Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19111218
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191112182
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19111218
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-18
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
293. 18. Dezember ISI1. Nichtamtlicher Teil. SöyeMlair ?. Sr Dach«. -duchh<m»L. 15923 wollen, wird beibehalten, und eine strenge Kontrolle der Reverspunkte wird sich zweifellos ermöglichen lassen. Aus der Versammlung heraus wird der Wunsch laut, für die Beurteilung der finanziellen Wirkung noch ein größeres Zahlenmaterial zu erhalten. Der Vorsitzende verspricht diese Bitte zu erfüllen. Der Börsenvereinsvorstand hat den Wunsch, die Meinung der anwesenden Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine über die Börsenblattreform zu hören und die heutige Aussprache wiederum in den einzelnen Vereinen zum Gegenstand von Erörterungen zu machen. Der Vorsitzende stellt fest, daß die bisherige Debatte sich um folgende drei Punkte gedreht habe, über welche er nunmehr die Spezialdiskussion eröffnen werde. 1. Ist die absolute Geheimhaltung des Börsenblattes heute noch notwendig. 2. Soll der Postbezug des Börsenblattes cingeführt werden. 3. Ist zur Aufrechterhaltung der Geheimhaltung des Börsenblattes ein Prohibitivpreis einzusetzen. 4. Soll ein Zwangsabonnement auf das Börsenblatt für alle Mitglieder des Börsenvereins eingesührt werden. Der erste Redner, ein Wortführer des Sortiments, führt aus, daß das Sortiment für strengste Selretierung des Börsen blattes wäre und ist erstaunt über die große Anzahl von Biblio theken, die heute das Börsenblatt bereits erhielten. Es bestehe die Gefahr, daß die Bibliotheken Kenntnis von den anti quarischen Angeboten erhielten und sich an die Hauptantiquare wendeten, die sie aus dem Börsenblatt kennen lernen. Die Bibliotheken würden dann die ihnen von dem Sortiment zu gehenden Novitäten so lange behalten, bis sie sie antiquarisch von den Antiquaren beziehen könnten und dann empfangene Novitäten dem Sortimenter zurückgeben. Die jetzt von dem Sortimenter auszuwendenden Kosten für die Zustellung des Börsenblattes durch Kreuzband dürften nicht zu hoch sein. Die Sortimenter, dis das Börsenblatt durch Kreuzband täglich beziehen, sind die rührigen, und diese scheuen auch die 37 A Portospesen nicht. Das Sortiment sei gern bereit, dem Börsenverein die Mittel zu bewilligen, die er zur Durch führung seiner Aufgaben brauche; er möchte aber ernstlich davor warnen, dies dadurch zu erreichen, daß man allzuviel am Börsenblatt rüttle. Ein anderer Sortimenter erwidert, daß er den Aus führungen des Vorredners nicht zustimmen könne. Auch er habe der Einführung der verschärften Sekrstierung des Börsen blattes voll zustimmen können, er habe aber seitdem gelernt und sich überzeugen müssen, daß es keine strenge Se- kretierung überhaupt gebe, daher müsse man Realpolitik treiben und die Dinge sehen wie sie sind. Die Konkurrenz des Börsen blattes, wie sie heute vorhanden sei, hänge alles, was im Buch handel passiere, an die große Glocke. Man könne wohl be dauern, daß die Selretierung nicht voll durchführbar wäre, aber man müsse sich doch eben deshalb aus realen Gründen aus den Boden des Referenten stellen. Sollte einer der hier anwesenden Herren Sortimenterkollegen anderer Meinung sein, so bitte er um Berichtigung. Ein weiterer Redner behauptet, daß die Meinungen im Sortiment zum mindesten geteilt seien. Auch er halte den im Jahre 1902 gefaßten Beschluß für einen Fehler, man dürfe deshalb heute nicht in einen weiteren verfallen, was nicht ausgeschlossen wäre, wenn den Anregungen, die absolute Se- kretierung beizubehalten, entsprochen würde. Der Wunsch des Sortiments geht