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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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241, 16, Oktober 18SS. Amtlicher Teil. 7561 muß; es wirkt das künftig bei gerichtlichen Entscheidungen. Es ist das eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, und ich möchte, so ehrenvoll es für uns ist, daß Sie den drei von der Hauptversammlung erwählten Mitgliedern das allein überlassen wollen, doch bitten, daß Sie sämtlich diese Auf stellung aufs genaueste durcharbeiten und Ihre Vorschläge dazu den drei Personen oder Herrn Zwtßler Mitteilen, oder vielleicht noch besser, daß Sie sich dahin schlüssig machen, daß wir das, was wir aufzustellen haben, verpflichtet sind, Ihnen vor der Hauptversammlung mitzuteilen. Ich möchte wirklich nicht, daß diese ungemein wichtigen Vorschläge über das, was man von der Ausbildung des Lehrlings verlangt, nur von uns drei Personen ausgehen. Nicht etwa nur, daß ich glaube, daß der Prüfling in etwa allen diesen Dingen vorgenommen werden soll, daß er uns einen Musterballen vorpackt u. s. w.; aber es ist doch mit die Kardinalfrage, die uns hier zusammengebracht hat, und deshalb möchte ich Ihnen Vorschlägen, daß Sie selbst das aufs genaueste durch arbeiten, so daß das, was wir Ihnen schließlich vorlegen, als Vorschlag der gesamten Ausschußmitglieder an die Hauptversammlung kommt. Wunschmann-Wittenberg: Im Anschlüsse an das, was Kollege Pape gesagt hat, möchte ich Mitteilen, daß der sächsisch-thüringische Verband, der mich delegiert hat, am 17. September seine Hauptversammlung abhält und die Lehrlingsfrage und alles, was damit zusammenhängt, auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir werden ausdrücklich auch diese Vorschläge beraten, und ich würde mir dann erlauben, das Resums den drei Herren mitzuteilen. Vielleicht ist es zweckmäßig, daß andere Verbände, die in der nächsten Zeit ihre Hauptversammlung abhalten, das ebenso machen. Barbeck-Nllrnbcrg: Ich habe diese Vorschläge genau durchgesehen und wüßte nicht, was ich noch hinzusetzen sollte. Sie sind ganz ausgezeichnet durchgearbeitet; nur scheinen sie mir Uber das Maß des Lehrlingswissens doch etwas hinaus zugehen. Das mag aber individuell sein. Ich würd diese 89 Punkts verhältnismäßig glattweg dankbarst adoptieren, bloß mit der Ueberschrift wäre ich nicht einverstanden. Ich würde nicht sagen: »als Mindestmaß-, sondern »als Matz- dessen, was der Lehrling zu erlernen hat. —. Am Schlüsse müßte etwa zugesetzt werden: Selbstverständlich regelt sich diese Reihe nach den Eigenheiten des betreffenden Geschäfts. Es heißt hier z. B. Korrekturenlesen. Es kann sein, daß in dem oder jenem Geschäft das öfter vorkommt; das können aber doch bloß einfache Sachen sein. Das wichtige Korrekturen lesen kann doch niemals von dem Lehrlinge besorgt werden. Wenn wir diesen Beisatz machen, so können Sie getrost das Ganze der Kommission übergeben. Vorsitzender: Ich darf das wohl als Anregung be trachten, die aus dem Protokolle ersichtlich sein wird? Barbeck-Nürnberg: Wenn es unterstützt wird, würde ich es als Antrag einbringen. Immerhin würde ich Vor schlägen, daß wir jetzt darüber schlüssig werden. Siegismund-Berlin: Ich denke mir den geschäftlichen Verlauf dieser Angelegenheit vielleicht, wie folgt: Sämtliche Teilnehmer der heutigen Versammlung erhalten seitens der drei Herren diesen Entwurf, und die Delegierten haben die Pflicht, ihn, mit ihren Korrekturen, Anmerkungen und Vor schlägen versehen, innerhalb der nächsten vier Wochen an die Geschäftsstelle, respektive Herrn Zwißler zurückzusenden. Dann wird wahrscheinlich diese kleine Subkommission noch einmal zusammentreten und aus dem Material, das somit gewonnen wird, einen definitiven Entwurf, der zur nächsten Ostermesse vorgelegt werden soll, zusammenstellen. Ich denke, daß wir auf diese Weise einen Entwurf bekommen, der nachher auch seitens der Hauptversammlung wohl angenommen werden SrchittindlichzWki zebigans. wird, ohne daß sich in der Hauptversammlung eins große Debatte über die einzelnen Punkte zu entspinnen braucht. Hilgenberg-Leipzig: In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Sache möchte ich doch Vorschlägen, daß jeder der Herren, der Vorschläge zu machen hat, sie jetzt vorbringt. Schmidt-Dresden: Ich hätte nur anzuregen, daß wir auch eins möglichst gründliche Kenntnis der Litteraturgeschichte verlangen müßten. (Zuruf: Ist schon in Ziffer 32 enthalten.) Römer-Wiesbaden: Es sind doch eigentlich rein persön liche Anschauungen, die wir hier zu Grunde legen. Unsere Verbände wissen von diesen Vorschlägen noch nichts; wenig stens haben sie niemals Gelegenheit gehabt, sich darüber zu äußern. Ich glaube also, wir sollten dem Vorschläge des Herrn Siegismund folgen und abwarten, was die Herbst versammlungen der einzelnen Verbände zu den einzelnen Punkten sagen, und sollten dann schriftliche Vorschläge ein reichen. Straubing-Leipzig schlägt vor, unter Ziffer 25 zu sagen: Ueberblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestim mungen. Hartmann-Elberfeld: Ich finde, wenn der Lehrling sonst alles weiß, was von ihm verlangt wird, so braucht er sich um die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen noch nicht zu kümmern, das ist eine Sache für die reifere Gehilfenzeit. Der Lehrling würde damit überbürdet. Er soll vor allem Litteraturgeschichtskenntnisse haben, wie einer der Herren Vorredner sagte. In Absatz 32 ist ja Litteraturkenntnis vor gesehen; da ist doch auch die Geschichte der Litteratur ein begriffen. Dem, was Herr Siegismund neuerdings ausgeführt hat, möchte ich auch zustimmen und nur noch fragen, ob wir nicht, bevor wir mit diesen ganzen Vorschlägen zur Ostermeffe kommen, vielleicht noch einmal kurz vor der Ostermesse zu- sammenkommen sollten. Wir wissen ja noch nicht, welches Material wir der Kommission der drei Herren noch über weisen werden. Schön wandt-Berlin: Ich möchte dem Herrn Vorredner aus seine erste Bemerkung zu Ziffer 25 erwidern, daß der Lehrling unbedingt wissen muß, daß Bestimmungen in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch existieren, die auf den Buchhandel Bezug haben. Daß er die einzelnen Be stimmungen kennt, kann bei der Lehrlingsprüfung noch nicht verlangt werden. Es ist schon vorhin ausgeführt worden, daß es überhaupt nicht möglich sein wird, daß er das alles schon vollständig beherrscht, aber er muß wissen, daß solche Bestimmungen existieren; die Kenntnis der Litteraturgeschichte dürste eigentlich mit zur Vorbildung gehören. Es kann ja natürlich auch Ausnahmen geben, wo man den Lehrling noch in der Litteraturgeschichte besonders prüfen muß, weil er früher keine Gelegenheit hatte, sie zu lernen. Wolfhagen-Hamburg: Was in den Punkten 7, 13, 14 aufgezählt ist, wird wohl im allgemeinen nicht zu den Auf gaben des Lehrlings gehören. Die Eintragung der Verkaufs posten in die Strazze, diese wichtige Arbeit wird wohl der Chef niemals einem Lehrlinge übertragen. Ebenso ist es mit 13 oder 14. Das Austhun der Zahlungen in den Geschäfts büchern ist auch eine sehr heikle Thätigkeit, die wohl in den meisten Fällen der Chef allein macht. Ich möchte anheim geben, ob diese Punkte nicht aus den Vorschlägen wegzulassen wären. vr. de Grupter-Berlin: Ich möchte folgenden Vorschlag machen: Die Versammlung beauftragt den aus den Herren Zwißler, Siegismund und Pape bestehenden Ausschuß, die dem Aus bildungsplane der Lehrlinge zu Grunde liegenden Vorschläge an Hand der von der Allgemeinen Vereinigung Deutscher 10V7
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