Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1914
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- 1914-02-10
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- 10.02.1914
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 33, 10. Februar 1914. fassen, zuletzt auch rund 20 Kataloge der bedeutendsten Antiquare. Bei der bekannten Sorgfalt Burgers wäre es müßig, die einzelnen Eintragungen nachprüfen zu wollen. Daß aber die zur Zeit der Bearbeitung vorhandenen Quellen eine Vollständigkeit nicht er möglichten, ist nach den vorhergegangenen Ausführungen an sich klar, und so liefert die flüchtige Durchsicht der Auktionskataloge der Ilutli-Iübrar^ und der LibUotbsoa liturxiea, von Ludwig Ro- senthal schon allein ein Dutzend Ergänzungen. Aber das will nichts sagen; die Grundlage, auf der weitergebaut werden kann, ist gegeben. Wenn wir doch für die deutschen Drucker und Verleger, wir wollen zunächst ja mit dem 16. Jahrhundert gern zufrieden sein, nur auch erst solche Grundlage hätten! Ein Katalogjubiläum hat die Firma Ellis (Holdsworth L Smith), 29 Xev Lonä Strotzt, London gefeiert; sie hat ihren 150. Katalog herausgegeben mit 150 ausgewählten schönen und teuren Manuskripten und seltenen gedruckten Büchern. Sie hat das stattliche, aus schwerem Papier in der OkisvOolr krsss ge druckte Verzeichnis, einen Quartband von XIV und 72 Seiten Umfang, mit vielen Tafeln und Textabbildungen geschmückt und ihm eine Geschichte des seit 1728, zwar unter wechselndem Namen, aber immer in dem Hause 29 Xerv Lonci Street geführten Ge schäftes beigefügt. Es ist eines der ältesten bekannten Antiqua riate. Dem ersten Besitzer, John Brindley, folgte im Jahre 1759 James Robson (bis 1806), der sich einen bedeutenden Namen durch den Kauf der Bibliothek des britischen Konsuls Joseph Smith in Venedig, vor allem aber durch den Erwerb der Samm lung Pinelli, ebenda, machte. In Gemeinschaft mit James Ed wards und Peter Molini zahlte er O 7000.— dafür, ließ sie nach London überführen und dort in einer über 60 Tage dauernden Auktion 1789 und 1790 versteigern. Sie brachte L 9356.—, eine für die damalige Zeit sehr gewichtige Summe. Dann ging das Geschäft an William Fell und John Nornaville (dis 1830) über, die in dem berühmten Uoxburglltz Sale im Auftrag des Duke ok vtzvonskirtz die höchsten Preise zahlten und dadurch Dibdins Be wunderung erregten, der er in seinem UlbloArapIiioal veoaine- ron Ausdruck gab. Ihnen folgte die Familie Boone (T. L W. Boone, dann Boone L Son, bis 1872), die Agenten des Lritisb Nuseuin wurden, und diesen die Familie Ellis: Frederick Ellis bis 1885 und Gilbert I. Ellis bis 1902. Die jetzigen Besitzer sind James Joseph Holdsworth und George Smith. Zu den Kunden des Geschäftes zählten die berühmten Vertreter der Bücherlieb haberei, wie der Lord Ashburnham, der Earl of Crawford, Henry Huth, Robert Hoc, William Morris, John Ruskin und viele andere. — Die Preise der in dem Katalog angezeigten 150 Bücher betragen zusammen etwas über L 10 000.— (^ 200 000.—), also noch mehr, als vor 125 Jahren die ganze Bibliothek Pinelli als Erlös gebracht hat, wobei nur zu berücksichtigen ist, daß sich diese Summen natürlich gar nicht vergleichen lassen. Die damalige kleinere wäre jetzt bedeutend höher, ebenso wie die jetzige größere damals ohne Zweifel ganz bedeutend niedriger ausgefallen wäre. Gegen die vielen Auktionen macht sich neuerdings eine ge wisse Reaktion geltend. Sie müssen wohl nicht mehr so recht er tragreich gewesen sein, trotz der hohen Preise, von denen man in den Berichten darüber lesen konnte. Es ist nicht unauffällig, wenn gerade C. G. Börner in einem Autographenkatalog, auf den wir noch zurückkommen müssen, im Vorwort sagt: »Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschlossen, die Sammlung nicht zur Auktion zu bringen, sondern durch die reichen Bestände unseres Lagers ergänzt und mit festen Preisen versehen unseren Kunden zum Kaufe anzubieten. Die zahllosen Auktionen der Letzizeit machen ein genaues Studium, das eine ernste Sammlertätigkeit unbedingt voraussetzt, immer schwieriger.