dahin, das Börsenblatt möglichst schnell zu erhalten. Leider bezieht das Sortiment das Börsenblatt der hohen Kosten halber nicht direkt, sondern über Leipzig. Die Durchführung der strengen Selretierung ist unmöglich. Das übliche Verfahren, das Börsenblatt nach seiner Benutzung zum Einschlagen zu verwenden, trägt auch nicht zur Aufrechterhaltung der Selretierung bei, gerade die heute gemachten Ausführungen zeigten, daß die Selretierung nicht gewirkt habe. Herr Kommerzienrat Siegismund erklärt, nunmehr über die einzelnen Punkte abstimmen lassen zu wollen. Es soll aber durch die Abstimmung keineswegs eine Bindung der Abstimmenden erreicht, sondern nur Klarheit geschaffen werden. Nach erfolgter Debatte wird Frage l in folgender Formulierung: »Sind die Gründe von 1902 noch heute maßgebend für eine strenge Durchführung der Selretierung des Börsen blattes« zur Abstimmung gebracht und gegen zwei Stimmen verneint. Frage 2, soll der Postdebit des Börsenblattes eingesührt werden, wird einstimmig genehmigt. Bor Abstimmung zu Frage 3, soll ein Prohibitivpreis für Nichtmitglieder festgesetzt werden, erläutert der Referent, Herr Seemann, nochmals den Zweck eines solchen Prohibitiv- preises. Er sei gedacht als eine Strafe für Verletzung der an sich ausrecht zu erhaltenden Selretierung des Börsenblattes. Nachdem von einer Seite der in Aussicht genommene Betrag von 200 Fi als ungenügend für die reichen Warenhäuser be zeichnet war, wird zunächst allgemein dis Einsetzung eines Prohibitivpreises genehmigt. Hierauf rechtfertigt der Vorsitzende den vorgeschlagenen Betrag von 200 Ft für den Prohibitivpreis, da man Rücksicht auf die schweizerischen und österreichischen Firmen nehmen müsse. Diesen Firmen könnte das Börsenblatt nicht über wiesen werden, sondern sie müßten den Bezugspreis bei ihrer Postanstalt erlegen. Sie würden also aus längere Zeit die Differenz zwischen dem Prohibitivpreis und dem wirklich zu zahlenden Betrag entbehren. Der Betrag von 200 Ft sei aber auch als ausreichend anzusehen. Es wird hierauf der Betrag von 200 Fl als Prohibitiv preis genehmigt. Die vierte Frage, daß jedes Mitglied des Börsenvereins das Börsenblatt beziehen müsse, wird gegen zwei Stimmen angenommen. II. »Satzungsänderung«. Die heutige Versammlung ist nicht berufen in der Frage, ob die Reform des Börsenblattes eine Satzungsänderung be dinge, eine Entscheidung zu treffen, dies ist Aufgabe des dafür eingesetzten außerordentlichen Ausschusses. Unter diesen Um ständen sieht die Versammlung von einer Stellungnahme und Abstimmung ab. III. »Bezugspreise«. Hierbei handelt es sich um die folgenden drei Punkte: 1. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags einschließlich Berech tigung zum Bezüge des Börsenblattes, 2. Bezug weiterer Exemplare über das Mitgliedspflicht exemplar hinaus, 3. Bezugspreis für Nichtmitglieder. Alle drei Punkte werden von der Versammlung ein stimmig angenommen, insbesondere wird zu 1 24 als Mtgliedsbeitrag einschließlich Börsenblatt bei Frankozustellung, zu 2 und 3 der Preis von 38 ^ genehmigt. IV. »I n s e r a t p r e i s e«. Die Versammlung erkennt an, daß die zur Verteilung gelangten Probeblätter geschickt gesetzt seien, und daß die Musteranzeigen darauf die gleiche gute Wirkung zeigten wie bisher, insbesondere die zweispaltig gesetzten Inserate. Auch das gewählte neue Format sei gut und keineswegs zu groß. Ein Redner ist trotzdem für Beibehaltung des bisherigen For mats und des dreispaltigen Satzes. Der Borwurf, daß letzteres die Unübersichtlichkeit der Inserate zur Folge habe, sei nicht stichhaltig. Der Vorsitzende führt aus: Die Verwerfung des vier- spaltigen Satzes ist gleichbedeutend mit dem Scheitern der 20«»«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder