Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991016
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189910164
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991016
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-10
- Tag1899-10-16
- Monat1899-10
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7 5 58 Amtlicher Teil. -S 241. IS. Oktober 18SS. in den staatlichen Gesetzen nicht vorgesehen ist, das weiß ich. Wenn der Verein Kreis Norden etwa einen Beschluß faßt: wir wollen für unsere Mitglieder als bindend erachten, daß das und das geschieht, so glaube ich, ist das nicht durch staatliche Gesetze umstoßbar, oder kommt es wenigstens nichts daraus an, weil die einzelnen Mitglieder des Kreises Norden sich diesem Beschlüsse auch fügen werden. Ich glaube auch nicht, daß wir das staatlich kodifizieren können, was wir hier beschließen. Barbeck-Nürnberg: Meine Herren, wir sind ein an erkannter Verein, und das Gesetz über die anerkannten Vereine setzt die vorherige Prüfung der Statuten voraus. Wir können nichts beschließen, was in das Erwerbsleben des Einzelnen eingreift, und ich bin überzeugt, daß gegen diese Bestimmung, wenn wir sie als bindend erklären wollten, die Einwendung gemacht würde, daß sie gegen die gute Sitte oder gegen den gesetzlichen Grundsatz verstößt, wonach niemandem sein Erwerb und Lebensweg versperrt werden darf. Die von Herrn Pape vorgeschlagenc Resolution: »Die Bestimmungen des Z 76 des Handelsgesetzbuchs haben auch für den Buchhandel die größte Wichtigkeit und können nicht eindringlich genug der steten Beachtung em pfohlen werden. Die Versammlung ist der Meinung daß künftig ein Lehrherr regreßpflichtig gemacht werden kann, wenn er nachweisbar den Bestimmungen nicht genügt hat. Die Versammlung hält deshalb die Ausarbeitung eines Ausbildungsplans für nützlich, um eine Richtschnur für die ganze Ausbildung und ihren Lauf zu geben,» wird einstimmig angenommen. Zu der von Herrn vr. de Gruyter vorgeschlagenen Resolution bemerkt Konegen-Wien: Ich habe schon erwähnt, daß die schlechtesten Lehrlinge oft in den modernen Antiquariaten herangezogen werden, von den ganz kleinen Leuten, die mit billigen Preisen arbeiten, schleudern; das sind die Lehrlingszüchter, und wenn Sie die nicht veranlassen können, daß sie auf eine Schulbildung Rücksicht nehmen, so werden Sie nichts erreichen. Ich sehe den Kardinalpunkt immer in der Voraussetzung einer gewissen Schulbildung. Römer-Wiesbaden: Wir im mitteldeutschen Verbände stehen auf dem Standpunkte, daß wir nur Lehrlinge aufnehmen sollen, die die Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen- Militärdienst haben. Das giebt die Gewähr, daß der Mann ein gewisses Blaß von Kenntnissen besitzt. Aber wir gehen auch weiter, wir nehmen auch Volksschüler auf, nur mit der Bestimmung, daß der Volksschüler im Laufe der Lehrzeit so weit kommt, daß er vor einem Regierungskommissar die Prüfung ablegen kann. Hermes-Tübingen: Ein Normalmaß von Kenntnissen müßten wir wohl festlegen. Die Befürchtungen, die Herr Barbeck aussprach, daß die gesetzlichen Bestimmungen dem ent gegenstehen, sind vorhanden; aber ich glaube, man könnte doch wohl dem Börsenverein vorschlagen, man solle bei Aus nahme der Lehrlinge das thun, was man im mitteldeutschen Verbände auch thut. Sie nehmen nur Leute mit den Vor aussetzungen des Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisscs ans, und wer die erforderlichen Kenntnisse nicht hat, muß sie in seiner Lehrzeit noch erwerben. Sein Lehrherr wird ihm die Zeit dazu geben, und dann ist doch erreicht, daß über ganz Deutschland ein gleiches Maß von Vorbildung bei unseren jüngeren Kollegen vorhanden ist. Römer-Wiesbaden: Die Prüfung nachholen zu müssen, das können wir nicht verlangen. Wenn der junge Mann die Mittel nicht besitzt, uni als Einjähriger einzutreten, so braucht er auch die