« Ob dieses Beispiel den übrigen Antiquaren zur Nachahmung dienen wird, muß abgewartet werden. Vorläufig ist noch keine Ab nahme zu konstatieren; denn auch in der nächsten Zeit findet noch eine ganz ansehnliche Zahl von Versteigerungen statt, wenn auch die Bibliotheken, die da angeboten werden, nicht dazu angetan 230 sind, die Welt aus den Angeln zu heben. Vom 9. bis 13. Februar bringen List L Francke in Leipzig mehrere Bücher- und Musikaliensammlungen unter den Hammer; in den 3677 Num mern sind fast alle Gebiete der Wissenschaft und Literatur ver treten. Am 20. und 21. Februar findet bei Max Perl in Berlin eine Auktion »moderner Graphik« statt (670 Nummern). Am 23. und 24. Februar verkauft OswaldWeigelinLeip- zig »Deutsche Literatur — Illustrierte Werke — Porträts — Städteansichten — Musik«, darunter z. B. »Goethe: Faust, eine Tragödie. Tübingen: Cotta 1808« und noch manch andere Selten heit geringeren Wertes, im ganzen 786 Nummern. - Vom 25. bis 27. Februar folgt ebenda eine Sammlung »Geschichte — Kultur geschichte — Die Schweiz — Numismatik« (1019 Nummern), und am 3. und 4. März »Außereuropäische Geschichte — Geographie — Reisen — Vlneriouuu — Orientalin usw.« (513 Nummern). Diesen Versteigerungen sollen dann im März noch drei weitere bei Oswald Weigel folgen. S. ü. Kleine Mitteilungen. Verlegung des Bauplatzes der Deutschen Bücherei. — Die Leipziger Stadtverordneten werden in ihrer nächsten Sitzung am 11. Februar über die Verlegung des Bauplatzes der Deutschen Bücherei von der Karl Siegismund-Straße nach der Straße des 18. Oktober verhandeln. Geschäftslage in Konstantinopel. — Das Kaiserliche Generalkon sulat berichtete am 20. Januar: Die Hoffnungen, es werde nach Beendigung des Balkankrieges der langersehnte Aufschwung im Geschäftsleben der türkischen Hauptstadt endlich einsetzen, haben sich bisher nicht erfüllt, und die vor kurzem be obachtete leichte Belebung des Geschäfts hat sich nicht als nachhaltig erwiesen. Daß an einem Platze, der auch für die Bedürfnisse des täglichen Lebens in der Hauptsache auf die Einfuhr ausländischer Erzeugnisse angewiesen ist, schließlich zu allen Zeiten ein gewisser Warenabsatz stattfindet, ist selbstverständlich, und insofern läßt sich auch vielleicht im Vergleich mit den letzten Kriegszeiten eine gewisse Besserung der Gcschäftsverhältnissc feststellen. Es fehlt aber zurzeit noch völlig an derjenigen Unternehmungslust im Geschäftslcben, deren Voraussetzung eine normale, nach außen und innen völlig geklärte politische Lage ist. Die Furcht vor neuen Verwicklungen legte» bisher gerade den gewissen haften und zahlungsfähigeren Elementen der einheimischen Abnehmer große Zurückhaltung auf, die auch zurzeit noch andauert. Verhältnismäßig zahlreich sind Rcgierungsgeschäfte, bet denen auch gut verdient werden kann, falls, wie schon mehrfach ausgesiihrt, der Fabrikant das Risiko unvermeidlicher mehr oder weniger großer Zahlungsverzögerungen auf sich zu nehmen willens und imstande ist. Infolge der derzeitigen schlechten Finanzlage der Türkei und der starken Inanspruchnahme der vorhandenen geringen Mittel für Nllstungszwecke wird noch auf lange hinaus die Geduld der Negierungs lieferanten stark auf die Probe gestellt werden. Immer wieder muß darauf hingewiesen werden, daß gerade bei Negierungslieferungen ein zuverlässiger Platzvertrcter völlig unentbehrlich ist, da ein neuerlich hier zur Kenntnis gelangter Fall zeigt, daß manche Fabrikanten über diesen obersten Grundsatz des Geschäftsverkehrs mit Konstantinopel noch nicht unterrichtet sind. Auch bet der Auswahl des Vertreters, bei der das Generalkonsulat ans Antrag behilflich ist, wird oftmals nicht sorgfältig genug verfahren, und es sind hier in den letzten Monaten mehrere Fälle bekannt geworden, in denen schon eine Anfrage bei der Handelskammer seines Bezirks den deutschen Fabrikanten vor der Anknüpfung fragwürdiger Geschäftsbeziehungen und damit vor Ver lusten bewahrt hätte. Unerlaubte Ausführung im Cafs-Konzrrt. (Nachdruck verboten.) Die Genossenschaft deutscher Tonsetzer in Berlin hatte wegen Ver letzung ihrer Rechte gegen den Cafstier Alexander Greiner und den Kapellmeister Scherzler in Stuttgart Strafantrag gestellt, und das dor tige Landgericht hat am 25. Juli v. I. jeden von beiden wegen Vergehens gegen § 18, 2 des Urheberrechtsgesetzes zu einer Geldstrafe von 100 verurteilt, außerdem aber beiden als Gesamtschuldnern eine Buße von 300 zahlbar an die als Nebenklägerin zugelasscnc Genossenschaft, aufcrlegt. Der Angeklagte G. ist seit 1. April 1912 Pächter des Königin Olga-Baus in Stuttgart und läßt durch den Mitangeklagten zur Unterhaltung seiner Gäste täglich Konzerte geben. Ein Eintrittsgeld wird für diese Konzerte nicht erhoben. S. ist verpflichtet, den An ordnungen des G. Folge zu leisten. Wie festgestellt ist, hat S. in der Zeit vom 4. Oktober bis 9. Dezember 1912 eine ganze Reihe von Tonstllcken aufgeführt, deren Komponisten ihre Rechte in diesen
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