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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Duchhandcl. Redaktioneller Teil. ^ 61, 16. März 1914. sontaines Wirken für das Gemeinwohl, im besondern für die in ternationale Verständigung und dadurch auch für den Weltfrie den, sind bekannt; er ist einer der uneigennützigsten Männer Bel giens und dabei von einer bewunderungswürdigen Arbeitskraft, die ihn immer neue Aufgaben übernehmen heißt, so neuerdings auch die Mitteilung — mit Otlet — der Union dss ^.ssoviations Intornationkttks und ihrer Publikationen »Ra VW internationale« und »^.nnuaire «le 1a Vie internationale«. Neben der Vielen schriftstellerischen Kleinarbeit, die Lafontaine als Leiter dieser Institute jahraus, jahrein zu bewältigen hat und wozu auch die Vertretung der letzteren auf so vielen internationalen Kongres sen gehört, seien seine zwei Hauptwerke über die internationalen Schiedsgerichte angeführt, die beide einen guten buchhändleri- schcn Erfolg hatten: Rasierisis inttzruationals: Ristoirs dovnmsntairs «Ws arbi träres internalionaiix (1794—1900), 1902 (40 krs.), und: Riblio- rrapbw ds la Raix et de barbitrare international. Tome I, 1904 (5 krs.). Wie Ernst Solvay, über dessen Jubiläum ich in einem der letzten Brüsseler Briefe berichtete, ist auch Lafontaine ein großer Freund das Alpensports und erfreut sich trotz seiner Jahre der besten Gesundheit; ohne Zweifel hat hierzu der Um stand beigetragen, daß Lafontaine ein ausgesprochener Alkohol- gcgner und selbst Alkoholabstinent ist. * » « Die Novitäten-übersicht über die Erscheinungen der letz ten 3 bis 4 Monate mutz leider recht kurz ausfallen. Es ist zwei fellos ein erheblicher Rückgang in der verlegerischen Produktion festzustellen. Eine spezifische Weihnachtsliteratur gibt es in Bel gien überhaupt nicht; wir sind da ganz auf den Import aus Frankreich, Deutschland und England, allenfalls auch noch Hol land angewiesen. Die wenigen Jugendschriften, die von einigen belgischen Verlegern hergestellt werden, sind ausschließlich für den Verkauf »sn xros« an Schulen und städtische Behörden zum Zwecke der Preisverteilung am Schlüsse des Schuljahres be stimmt. Bei den hohen Rabattsätzen, die sie hierbei »der Kon kurrenz wegen« bewilligen zu müssen glauben, leidet notgedrun gener Weise die typographische Ausstattung so sehr, daß wir diese Fabrikate hier nicht zu berücksichtigen brauchen. Das einzige Weihnachtsbuch — weil es gerade kurz vor dem Feste, nach lan gen Vorbereitungen endlich erschienen ist! — war die monumen tale Eulenspiegelausgabe mit den farbigen Illustrationen von Amsdse Lhnen, über die ich im vorletzten Briefe bereits berich tet habe. Der Preis des Werkes ist bei Erscheinen von 100 bzw. 150 krs. auf 150 und 200 krs. erhöht worden. Der Absatz zu diesem relativ hohen Preise ließ zu wünschen übrig, wie über haupt das letzte Weihnachtsgeschäft sich von dem der früheren Jahre dadurch unterschied, daß große, teure Werke — ganz wie in Deutschland — nur sehr wenige Käufer fanden. Am Anfang und gegen Ende der Wintersaison erschienen zwei andere hervor ragend ausgestattete Werke, die ich ebenfalls schon kurz ange zeigt hatte: Paul Lafond, Risron^mos Rosott, son srt, son mkln- vnos, 868 disoiplss, 4°, mit 108 Tafeln in Heliogravüre und Helio- thpie, 100 krs., und Emile Magne, dlioolas Roussin, Premier psintrs iw Roi (1594—1665), 4", mit über 100 Tafeln, 125 krs. Es sind dies die einzigen größeren Verlagswerke, die die bisher so ungewöhn lich produktive Firma G. van Oest L Cie. diesen Winter heraus brachte. Wir sehen auch hieran, daß die Kaufkraft des Publikums nachläßt; es war ja auch vorauszusehen, daß der kunstgeschicht liche Verlag dieser Firma in dem einige Jahre hindurch einge schlagenen Tempo nicht weitergehen konnte, bzw. das Interesse der dafür in Betracht kommenden, immerhin beschränkten Käu ferzahl damit auf die Dauer nicht würde Schritt halten können. Dieselbe Verlagshandlung hat im vorigen Jahre auch ein echtes und rechtes Bilderbuch verlegt, eine Seltenheit fürs belgische Buchgewerbe : Risstts 6t sa parckoukls, par Rlanebs Rousseau, 11- lustrattons de Lladslsins Rraneliomms (Quer-4". krs. 4.50). Die Ro manliteratur hat nichts irgendwie Bemerkenswertes hervorge bracht; die von der ^.ssooiation dss Rerivaws bslssks, der Brüsse ler Filiale von Figuisre L Cie. und Lamertin verlegten belle tristischen Werke weisen keine hervortretenden Verfassernamen auf, dagegen hat die letztgenannte Firma, die immer mehr vom 404 wissenschaftlichen zum schöngeistigen Verlage übergeht, eine Sammlung literarischer Imitationen veröffentlicht, die Erfolg fan den: ^ Goslar de . . . (»Nach Art von . . .