Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1938
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- 1938-03-26
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- 26.03.1938
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Gehilfenprüfung des Der Prüfungskommission des Gaues Pommern, die die Gehilfen- prüfuüg am 13. März in Stettin abnahm, stellten sich in diesem Jahre neun Lehrlinge (2 männliche, 7 weibliche). Der Inhaber der Buchhandlung Saunier, Herr Garduhn, hatte wie früher seine schönen Geschäftsräume freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Im Wesen unseres Berufsstandes liegt es begründet, daß zu ihm Menschen mit den verschiedensten Voraussetzungen an Bildung und Wissen kommen. Es konnte in Pommern jedoch — wie wohl auch in anderen Gauen — festgestellt werden, daß die Zahl der Abi turienten, die zum Buchhandel kommen, im Abnehmen begriffen ist. Die Prüfung gliederte sich in vier Abteilungen: die schriftliche Haus arbeit, die schriftliche Beantwortung von zwölf Kurzfragen, eine mündliche, theoretische und eine praktische Prüfung. In diesem Jahre war man zum erstenmal in Pommern dazu übergegangen, bei der schriftlichen Hausarbeit drei Themen zur Wahl zu stellen, ein Ver fahren, das sich als glücklich erwiesen hat; vor allem wohl deshalb, weil man bei der Beurteilung der einzelnen Arbeiten jetzt zumindest eine Neigung zu dem Gebiet, aus dem das Thema gewählt worden ist, voraussetzen darf. Es wurde je ein Thema aus den politischen Fragen der Gegenwart, aus der Literatur und aus der buchhändle rischen Praxis gestellt und so formuliert, daß sowohl das Grund sätzliche gesagt werden mußte, jedoch auch genügend Spielraum für die eigene Blickrichtung der Prüflinge blieb. Es ergab sich, daß jedes Thema von ungefähr derselben Zahl der jungen Berufskameraden bearbeitet worden war. Die Prüfung begann mit der schriftlichen Beantwortung von zwölf Kurzfragen, die einmal zeigen sollte, welches Wissen der Prüf- Gaues Pommern ling besitzt, zum anderen aber besonders, ob er dieses Wissen kurz und bündig formuliert zu Papier bringen kann; zum dritten — und das ist wohl der wichtigste Punkt — sollen die Kurzfragen ein Erziehungsmoment darstellen, weil sie Bildungslücken klar aufzeigen und — da sie nicht in Wifsensgruppen geordnet sind — zu geistiger Beweglichkeit erziehen. Es wurden Kurzfragen aus folgenden Wissens gebieten gestellt: Buchhandelskunde — Geschichte der Bewegung — Organisation und Geschichte des Buchhandels — Deutsche Literatur — Wirtschaftlicher Aufbau — Kolonien — Heimatliteratur. Die mündliche Pvüsung wurde in zwei Gruppen zu je vier und fünf Lehrlingen vorgenommen. Darauf folgte die praktische Prüfung, in der jeder Prüfling vor eine Aufgabe des täglichen Geschäfts lebens gestellt wurde, und die er in einer bestimmten Zeit mit allen buchhändlerischen Hilfsmitteln erledigen mußte. Den Abschluß bildete eine Unterhaltung am Lager, bei der die Fähigkeit zur Füh rung eines Kundengesprächs mit allen Möglichkeiten geprüft wurde. Der Landesleiter der Neichsschrifttumskammer Pg. Diebenow, der an der Prüfung teilgenommen hatte, konnte sämtliche Lehrlinge als Vollmitglieder der Reichsschrifttumskammer verpflichten, jedoch ließ der Landesobmann Pg. Klein, der bereits in seiner An sprache bei Beginn der Prüfung auf die weltgeschichtliche Be deutung des Tages hingewiesen hatte, in seinem Schlußwort keinen Zweifel darüber, daß allein die Freude über die Größe des Tages die Prüfer bei einigen Berufskameraden zur Milde gestimmt habe. Den kameradschaftlichen Ausklang bildete ein gemeinsames Ein topfessen, zu dem sich alle Berufskameraden zusammenfanden. vr. Wolf gang Strauß, Greifswald. Vom italienischen Buchhandel Die Möglichkeiten zur Erlangung von Selbständigkeit und natio naler Unabhängigkeit auf wirtschaftlichen Gebieten sind in Italien auch auf ihre Anwendbarkeit und Nützlichkeit auf dem Gebiet des Verlagswesens untersucht worden. In der Fachpresse werden seit Ende 1937 zahlreiche Aufsätze veröffentlicht, in denen Fachleute sich über das Für und Wider in der Frage der Autarkie im italienischen Verlagswesen äußern. vr. Giovanni Baröi, Leiter der vlbraria Uomsua äi Seizure e Retters und der Senatsdruckerei, vertritt den Standpunkt, daß eine Autarkie im Verlagswesen niemals auf den Ausschluß und auf Einschränkung fremdländischer wissenschaftlicher und technischer Werke gerichtet sein darf. Er erwähnt das Beispiel Japans, das erst durch Ausnahme und gründlichstes Durcharbeiten der Errungenschaften fremder Völker den Grad allgemeiner Unabhängigkeit erreichen konnte, den es heute erlangt hat. vr. Bardi stellte folgende Forde rungen auf: 1. Auswertung und Stärkung aller Bücher und Zeit schriften wissenschaftlicher und technischer Art italienischen Ursprungs. Bevorzugte, zum mindesten gleichgestellte Behandlung gegenüber aus ländischen Druckschriften gleicher Art. 2. Eine genaue Sichtung fremd ländischer Werke und Ausschaltung von Arbeiten und Veröffent lichungen, die allgemein in Widerspruch mit den moralischen und politischen Auffassungen des faschistischen Italien stehen. 3. Auf nahme jeder Art von Tätigkeit, besonders auf wissenschaftlichen und technischen Gebieten, auch wenn es sich um Neuerungen und Werke ausländischen Ursprungs handelt; letztere soweit sie geeignet sind, genaue Kenntnis über die Fragen und Errungenschaften der Zivili sation allgemein zu geben, sodaß dadurch letztlich auch wieder die Möglichkeit, den Grundsatz der Autarkie auf allen Gebieten zu ver wirklichen, gefördert wird. Der zweite Aufsatz, der in Zusammenhang mit dieser Frage ver öffentlicht wurde, stammt aus der Feder des Commendatore Cesare Angelo Rossi, Präsidenten des >l8tituto Osograkieo Vs ^Aostin! cki Vovara. Seine Abhandlung ist mehr auf die Verbreitung des italieni schen Buches im Ausland gerichtet, die der Überflutung des italieni schen Büchermarktes mit fremden Druckwerken gleichsam entgegen- arbeiten soll. Sein Vorschlag gipfelt darin, daß der italienische Ver leger bemüht sein soll, die Übersetzung von italienischen Werken in andere Sprachen selbst zu veranlassen und selbst den Vertrieb der Übersetzungen im Ausland zu fördern. Im übrigen enthalten die Ausführungen Rossis ebensowenig eine Befürwortung zur Einschränkung der Einfuhr fremder Werke wie die Richtlinien von ou. Ciarlantini, des Präsidenten des italieni schen Verlegerverbandes, der vor den Vertretern dieses Verbandes äußerte, daß Autarkie im Verlagswesen nicht durch Errichtung von Zollschranken oder durch Kontingentierung erreicht werden soll und nicht erreicht werden kann. Besondere Aufmerksamkeit ist in letzter Zeit der Frage der italienischen Modezeitungen gewidmet worden, die neben den zahl reichen fremden, vorzugsweise französischen in Italien gelesenen. Modezeitungen ein kümmerliches Dasein führen. Der Wille zur Un abhängigkeit hat hier — wie bereits auf diesen Seiten berichtet wurde — zur Gründung einer Fachvereinigung Anlaß gegeben, der die Beschirmung und Förderung der Modezeitungen und Mode schöpfungen italienischen Ursprungs anvertraut ist. Allerdings wird nunmehr beklagt, daß die Kosten für die Erhaltung dieser Fach vereinigung durch einen Aufschlag auf die Einzel- und Dauerbezugs preise in- und ausländischer Zeitungen bestritten werden, der erstens den italienischen Modezeitungen weder einen Vorteil vor den aus ländischen Zeitschriften bringt, noch an sich fördernd für den Ver kauf wirkt. Zur Frage der Übersetzung fremder Werke ins Italienische ist noch ein belangreicher Beitrag von Commendatore Cappelli zu ver zeichnen. Auch er lehnt eine Ausschaltung fremder Werke vom italieni schen Büchermarkt ab. Wenn ein italienischer Verleger ein fremdes Werk der schönen Literatur in italienischer Sprache herausgibt, weil das Buch in anderen Sprachen großen Erfolg hatte, so erscheint ihm die italienische Ausgabe gerechtfertigt. Dagegen wendet sich Cappelli gegen die von der Allgemeinheit in Italien noch immer gezeigte Bevorzugung für wissenschaftliche Werke von fremden Autoren. Cap pelli stützt sich in seinen Äußerungen auf die Erfahrung, daß das Werk eines fremden Verfassers auch bann noch bevorzugt wird, wenn gleichwertige oder bessere Werke italienischer Autoren vorhanden sind. Er empfiehlt daher eine Art aufklärender Überwachung 'für die Ver leger und ein Gleiches für die Käufer. In einer weiteren in der Tagespresse vom Präsidenten des Verlegerverbandes on. Ciarlantini veröffentlichten Stellungnahme verweist dieser ausdrücklich darauf, daß das Buch eine moralische und politische Berufung erfüllt und nicht wie andere Gegenstände lediglich einen wirtschaftlichen Charakter besitzt. Die gegenseitige Abhängigkeit aller Nationen in wissenschaftlichen und kulturellen Fragen macht es unmöglich, baß ausländische Bücher und Übersetzungen mit einem Bann belegt werden. Eine grundsätzlich ausländischen Werken ge währte Bevorzugung ist ebenso falsch wie eine grundsätzliche Ab lehnung aller Werke von fremden Autoren. Somit führt die Aus bildung der eigenen nationalen Kräfte einerseits und die Anwendung einer treffenden Kritik und Aussonderung von fremden unnützen Werken zur eigentlichen Unabhängigkeit im Buch- und Verlagswesen. Von der italienischen Regierung ist in Rom ein l8tituto kla- rionals per Is ksluLioui Orütarali son, I'v8tsro (Nationales Unter nehmen zur Pflege der Beziehungen mit dem Ausland) errichtet worden. Dieses Institut untersteht dem Außenminister in Gemein schaft mit den Ministerien für Schulwesen, Berufsverbände und für S50
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