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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1929
- Strukturtyp
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- 1929-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1929
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- Deutsch
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X: 48, A. Februar 1939, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Zeitung der Sexta des Prager Grabengymnasiums. Die erste Buch ausgabe wurde zur Maturakneipe bei Schmelkes in Prag gedruckt mit dem Untertitel »Facta et ficta ex vita clarissimi magistris historia« und dem Motto »Multis ille bonis flebilis occidit«. Von Schmelkes libernahm Neclam die Humoreske flir seine Universalbibliothek, dort erschien sie unter Vornahme von Zensuränderungen, so das; einige derbe Stellen gemildert wurden. Als Honorar erhielt der launige Autor, wie er gelegentlich mitteilte, fünfundsiebzig Mark und fünfzig Freiexemplare. Wien. Friedrich Schiller. Ausgleichsverfahren. — Das Wiener Handelsgericht hat das Ausgleichsverfahren eröffnet gegen: Continental Verlags gesellschaft m. b. H., Wien VIII., Lerchenfelöerstraße 6. An- meldungsfrist bis 21. März. Ausgleichtagsatzung 4. April um ^11 Uhr. Angebot 35 Prozent in sieben Monatsraten. Friedrich Andreas Perthes Aktieugesellschaft in Stuttgart. — Recynungsabschluß auf 30. Juni 1928. Soll. Grundstücke und Gebäude Maschinen und Einrichtungsgegenstände...... Schriften Kasse, Wechsel, Bankguthaben Laufende Forderungen Büchervorräte Sonstige Vorräte Haben. Aktienkapital Gesetzliche Rücklage Außerordentliche Rücklage Rücklage für Erneuerungen Hypothekenaufwertung Laufende Schulden Gewinnvortrag . 13 266,91 Gewinn 1927/28 3 437,53 RM 102 300 25 292 15 200 1 464 153 855 82 000 16 500 396 612 195 000 19 500 60 000 42 799 18 240 54 377 16 694 396 612 11 Gewinn- und V-rlnstrechimng. Soll. RM L, Generalunkosten 13 179 93 Abschreibungen 14 141 34 Gewinn 16 694 44 44 015 71 Haben. Vortrag vom Vorjahr 13 256 91 Gesamtertrag 30 758 80 44 015j71 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1929.) Ein betrügerischer Konkursverwalter. — Das Schöffengericht in Dessau verurteilte, wie die Leipziger Neuesten Nachrichten mit teilten, den Bücherrevisor und Konkursverwalter Waldemar Berg mann aus Dessau zu zwei Jahren fünf Monaten Gefängnis und drei Jahren Ehrenrechtsverlust. Bergmann hatte aus etwa zehn ihm zur Abwicklung übertragenen Konkursen insgesamt etwa 43 000 NM. vereinnahmter Konkursgelder unterschlagen und war dann flüchtig geworden. Nach längerer Zeit konnte er in Antwerpen gefaßt und nach Dessau gebracht werden. Bergmann war in vollem Umfange geständig; sonst würde voraussichtlich das Urteil härter aus gefallen sein. Ohne irgendwie einen Vergleich zwischen diesem und einem anderen uns bekannt gewordenen Fall ziehen zu wollen, scheinen doch die Amtsgerichte bei der Wahl der Konkursverwalter nicht immer eine glückliche Hand zu haben. Es werden oft Personen damit beauf tragt, die keine Ahnung vom Gewerbe haben und so kommt es, daß oft die Masse während des viele Monate währenden Konkursverfahrens aufgezehrt wird und die Gläubiger leer ausgehen. Auch eine Ge bührenordnung für jene, die gerichtliche und außergerichtliche Ver gleiche durchführen, erscheint als ein immer dringlicher werdendes Erfordernis, denn es soll ja Vorkommen, daß das Doppelte der Ge bühren der Rechtsanwälte gefordert wird. In einem uns vorliegenden Rundschreiben des Konkursverwalters an die Gläubiger eines Zeit schriftenvertriebes heißt es u. a.: Es ist beabsichtigt, in Kürze das Kon kursverfahren mangels Masse einzustellen. Bevor ich den Antrag auf Einstellung des Konkursverfahrens einreiche, halte ich es für notwendig, allen Gläubigern einen kurzen Überblick über den Verlauf des Konkursverfahrens zu geben und insbesondere die Gründe anzu geben, welche die Ausschüttung einer selbst bescheidenen Quote nicht zulassen. Das für die Befriedigung der Gläubiger in Frage kom mende Vermögen bestand im wesentlichen aus dem Büroinventar, den Buchbeständen und den Außenständen. Der größte Teil dieser Außen stände war einer Bank zur Sicherung eines gegebenen Kredites zediert worden, so daß dieser für eine Verteilung nicht in Frage kommen konnte — Anfechtung ausgeschlossen —. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die vorhandene Masse zu Beginn des Verfahrens durch hohe Verwaltungskosten geschmälert worden ist. Auf die Sich tung, Sortierung und Rücksendung der Nemittenden, die Klärung der Schulönerkonten, die Beitragung der Lieferantenkonten und Fest stellung jeder einzelnen Konkursforderung habe ich über 4 Mo nate verwenden müssen, wozu ein Personal von durchschnittlich 0 Köpfen benötigt wurde. Unter diesen Umständen hat die vor handene Masse nur zur Auszahlung der Lohn- und Gehaltsforde rungen ausgereicht. Soweit noch einzelne Beträge eingehen, sind diese zur teilweisen Begleichung der bevorrechtigten Steuerfordernngen zu verwenden. Für die nichtbevorrechtigten Gläubiger bleibt, trotz größter Arbeitsleistung, nichts übrig. Bucheinbände und Insekten. — In »The Pnblisher and Book- feller« wurde vor einiger Zeit ein Brief aus Alexandrien veröffent licht, worin Klage geführt wurde über die schlechte Erhaltung von Bucheinbänden in Ägypten. Es wurde gesagt, daß hauptsächlich eng lische Einbände den Angriffen der Insekten nicht standhielten, und zwar sollte die Ursache davon in der Verwendung von Fischleim liegen. Deutsche Bücher, z. B. Baedekerbände und auch französische Werke, hätten nicht gelitten. Es wurde vielerlei darauf geantwortet, Verleger und Großbuchbindereien nahmen dazu Stellung und die Buchbinder-Vereinigung stellte in Abrede, daß viel Fischleim in eng lischen Buchbindereien verwendet würde, da dieser viel teurer als der tierische Leim sei. Der Sachverständige für Bucheinbände des Briti schen Museums ist der Meinung, daß der beste Schutz gegen die Bücher und Einbände zerstörenden Insekten darin besteht, Bücherschränke und Gestelle mit einem scharfen Mittel zu behandeln. Uber die Feinde der Bücher und Einbände in den Tropen hat Sir Arthur Shipley in einem Aufsatz in »Tropical Agriculture« 1925 ausführlich geschrie ben. (Vgl. dazu auch den Aufsatz »BUcherschädlinge und ihre Be kämpfung von K. Braßler« im Bbl. Nr. 126/1928.) Der Verleger Abraham Lllls in Heidelberg. — In dem Werke des Wiener Universitätsprofessors vr. Gustav Turba »Neichsgraf Seilern aus Ladenburg am Neckar 1646—1715 als kurpfälzischer und oesterr. Staatsmann, Heidelberg 1923 (Carl Winters Univ.-Buch handlung)« befinden sich nachfolgende Notizen über den Verleger Abraham Lllls: Abraham Lüls, der Sohn eines »Kanfhändlers«, kam 1654 nach Heidelberg um zu studieren. Sehr bald arbeitete aber Abraham Lüls auch im Buchhandel und im »kaiserlichen« Postamt. Zweimal heira tete er in Heidelberg. Das erstemal (27 Oktober 1656) war es eine »Einheirat«. Seine erste Frau war nämlich die Tochter des auch in der deutschen Literaturgeschichte nicht unbekannten, in Frankfurt a. M. tätigen »Buchführers« (heute Buchhändlers und Verlegers) Wilhelm Fitzer. Dessen Geschäft übernahm Lüls und wurde am 3. Dezember 1656 »Universitäts-Buchhändler« an Stelle Fitzers. Als Witwer führte er dann am 2. Juni 1675 die Schwarzfärberstochter Susanne Elisabeth Seiler, die Schwester des Neichsgrafen Seilern, heim, manchmal nur Susanne wie seine erste Frau genannt. Sein erster Schwiegervater Wilhelm Fitzer hatte in der Thurn- u. Taxisischen Post die Geschäfte eines »Posthalters« besorgt. Lüls hatte ihm hier bei »assistiert« und war ihm dann 1656 in der Post ebenso wie im Buchhandel gefolgt. Als 1651 die Hochzeit des Kurprinzen Karl von der Pfalz mit der dänischen Prinzessin Wilhelmine Ernestine statt gefunden hatte, veröffentlichte er im nächsten Jahre eine »Kurtze und eygentliche Beschreibung der Verlöbnus, Heimführ- und Ver mählung .... Heydelberg, gedruckt bey Joh. Christian Walter, Chur- Pfaltz Buchdrucker. In Verlegung Abraham Lüls, Anno 1672«. »Auf Permission« Karl Ludwigs sei ihm diese Veröffentlichung anf- gctragen morden, sagt Lüls in seiner von ihm selbst Unterzeichneten Widmung an das fürstliche junge Ehepaar. Vielleicht hat damals Neichsgraf Seilern, noch nicht Lüls' Schwager, dienstlich mit ihm wegen dieser Publikation zu tun bekommen. A. K. 207
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