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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1938
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- Deutsch
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Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 4. August 1937 den früheren Bllchvertreter Wilhelm Müller, Koblenz, Cusanusstraße l, aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des 8 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs kulturkammergesetzes vom 1. November 1933 ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde durch den Herrn Präsidenten der Reichskulturkammer unterm 21. Februar 1938 bestätigt. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 29. Januar 1938 den früheren Buch vertreter Rom an Schulz, Dresden-A. 1, Gr. Brüder gasse 81.; durch Entscheidung vom 7. März 1938 den früheren Buchver treter Johann Heinrich Harms, Berlin-Wilmers- dorf, Lauenburger Straße 17, aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des Z 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 ausgeschlossen. Da diese Entscheidungen nicht zugestellt werden konnten, werden sie hierdurch mit der Maßgabe veröffentlicht, daß sie nach Ab lauf von vier Wochen rechtskräftig werden. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 26. Januar 1938 der Buchvertreterin Kätha Hofmann geb. Klein, jetzt verehelichte Frau Kätha Horn, Darmstadt, Pallaswiesenstraße 39, ptr., einen Verweis erteilt. In der Veröffentlichung in Nr. 40 ist zu berichtigen, daß es sich bei dem ausgeschlossenen Oswald P ü st e r in Berlin nicht um einen Buchvertreter, sondern um einen Angestell ten handelt. Vom werbenden Zeitschriftenhandel Von Martin Schölzel An den Rcichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel gelangen zahlreiche Anträge — insbesondere auch aus der Gruppe Buchhandel — um Aufnahme zur listenmäßigen Eintragung und damit zur Genehmigung, den werbenden Zeitschriftenhandel aus zuüben. Bei näherer Prüfung dieser Anträge ergibt sich sehr oft die Unkenntnis unseres Berufszweiges. Ich erfülle deshalb gern die Bitte der Schriftleitung des Börsenblattes, durch aufklärende Zeilen und erweiterte Ausführungen zum besseren Verstehen die ses Vertriebszweiges des periodischen Schrifttums beizutragen. Im Rahmen des ständischen Aufbaues gehört der Rcichsver band für den werbenden Zeitschriftenhandel innerhalb der Reichs kulturkammer bekanntlich zur Reichspressekammer, und zwar dort zur »Hauptfachgruppe Vertrieb-. Diese Hauptvertriebsgruppe ist die Zusammenfassung derjenigen Vertriebsfirmen von Zeitschrif ten, die uns allen im täglichen Leben bekannt sind. Es gehören zur Hauptfachgruppe Vertrieb folgende Berufsgruppen, die dann auch für die jeweilig gewünschte listenmäßige Erfassung und da mit verbundene Berussausübung von Vollmitgliedern anderer Kammern, Gruppen oder Verbände in Frage kommen: 1. der Grossistenverband, das ist der Verband von Großhändlern von Zeitschriften, deren sich der Verleger bedient, um durch sie seine Erzeugnisse schneller an den Einzelhändler zu bringen. Dieser Verband umfaßt etwa 180 Vollmitglieder und etwa 230 listenmäßige Mitglieder. Sein Verband heißt »Verband deutscher Zeitungs- und Zeltschriften-Grossisten-, Berlin W 62, Keithstraße 5; 2. derEinzelhandel, der, wie erwähnt, vom Grossisten, vom Kommissionär oder vom Verlag direkt bezieht und seine Zei tungen und Zeitschriften unmittelbar im Laden an den Kunden oder am Zeitungsstand an die Kundschaft direkt verkauft. Er um faßt etwa 5000 Vollmitglieder und etwa 14 000 listenmäßige Mit glieder, insgesamt also rund 20 000 Verbandsangehörige. Für die Mitglieder der Gruppe Buchhandel, die