«), von A. Blandin und I. M. Canneel (krs. 3.50). Das Buch ist offenbar arid) »nach berübmten Mustern« verfaßt worden und als Pendant zu den drei Bänden der in den letzten Jahren bei Grasset erschienenen, außerordentlich erfolgreichen französischen Sammlung »-V la ma nisrs de . . .« zu betrachten. Ein gut illustriertes Buch über die Türkei, in türkenfreundlichem Sinne geschrieben, erschien bei Vromant & Cie: Re Orspusouls des Lultuus, Lilboustlss d'lslam Von R. Gillon (krs. 4.—); eine Erinnerung an die Genter Welt ausstellung bildet die mit vielen Illustrationen und Tafelbeilagen versehene Monographie »Rs Villahs Noderos« (Goemaere L Cie., krs. 15.—). Folgendes reich dokumentierte, religionsgeschichtliche Werk ist bereits über Belgiens Grenzen hinaus bekannt gewor den: Ed. Daanson, Nzttkss st Rötendes. (Rtodss sur 1'orixios st Revolution dss crovaness rsliAisusss pur lg, eomparaison des textes orichnuux), 8", mit 53 Jllnstr. u. Tafeln. (Selbstverlag 10 krs.) Zum politisch-soziologischen Verlag übergehend, seien noch folgende Novitäten kurz angeführt: Baron du Sart de Bouland, Re Duo d'Rrssl, 1848—1903, Lebensbeschreibung eines der hervor ragendsten katholischen Staatsmänner und eines vollkommenen Aristokraten (Castermann, Tournai, 6 krs.). — C. van Overbergh, Ru Oreve Ososrals (Misch L Thron, 12 krs.), erschöpfende Dar stellung der Organisation und des Verlaufs des berühmten bel gischen »Generalstreiks« vom April v. I.; Jlitch, Rs obsmio-ds- Rsr ds Raxdad st l'Rxpansioo ds ITVllsmuFus su Orient (Misch L Thron, 7 krs.); Henry L. A., Rs gooialisms st 1'art ds ooinman- der daos l'industris (mit 49 Abbildgn., Vaillant-Carmanne, Lüt tich, krs. 3.50); Du Moulin, Oommsnt plaesr sss eapitaox (Rossel L fils, krs. 2.75). Schließlich zwei brauchbare, auch vom Aus land häufig bezogene Nachschlagewerke: Rouvsau viotioooairs dss sominunss du Rozmums ds Lel^igus. Xouvsiis sdition (E. Guyot, 8 krs.), Gemeinde- und Ortsentfernungslexikon, und ^nouairs administralik ds 1a Lslg'igus st ds la Oapitals du Rovuums (E. Bruylant, 3 krs.). Brüssel. Jos. Thron. Kleinere Rechtsfragen. Einige Antworten. Von vr. Alexander Elster (Jena). I. Rücktritt vom Verlagsvertrag. Es ist mir neulich einmal die Frage vorgelegt worden, ob ein Verleger die Möglichkeit habe, von dem Verlagsvertrag zu rückzutreten, wenn der Verfasser vor Drucklegung des Buches so schwer erkrankt, daß eine Wiederaufnahme seiner Stellung, von der das Gedeihen des Buches im wesentlichen abhängt, ausge schlossen ist. Es handelte sich um den Fall, daß ein Hochschul lehrer, der eine ganz besondere Richtung vertritt, ein Lehrbuch seines Lehrgebietes verfaßt und einen Verlagsvertrag mit dem Verleger abgeschlossen, das Manuskript auch bereits eingeliefert hat. Er erkrankte so schwer, daß eine Wiederaufnahme seiner Lehrtätigkeit ausgeschlossen ist. Der Absatz des Buches steht und fällt in diesem Falle mit der Fortsetzung der Lehrtätigkeit des Verfassers, da andere Professoren das Lehrgebiet anders behan deln und derjenige, der zu seinem Nachfolger an der betreffenden Hochschule ausersehen war, ebenfalls nicht nach der Eigenart des betreffenden Verfassers lehrt. Es liegt aus der Hand, daß dem Verleger ein erheblicher Schaden dadurch erwächst, daß er das Buch trotz alledem Herstellen muß, und es ist klar, daß ein solcher Verleger den lebhaften Wunsch hat, von dem Vertrag loszu kommen. Ebenso klar ist es, daß der Verfasser von dem Recht, das ihm durch den Verlagsvertrag zusteht, nicht abgehen will und auf dem Erscheinen des Werkes besteht. Die rechtliche Mög lichkeit, diesen Vertrag aufzulösen, ist gering. Stirbt der Ver fasser, so hört dadurch der Verlagsvertrag auf, und der Verleger braucht die Sache nicht fortzuführen. Im Gesetz ist aber nur vom
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