seiner Überzeugung geistig gemacht werden muß. »Hüten Sie sich«, rief er dem vor bereitenden Komitee zu, »vor allem Vcreiusabcndhaften, machen Sie die Veranstaltung nicht dogmatisch-starr, sondern leben- d i g, nicht polemisch, sondern psychologisch. Und halten Sie ihr vor allem jede Politik fern!« Zweifellos werden diese Leitworte, wenn sie auch nicht ganz leicht ins Praktische zu übersetzen sind, von den Führern der Veranstaltung sehr sorgfältig beachtet werden müssen. Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins österreichischer Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, die ein großes Programm zu erledigen hatte, beschäftigte sich ebenfalls mit dem »Tag des Buches«. Die Anregung des Herrn Direktor Fritz Meyer (vom Schroll Ver lag), es möge bei dieser Gelegenheit die Berliner Einrichtung von fahrenden Bücherwagen oder Bücherkarren mit billigen Büchern an gewandt werden, fand bei der Versammlung großes Interesse, aber nicht ganz ungeteilte Zustimmung. Es wurde bezweifelt, ob diese Art des Blicherverkaufes den Wünschen des Wiener Publikums ent sprechen werde. Der Grazer Landesschulrat hat die dortige Polizcidirektion ver anlaßt, die »Meyeriade« und »Max und Moritz« zu verbieten, das will sagen, daß der Vertrieb und Straßcnvcrkauf und jede Ver breitung der Bücher an Personen unter achtzehn Jahren untersagt ist. Somit ist jeder Buchhändler (wohl nur in Graz) verpflichtet, das Begehren eines Knaben, der vermutlich oder nachweisbar das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, nach der Nummer 2980 von Reclams Universalbibliothek mit einem energischen Kopfschüt teln abzuwcisen. Freilich, was geschieht nun, wenn ein Sieb zehnjähriger so heimtückisch ist, seinen Bruder, der bereits das acht zehnte Jahr überschritten hat, zu bitten, ihm bas verfemte Bänd chen zu besorgen? Es ist nicht auszudcnken, welcher sittliche Schaden bei solchen Durchstechereien entstehen kann. In den letzten Tagen hat allerdings das Plenum des Landesschulrates einen Dringlichkeits autrag angenommen, dahingehend, bei der Polizeidirektion die Auf hebung des Jugendvcrbotes zu erwirken. Vielleicht wird also das Verbot widerrufen werden. Die »Meyeriade« — deren humorbegab ter Verfasser Oskar Kraus jetzt Ordinarius der philosophischen Lehr kanzel an der Prager Universität ist — erschien zuerst in der Kneip
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