Berechtigung nicht zu erwerben. Aber wir wünschen von ihm, daß er sich innerhalb seiner Lehrzeit so weit fort bildet, daß er das Maß der Kenntnisse besitzt. vr. de Geilqter-Berlin: Ich gebe zu, daß mit dieser formellen Resolution etwas nicht Gewolltes erzielt werden kann. Wenn wir das so positiv aussprechen, wie ich vorgeschlagen hatte, so wird mancher zwischen den Zeilen zu lesen glauben: der Börsenverein sanktioniert es ja, wenn wir minderwertiges Material nehmen. Wir haben vorhin die Probe gemacht; die Herren, die ein bestimmtes Maß der Vorbildung wollen, sind in der Minderzahl geblieben, es wäre also gut, fest zustellen, wie viele es sind. Ich sehe aus dem angedeuteten Grunde von meiner Resolution ab; vielleicht hat Herr Konegen die Liebenswürdigkeit, eine Resolution zu beantragen, daß die Aufnahme der Lehrlinge von einem Mindestmaß von Kenntnissen abhängig sein soll. Konegen-Wien: Ich habe bereits betont, daß ich das erste Heilmittel darin sehe, daß wir besseres Material als Lehrlinge nehmen. Wenn wir besser vorgebildete Lehrlinge bekommen, so sind diese auch geeignet, mehr in ihrer Lehr zeit zu lernen. Wenn wir aber jedem freistellen, daß er jeden Buben von der Straße einstellen kann, so kann ja unter Umständen aus dem ungebildeten Schuster ein sehr tüchtiger Buchhändler werden, aber das wird immer die Aus nahme sein. Die Regel wird darin bestehen, daß wir ein schlechtes Material bekommen, wie wir es heute haben, und unsere ganze Mühe ist dann umsonst. Ich stelle den Antrag, daß darüber abgestimmt wird, wer für den Nachweis einer entsprechenden Vorbildung ist und wer nicht. Hartmann-Elberfeld: Wenn Herr de Gruyter seinen Antrag zurückzieht, so nehme ich ihn wieder auf. Es kann ja darüber abgestimmt werden. Entweder ist ein Maß von Schulkenntnissen wünschenswert oder nicht. Jeder muß das nach seiner Fa;on machen. Ich in meinem Geschäfte nehme keinen, der nicht das Zeugnis zum Einjährigen-Dienste hat. Es liegt in der Art, wie ich in meinem Geschäftsbetriebe mich mit den einzelnen Lehrlingen beschäftige, daß ich von ihm das verlangen muß. Er muß so viel mitbringen, um mir meine Arbeit zu erleichtern. Aber es ist eine andere Sache, wenn ich nun diese Erfahrung, die ich persönlich in meinem Geschäfte mache, generalisiere und sage: so muß es überall sein. Ich kann mir wohl denken, daß es in anderen Fällen ganz anders ist. Was den mitteldeutschen Verband betrifft, so muß man einwenden: Ihr ganzer Kreis ist verhältnismäßig sehr in telligent; in den Gegenden, die Sie vertreten, ist die Schul bildung sehr hoch gesteigert, und da liegt die Sache anders als im Osten. Bei uns in der Rheinprovinz liegen die Ver hältnisse auch besser. Aber Kollege Wunschmann hat doch eine Menge von Exempeln aufgesührt, wo junge Leute, die aus der Bürgerschule kamen, ganz Vorzügliches geleistet haben. Das, was wir erreichen wollen, erreichen wir durch die Schlußprüfung, und darauf wollen wir den Wert legen. Wir wollen aber auch aussprechen, daß wir einen Zwang auf die Herren Kollegen nicht üben wollen in der Richtung, daß sie nur solches Material nehmen dürsten, das eine ge wisse Schulbildung hat. Das mag Ihnen unbenommen sein, das zu thun. Herr Konegen sagt: das sind Ausnahmen, wenn ein Schuster ein guter Buchhändler wird; gewiß; aber ich bin überzeugt, daß solche Ausnahmen sehr zahlreich sein werden. Deshalb bitte ich dringend, sehen Sie von diesem Aussprechen eines Zwanges ab. Lassen wir die Sache ruhig gehen, sprechen wir nur zum Schlüsse weiter aus, daß wir diese Schlußprüfung für notwendig erachten, dann haben wir das Korrektiv für solche Leute, die unvorsichtig sind mit der Einstellung von Lehrlingen, die nicht die nötigen Anlagen haben. Denn Herr Barbeck hat richtig gesagt, die ganze Lehrlingsfrage ist wesentlich eine Willensfrage. Nicht bloß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder