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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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.sf 63. 18. März 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschv-Vuchbavdel. 3355 * Änderung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. — Dem Deutschen Reichstag ist der Entwurf eines Ge setzes betreffend Änderung des Strafgesetzbuchs zugegangen. Darin ist folgende Änderung bezw. Verschärfung des § 186 (Be leidigung), sowie des § 187 (verleumderische Beleidigung) und des 8 188 (Buße) für die Presse in hohem Grade beachtenswert: 4n. Der 8 186 erhält folgende Fassung: WB' ^ d ^ s ch b oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, wegen Be leidigung mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen begangen ist, mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Auf die Abbildungen oder Darstellungen begangenen Beleidigung tritt die Bestrafung ohne Rücksicht auf die Erweislichkeit der Tatsache ein, wenn diese lediglich Verhältnisse des Privatlebens betrifft, die das die behauptete oder verbreitete Tatsache ist nur mit Zustimmung des Beleidigten zulässig. d) Im Z 187 Abs. 2 werden die Worte »neunhundert Mark« ersetzt durch die Worte: »dreitausend Mark.« e) Im 8 188 Abs. 1 werden die Worte »sechstausend Mark« ersetzt durch die Worte: zwanzigtausend Mark«. Die zurzeit geltenden 88 lauten wie folgt: § ^0' oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, wegen Beleidigung mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre und, wenn die Beleidigung öffent lich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Dar stellungen begangen ist, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhun dert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. 8 >87. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen Anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzu würdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird wegen verleumderischer Beleidigung mit Gefängnis bis zu zwei Jahren Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis ermäßigt oder auf Geldstrafe bis zu neunhundert Mark erkannt werden. 8 188. In den Fällen der 88 186 und 187 kann auf Verlangen des Beleidigten, wenn die Beleidigung nachteilige Folgen für die Vermögensverhältnisse, den Erwerb oder das Fortkommen des Beleidigten mit sich bringt, neben der Strafe auf eine an den Beleidigten zu erlegende Buße bis zum Betrage von sechs tausend Mark erkannt werden. Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruchs aus. (Heschiiftsjubiläum. — Die Buchhandlung Julius Gjellerup in Kopenhagen, Zölv^acle 87, feierte am 15. März ihr fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Die Umgebungen, die 1890 eingeweihte Polytechnische Hochschule, ferner »Lotani8tr Labora torium«, das Mineralogische Museum (1893 eröffnet), »Loivsr- sitets keiuibke Laboratorium«, »Den tarmaesutiLko Lärean3talt« und verschiedene Schulen, die in dem 1884 noch ganz neuen sondern auch dem aus dem Kundenkreise sich entwickelnden Ver lag. Dieser weist wissenschaftliche Autoren auf wie die Professoren Biilmann (Chemie), Orla Jensen, A. Ostenfeld (»'I'elrniZlr LIa8tici- t6t8lärs«; »l'eliuigkStktlk«, 2Bde.), Julius Petersen, K. Prytz u. a.m., die Doktoren E.Jessen, Edv. Larsen, Wieth-Knudsen, und Schulbuch verfasser wie Olaf Lange (Lesebücher), Nora und Thyra Mortensen 1ick83lcrift kor Natematilr« (redigiert von Lr. pbil. E. Juel und ma^. so. V. Trier). Auch Werke der schönen Literatur sind bei Gjellerup erschienen, so die Erstlingsarbeiten von M. Andersen-Nexö und Joh. Skjoldborg, doch ging der belletristische und Kinderbücher- Verlag 1903 an E. Jespersens Forlag über. Gjellerup war auch, zusammen mit der Firma P. Hauberg L Co., Verleger von »Van8lc Lolksbibliotbek« womit er die Herausgabe klassischer Meisterwerke der Weltliteratur zu billigem Preis versuchte; indes war der Markt damals noch nicht dafür gewonnen, und das Unternehmen wurde nicht fortgesetzt. Julius Gjellerup ist Mitstifter des dänischen Buch handlungsgehilfenvereins gewesen, auch Mitstifter des Kopenhagener Sortiment rvereins und war einige Jahre dessen Vorsteher. Er hat an der Errichtung der dänischen Buchhändlerfachschule teil genommen und gehörte zu ihren ersten Lehrern. Zusammen mit Gjellerup feierte auch sein Prokurist Peter Olsen gleichzeitig mit dem Geschäft sein 25jähriges Jubiläum G. Bargum. Verlag Die Tat G. m. b. H. in Leipzig. — Handels registereintrag: In das Handelsregister ist heute auf Blatt 13975 die Firma Verlag Die Tat Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig (Liebigstraße 2) eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden: Der Gefellschaftsvertrag ist am 6. März 1909 abgeschlossen und buchhandlung, namentlich die Herausgabe einer von vr. Ernst Horneffer-München redigierten Zeitschrift unter dem Titel: Die Tat. Wege zu freiem Menschentum. Eine Monatsschrift. Das Stammkapital betrügt 20 000 Zu Geschäftsführern sind bestellt die Verlagsbuchhändler Vr. pbil. Werner Bruno Klinkhardt und Otto August Fritz Eckardt, beide in Leipzig. Die Vertretung der Gesellschaft steht jedem der Geschäfts führer selbständig zu. Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch bekannt gegeben: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel«. Leipzig, den 15. März 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. HL. (Leipziger Zeitung Nr. 61 vom 16. März 1909.) * Neues Wechselstempelgesetz. Die vom 15. März 1909 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 3578 das Gesetz wegen Änderung des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer, vom 4 März 1909, und unter Nr. 3579 die Bekanntmachung des Textes des Wechsel stempelgesetzes, vom 10. März 1909. * Paul Eudels Fälscherkünste«. (Vgl. Nr. 13 d. Bl.) — In Nr. 13 d. Bl. vom 13. Januar hat Herr Fr. I. Kleemeier in seinem Artikel »Bilderfälschungen« der beiden Schriften Paul Eudels »Ls l'rugua^e« und »l'ruoL et Iruyueui^«, aus denen er manches heitere Vorkommnis erzählt, Erwähnung getan. Eine deutsche Übersetzung des erstgenannten Buches (PaulEudel, Die Fälscherkünste) von Bruno Bücher ist im Jahre 1885 bei Fr. Wilh. Grunow in Leipzig erschienen, jetzt aber seit vielen Jahren vergriffen. Sie war von Arthur Roeßler ergänzt worden. Derselbe Sachkenner wird nunmehr eine neue, umgearbeitete Auflage im Herbst d. I. im genannten Verlage erscheinen lassen. 437*
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