Zeitschriften aus dem Laden unmittelbar an die Kundschaft verkaufen, kommt dieser Ver band bei der listenmäßigen Erfassung in weitaus größtem Maße in Betracht. Seine Anschrift lautet: »Fachschaft des deutschen Zei- lungs- und Zcitschriften-Einzelhandels-, Berlin W 62, Keith- straße 5; 3. der Bahnhofsbuchhandel. Er ist uns allen in seinem Wesen geläufig und umfaßt etwa 125 Vollmitglieder. Die Adresse ist: -Rcichsverband deutscher Bahnhofsbuchhändler», Ber lin NW 7, Neustädtische Milchstraße 15; 4. der Lesezirkel, der Zeitschriften verleiht oder vermie tet. Allwöchentlich werden rund eine Million Kunden durch den Lesezirkel bedient mit durchschnittlich zehn bis zwölf Zeitschriften in der Woche. Der Lesezirkelverband umfaßt etwa 480 Vollmit glieder, der Hauptsitz ist in Hamburg. Die Stadt Hamburg allein hat etwa 70 Lesezirkelbetriebe mit rund 150 000 Kunden. Die Ver- bandsanschrist ist: »Reichsverband der deutschen Lesezirkelbesitzer-, Hamburg, Brandsende 15—17; 5. der werbende Zeitschriftenhandel, der im »Reichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel« zusammen geschlossen ist. Seine Geschäftsstelle ist in Berlin W 35, Kluck- str. 10. Der werbende Zeitschriftenhandel ist jener Vertriebszweig, der durch Agenten, die wir Bezieherwerber nennen, Bestellungen auf Zeitschriften zu erlangen versucht, um die in Abonnements geworbenen Kunden durch Boten, durch sogenannte Ortsagen turen oder durch die Post in regelmäßigen Zeiträumen zu belie fern. Er stützt sich bei der Kundenwerbung auf seine Bezieher werber. Der Beruf des werbenden Zeitschriftenhandels ist ohne Bezieherwerber nicht denkbar. Die Haupttätigkeit der Mitglieder des Reichsverbandes für den wer benden Zeitschriftenhandcl ist demnach das werbende A b o n n e m e n t s g e s ch ä f t und die heft weife, regelmäßige Belieferung bei Barzah lung. Während der Sortimentsbuchhandel z. B. vor allem durch seine Schaufenster und durch Verkauf aus dem Laden Bücher und Zeitschriften vertreibt und hierbei wirbt, läßt der werbende Zeit- schriftenhandel die Kunden in ihrer Wohnung aufsuchen. Er wirbt dort persönlich um sie durch Beauftragte (Bezieherwerberl, und auch die Lieferung der gewünschten Zeitschrift erfolgt in das Haus des Bestellers. Der Werbung durch Prospekte, Ansichtssendungen, Probezeitschriften beim Sortiment steht beim werbenden Zcit- schristenhandel die persönliche und dauernde Werbung gegenüber. Auch vom Reisebuchhandel unterscheidet sich der werbende Zeit schriftenhandel nicht nur in seiner ständischen Eingliederung und in der Bertricbsart — hier Buchvertrieb, dort Zeitschriften —, sondern auch in der wirtschaftlich-geschäftlichen Form. Der Reise buchhandel Pflegt das Kreditgeschäft in der Buchwerbung, der werbende Zeitschristenhandel das Bargeschäft in Zeitschriften. Der werbende Zeitschristenhandel hat nichts gemeinsam mit dem Wort Kolportage als dem Betrieb im Umherziehen, denn er hat wie jeder andere Gewerbebetrieb einen festen Wohnsitz, und seine Werbungstätigkeit zeigt die Trennung der Bestellung und des Verkaufs. In der klaren und scharfen Bezeichnung des werbenden Zeit schristenhandels ist auch unser Auftrag der kulturellen Arbeits leistung eindeutig gegeben. Er liegt in der Erfüllung der Aufgabe, die Zeitschrift, also das im Sinne einer nationalsozialistischen Weltanschauung ausgerichtete periodische Schrifttum, in verant wortungsbewußter Form und in verständnisvoller Anpassung an den Leserkreis heranzutragen. Die Vertriebsform des werbenden Zeitschriftenhandels, seine feinmaschige, konstruktive Organisation Nr. 7I Sonnabend, den 26. März 1988 S47
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